Elternforum Die Grundschule

Befreiung vom Schwimmunterricht? - wie läuft das bei euch?

Befreiung vom Schwimmunterricht? - wie läuft das bei euch?

supi0978

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Bei der Tochter einer guten Freundin (Kind ist in 5. Klasse) liegen - aus meiner Sicht schwerwiegende - psychische und physische Gründe (möchte hier keine Einzelheiten ausführen) dafür vor, nicht am schulischen Schwimmen teilzunehmen. Grundsätzlich kann sie auch schwimmen, allerdings nicht besonders gut. In der Grundschule, in der Schwimmen ohnehin nur selten stattfand, war das nie ein schwieriges Thema. Die weiterführende Schule hat allerdings großes "Theater" gemacht und die zuständige Lehrerin reagiert selbst nach Vorliegen eines ärztlichen Attests mit großem Druck und betont ständig, dass die Befreiung nur vorübergehend sei. Jetzt hat mich mein Sohn (2. Klasse Grundschule) mit der Mitteilung überrascht, dass zwei Mädchen in seiner Klasse am - demnächst beginnenden - Schwimmunterricht (zuvor "nur" Sport) nicht teilnehmen werden. Da mein Sohn ein begeisterter Schwimmer ist, wäre so etwas für ihn Höchststrafe und er hat sie wohl schon öfter nach den Gründen gefragt (einmal auch in meinem Beisein). Dabei gaben die Mädchen an, ihre Religion erlaube ihnen nicht, schwimmen zu gehen. Da mein Sohn die Brüder eines der Mädchen schon im örtlichen Bad getroffen und mit Ihnen gespielt hat, fragte er nach, worauf die beiden sagten, das gelte nur für Mädchen. Es mache ihnen aber nichts aus, da sie ja nicht schwimmen könnten. (Ja, klar, wie auch ohne Übung?) Ich muss allerdings hinzufügen, dass der Schwimmunterricht erst in der nächsten Woche (vss.) beginnt, so dass ich nicht weiß, ob die Aussagen der Mädchen stimmen. Aber auf mich machten sie nicht Eindruck als wäre die Nichtteilnahme ausgedacht. Wie auch immer: wie ist das bei euch? Gibt es eine Befreiung vom Schwimmen aus religiösen Gründen? Ich meine mal gelesen zu haben, dass es beim Sexualkundeunterricht eine solche Befreiung nicht gibt. Und unabhängig davon: ärztliche Atteste sollten während ihrer Gültigkeitsdauer doch akzeptiert werden? Gruß supi


sojamama

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Antwort auf Beitrag von supi0978

Keine Ahnung, wie das bei uns ist. Aber ich glaube, da gibt es keine Befreiung. Aber mal unabhängig von der jeweiligen Handhabe, finde ICH persönlich das Schwimmen ganz wichtig. Und jedes Kind sollte unbedingt schwimmen können oder es lernen können. Wenn es die Eltern schon nicht tun, dann wenigstens die Schule die Möglichkeit. Und das sollte in jeder Kultur und Religion möglich sein. Ich glaube nämlich kaum, dass es irgendeinen Gott gibt, der es gutheißt, wenn ein Kind ertrinkt.... melli


germanit1

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Antwort auf Beitrag von supi0978

Es gibt auch extra Badeanzuege fuer Muslima. Wenn sie noch nicht schwimmen koennen, dann lernen sie das halt jetzt.


anouschka78

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Hier ist eine grundsätzliche Befreiung vom Schwimmunterricht nicht möglich. Es gibt einige Ausnahmen, da fällt mir grade ein: schwerer Herzfehler, Epilepsie, körperliche Behinderung mit Inkontinenz. (Das wäre mir bekannt) Im Zeugnis stand dann aber auch immer "Hat nicht am Schwimmunterricht teilgenommen". Auf jeden Fall wird Fällen wenn ein Kind nicht schwimmt die Schulleitung eingeschaltet und die Eltern müssen zum Gespräch. A


Marianna81

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Antwort auf Beitrag von supi0978

Bei meinem Sohn (2 Klasse, eine katholische Grundschule) werden Kinder vom Schwimmunterricht befreit entweder aus religiösen Gründen (betrifft aber nur Mädchen), Jungs machen mit. Oder aus gesundheitlichen Gründen. In der Klasse meines Sohnes ist es nur ein Junge der eine schwere Neurodermitis hat. Der Rest macht mit. lg


Murmeltiermama

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Bei uns ist eine Befreiung aus religiösen Gründen nicht möglich. Meist hilft ein Gespräch mit den Eltern. Aber bei Eltern, die das wirklich ernst meinen, kann die Schule trotzdem rein faktisch wenig machen. Dann ist das Kind eben ständig krank oder kommt einfach nicht. Bevor das Verfahren wegen Verletzung der Schulpflicht zu irgend einem Ergebnis kommt, ist das Schuljahr meist ohnehin rum. Schwimmen wird auch nur in einer Klassenstufe (meist 2 oder 3) überhaupt angeboten. Bisher haben schlussendlich an der Schule meiner Kinder aber immer alle Kinder teilgenommen. Befreiungen aus medizinischen Gründen ist mit ärztlichem Attest natürlich möglich. Immer genau so lange, wie der Artz es für richtig hält. Bei grundlegenden Problemen dann auch für immer.


blumenfrau

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Antwort auf Beitrag von Murmeltiermama

Meine Tochter, 2. Klasse hatte gerade 1 Jahr lang Schwimmunterricht an der Schule. Befreit wurde ein Junge, der starke Unverträglichkeit gegenüber Chlor hat. Zeitweise wurden auch Kinder befreit, die mit ihren Paukenröhrchen komlikationen hatten. Aus religiösen Gründen hier keiner.


Dreamie0609

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Antwort auf Beitrag von Murmeltiermama

müssen alle Kinder grundsätzlich am Schwimmunterricht teilnehmen. Medizinische Gründe zählen natürlich und ein Kind, was panische Angst vor Wasser hat, wird dann auch befreit. Die Tochter meiner Freundin muss nicht am Schwimmunterricht teilnehmen, denn es nutzt auch nichts, wenn das Kind für jede Stunde eine 6 bekommt. Es wurde ein psychologisches Gutachten erstellt. Ich arbeite an einer Brennpunktschule in der ca. 95% der Kinder einen Migrationshintergrund haben. Es ist jedes Jahr wieder ein freudiges Ereignis den Schwimmunterricht auf dem Elternabend zu verkünden. Wir stellen allerdings auch gleich die entsprechende Badekleidung vor und laden die Mütter und Väter ein, sich den Schwimmunterricht und die Umkleidemöglichkeiten selbst anzuschauen. Desweiteren fragen wir (in Kl.6) auch nach Elternhelfer, möglichst 2 Männer und 2 Frauen, die uns unterstützen. Wir haben hier viele Kinder, die nicht schwimmen können und das kann man mit zwei Lehrern nicht bewerkstelligen (zumindest wenn die Kinder schwimmen lernen sollen). Das klappt in der Regel ganz gut, denn es beruhigt die Eltern wenn sie wissen zwei islamische Frauen dabei sind und auf ihre Töchter achten. Ansonsten gibt es Einzelgespräche mit Kollegen die türkisch oder arabisch sprechen und klar machen, wie wichtig es auch für Mädchen ist, schwimmen zu lernen.


germanit1

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Antwort auf Beitrag von Dreamie0609

Find ich toll, wie das bei euch laeuft.


Carmar

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Antwort auf Beitrag von Dreamie0609

Ich habe noch nie einen Burkini gesehen und mal gegoogelt. Sieh an, da gibt es sogar schicke Exemplare. http://catalogue.charmantecalze.com/en/charmante-burkini/13543-bubt011402.html Ich wusste nicht, dass sie aus so vielen Teilen bestehen. Hier waren in der Grundschule zwei muslimische Kinder in der Klasse, ein Junge und ein Mädchen. Beide gingen ohne Probleme zum Schwimmunterricht (Mädchen im Badeanzug). Die beiden haben auch am Krippenspiel (Hirten mit Sprechrolle) teilgenommen.


Pia-Lotta

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Antwort auf Beitrag von supi0978

Aus religiösen Gründen ist eine Befreiung vom Schwimmunterricht nicht möglich, nur aus gesundheitlichen Gründen (Epilepsie u.a.). Die Durchsetzung zur Teilnahme gegen den Willen der Eltern kann über das Schulamt erwirkt werden, allerdings wird das in der Praxis fast nie gemacht. Wahrscheinlich, weil das mit zu viel Aufwand verbunden wäre, die Schulämter sind nicht wirklich interessiert daran, dies in die Hand zu nehmen. Bin selbst Schwimmlehrerin und finde es sehr schade, dass so viele Familien nicht dafür sorgen, dass die Kinder schwimmen lernen. LG, Pia-Lotta


mama von joshua am tab

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Antwort auf Beitrag von supi0978

Nein, es gibt keine Befreiung aus religiösen Gründen. Schwimmunterricht ist normaler Unterricht- wir haben nunmal Schulpflicht in Deutschland. Wenn es das Thema Nacktheit betrifft, gibt es die Möglichkeit einen Burkini zu kaufen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von supi0978

In der Klasse hier schwimmen alle! Es gibt aber die Befreiung aus gesundheitlichen Gründen (Attest) sei es körperlich (z.B. Allergie gegen Chlor, schwere Neurodermitis) oder psychisch (hier muss das Kind wohl nebenbei in Therapie sein - Nachweis!) sogar für das GESAMTE Schuljahr. Religiöse Gründe dürften drin sein, aber habe ich hier noch nicht gehört,....


supi0978

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Antwort auf Beitrag von supi0978

Für NRW habe ich im Netz inzwischen Nachweise zur Rechtslage gefunden. Im Ergebnis verstehe ich es so, dass in Ausnahmefällen eine Befreiung aus religiösen Gründen erteilt werden kann. Es gab aber auch Gerichtsentscheidungen gegen eine Befreiung.