Elternforum Die Grundschule

Befreiung von der Schule wegen Hochzeit ?

Befreiung von der Schule wegen Hochzeit ?

Heike29

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Bei uns in der Familie steht in diesem Jahr eine Hochzeit an für die ich meine Jungs gerne von der Schule befreien würde,da die Hochzeit in Polen statt finden wird würde ich meine Jungs gerne 1 Woche befreien lassen was auch nicht vor oder nach den Ferien wäre. Ich habe vor 2 Jahren schon einmal so einen Antrag gestellt allerdings aus anderen gründen und auch nur für 2 Tage damals wurde es von der Schule erlaubt,meine Frage ist nur wird so etwas auch wegen einer Hochzeit erlaubt ? Gleichzeitig würden meine Söhne auch mal wieder die Familie in Polen sehen was auch wieder 2 Jahre her ist,vielleicht hat ja jemand hier schon ähnliche erfahrungen und kann mir sagen wie es bei ihm gelaufen ist. Und nicht das ihr denkt ich halte meine Kinder für jedes bisschen aus der Schule,nein das tue ich nicht und Krankschreiben werde ich meine Kinder deswegen auch nicht,ich bin eher für den ehrlichen weg deswegen auch meine frage hier =)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Heike29

Die Familie könntet ihr ja auch in den Ferien besuchen, das wird kein Argument sein. Hier ginge das nicht. Definitiv nicht. Fragen kannst du ja trotzdem - wenn ihr fliegt, reicht vielleicht auch ein WE plus ein, zwei Schultage?


kati1976

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1 woche, würde hier niemals gehen ich finde 1 woche auch viel zu viel, das wird bestimmt nicht klappen


germanit1

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Antwort auf Beitrag von kati1976

Sprechen Deine Kinder Polnisch? Wenn ja, wuerde ich versuchen, dass sie in der Zeit in Polen in die Schule gehen (als Gastschueler). Vielleicht bekommen sie dann von der deutschen Schule eher ein paar Tage frei. Mein Kind (waechst zweisprachig auf) ist vor Kurzem 2 Tage als Gastschueler in einer deutschen Grundschule (1.Klasse) gewesen. Ich hatte hier (in Italien) in der Schule kurz Bescheid gegeben. Hier kann man die Kinder problemlos mal ein paar Tage aus der Schule nehmen (auch um in Urlaub zu fahren). Allerdings muessen die Kinder den verpassten Stoff nachholen.


Heike29

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Nein in den Ferien können wir die Familie nicht Besuchen...außerdem ist dann die Hochzeit auch schon lange ;)


Heike29

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Ne das mit dem fliegen wird auch nichts da die Tickets einfach viel zu teuer sind und bis jetzt gibt es ja leider nur eine airline die nach Polen fliegt


Snaffers

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Antwort auf Beitrag von Heike29

hast du schonmal bei kayak.de geschaut bzgl. Flügen? Gibt nicht nur eine Airline, die nach Polen fliegt, zumindest nicht nach Warschau. Also meine Eltern und mein Bruder samt Familie fliegen jetzt im Mai zu ner Hochzeit nach Warschau. Mein Bruder, die zahlen für 4 Personen für Hin- und Rückflug man grade 220 € (haben sie aber halt schon zu Weihnachten gebucht). Hängt ja auch ein bisschen davon ab, von wo ih fliegt. Meine Eltern fliegen auch für ca. 100 € hin und zurück. Beurlaubung für so eine lange Zeit geht aber definitiv nur mit viel gutem Willen der Schulleitung und kann auch nur durch diese genehmigt werden.


hormoni

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Antwort auf Beitrag von Heike29

Nie und nimmer erlaubt dir die Schule 1 Woche "schulfrei" wegen einer Hochzeit. Grüße h


glückskinder

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Antwort auf Beitrag von Heike29

Eine Woche muss der Schulleiter genehmigen. Biete an, dass du auch die Aufgaben dort erledigen wirst.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von glückskinder

Hier muss auch 1 Tag vom Schulleiter genehmigt werden.


Miolilo

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Antwort auf Beitrag von Heike29

Ich verstehe nicht, warum eine ganze Woche nötig ist, um an einem Festtag teilzunehmen. Ein oder zwei Tage sind in so einem Fall angemessen, mehr unnötig, denn es dient nicht der Teilnahme an einem Familienfest sondern einem Treffen. Warum ein Treffen in all den Wochen, in denen keine Schule ist nicht möglich ist, verstehe ich nicht. Dein Schulleiter wahrscheinlich auch nicht.... Mio


Henriette

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Antwort auf Beitrag von Heike29

Hallo, ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Schulleiter deine Kinder angesichts einer Hochzeit, die vermutlich an einem Wochenendtag statt findet, für 1 Woche von der Schule befreien wird, das wäre absolut unüblich. Ein Anreisetag vor der Hochzeit nach Polen scheint sinnvoll, aber eine Verlängerung für ein Familientreffen muss in den Ferien stattfinden. Henriette


Caot

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Antwort auf Beitrag von Heike29

....kein Anderer hier. Vielleicht ist dein Rektor ja auch ein "Ausländer" und weiß um deine Problematik, dann wird er vielleicht mehr Verständnis dafür haben. So eine Entscheidung ist in der Tat sehr induviduell. Geh zum Rektor und klär dein Anliegen ab, dann weißt Du um die Entscheidung. Bei uns hier sind nur Tage üblich. Eine Woche.....oh...das würde schwierig werden. Grüßle


Nase

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Antwort auf Beitrag von Heike29

Also eine Woche würde bei uns auf keinen Fall genehmigt, ich glaube man kann pro Jahr drei Tage bei uns bekommen. Aber eine Woche ginge bei uns nicht. Finde ich auch nicht gut. Mein Sohn war neulich vier Tage krank, der hatte soviel nachzuholen, ich würde ihn niemals eine Woche befreien lassen wollen. Aber ich würde einfach freundlich nachfragen, Du wirst dann sehen, was sie Dir antworten


adama

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Antwort auf Beitrag von Heike29

sagen,sie fehlt fast nie in der Schule und ihre Noten sind gut.war sogar eine Woche vor den Ferien die Hochzeit fand auch im Ausland statt


Heike29

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Antwort auf Beitrag von adama

Ja meine Jungs fehlen auch nur sehr selten,da mir die Schule schon sehr wichtig ist.


Biankaline

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Antwort auf Beitrag von Heike29

...wir waren in Urlaub in der Zeit. Haben rechtzeitig in der Schule nachgefragt und es war kein Problem. Allerdings ist das bei uns nur bei wirklich guten Schülern möglich. Der Stoff muss natürlich aufgearbeitet werden wenn was neues dazu kam. Relativ üblich ist es hier das Kinder vor den Ferien schon 2 Tage eher gehen. LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Heike29

hier bekommt man für eine hochzeit nur einen tag frei.


mama.frosch

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Antwort auf Beitrag von Heike29

bei uns kann die klassenlehrerin bis zu drei tagen eigenständig freistellen, was darüber geht dann nicht mehr. für eine hochzeit würde ich es machen, allerdings wirklich nur für die hochzeit, also max. drei schultage. die verwandten zu sehen ist sicher kein grund für eine längere freistellung, denn das ist nichts dringliches, nichts einmaliges oder so und kann auch sonstwann erfolgen. mein sohn wurde für omas 60. geburtstag (500km entfernung) für zwei tage freigestellt, freitag, wochenende (feier) und montag.