prinzessin26
Hallöchen... am Montag rief mich die Sekretärin von der Schule an u meinte ich solle mein Kind abholen, sie wurde in der Hofpause verletzt. Mit entsetzen eilte ich hin und sah das meine Tochter eine Verletzung am auge hatte, sie wurde mit steinen beschmissen, wobei einer direkt ins auge fiel. Wir gingen direkt zu augenarzt. Der stellte fest dass das auge voller blut ist, die pupille extrem erweitert sei und ganz viele beschädigungen auf der netz- und regenbogenhaut sind. Wir wurden sofort in die augenklinik überwiesen. Mittlerweile sind wir wieder draußen aber man sagte uns das eventuelle schäden am auge zurück bleiben. Meine Tochter ist 7 jahre u geht in die 2. klasse. Der junge der warf ist 8 jahre alt u hat ADS-ist also auffällig. Eine woche vor dem unfall wurde sich bereits in der schule beschwert das die kinder ständig mit steinen werfen. Wie ist die rechtslage?? Ich möchte anzeige gegen den jungen wegen körperverletzung machen ( eltern haften für ihre kinder ) und die schule dran bekommen wegen aufsichtspflichtverletzung. Es war zu dem zeitpunkt ein lehrer auf dem hof aber nicht in der nähe. Mit tut mine tochter so leid, sie hat schmerzen u hat eventuell folgeschäden die aber erst nach jahren auftreten können, laut ärzte. Vielen danke für eure Antworten.
Hallo, der Junge ist nur eingeschränkt strafmündig, die Eltern haften für ihr Kind nur wenn SIE die Aufsichtspflicht verletzt haben. Nachdem der Junge in der Schule war, haben die Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzt. Wenn, dann musst du die Schule anzeigen. Ob die wirklich die Aufsichtspflicht verletzt haben kann ich nicht sagen, auf Idee mit Steinen zu werfen kommen im Übermut immer mal wieder welche. Wenn es natürlich immer nur dieses eine Kind ist und das bekannt war, könnte die Sache anders aussehen. Nur wie willst du das nachweisen? Auf jeden Fall musst du den Unfall aber über die Schule melden, damit für die Behandlung und etwaige Folgeschäden die Versicherung aufkommt. LG Inge
Tut mir zwar leid für deine Tochter, aber ich sehe da keine Aufsichtspflichtverletzung. Die eltern ganz bestimmt nicht, die haben die Aufsichtspflicht an die Schule abgegeben. Die Schule auch nicht wenn ein lehrer im Pausenhof anwesend war. Selbst wenn er daneben gestanden hätte, ist es nicht möglich einen einzigen Steinwurf schnell genug zu verhindern. So wird man argumentieren. wurde sie denn die ganze zeit mit Steinen beworfen und keiner hats gemerkt, oder waren das ein, zwei Würfe, die sie unglücklich getroffen haben? Du solltest dir gut überlegen was du machst. Deinem Kind bringt das nichts, die Schmerzen gehen davon auch nicht weg. Lg Reni
Der Junge ist 8 Jahre alt. Da man in der Schule darauf hingewirkt hat, dass die Kinder nicht mit Steinen werfen u. ein 8 jähriger im Übrigen auch weiß, dass man nicht mit Steinen auf andere wirft, kommt es möglicherweise auf eine irgendwie geartete Aufsichtspflichtverletzung nicht an, sondern der Junge, bzw. seine Privathaftpflichtvers. haftet für den Schaden. Bei einer Haftung der Unfallversicherung der Schule kommt es auf ein Verschulden mW auch nicht an. Ich würde dringend raten für die Schule einen Unfallbericht auszufüllen und zugleich die Eltern des Kindes entweder selbst oder durch einen Rechtsanwalt auffordern mir ihre Haftpfl.vers. mitzuteilen, damit ihr dort Ansprüche geltend machen könnt. Da die Verletzungen deiner Tochter ja nicht so ohne sind würde ich vmtl. an Eurer Stelle in jedem Fall einen Rechtsanwalt einschalten.
Schuhe. Wenn der Junge auffällig ist, es schon öfter Vorfälle gab und wenn er mit Absicht auf andere Kinder wirft würde ich auf jedenn Fall eine Anzeige machen. Schon alleine das es Aktenkundig wird. Wenn es sich um eine Straftat handelt ist es sogar Aufgabe der Schule bzw. der Schulleitung. Und das sogar schon bei weitaus geringeren Delikten wie zum Beispiel das gewollte räuberische Erpressen (abzocken von Karten unter Gewaltandrohung) und sonstiges. Das würde ich nicht so nicht stehen lassen. Aufsichtspflicht wird die Lehrerin nicht verletzt haben, aber darum geht es auch gar nicht. lg
Das Kind ist mit seinen 8 Jahren noch nicht strafmündig. Strafmündig ist man erst mit 14 J.. Daher macht eine Strafanzeige gegen den Jungen überhaupt keinen Sinn. Aber selbst wenn er schon 14 J. wäre wurde ich eine Strafanzeige nur dann in Erwägung ziehen, wenn er die Verletzung vorsätzlich verursacht, also gewollt hätte.
Die AP möchte ausdrücklich eine Aufsichtspflichtverletzung anzeigen. Insofern: Doch, darum geht es - zumindest ihr. Ich glaube aber nicht, daß sie damit Erfolg haben wird. Die Eltern haben die Aufsichtspflicht definitiv nicht verletzt - und der alberne Spruch "Eltern haften für ihre Kinder" wird nicht wahrer, nur weil er überall angeschrieben steht, der ist rechtlich einfach falsch. Und ob die Hofaufsicht die Aufsichtspflicht verletzt hat ist auch sehr fraglich, denn bei Grundschulkindern muß nicht 24/7 jemand hinter jedem Kind stehen. Im Zweifel wird es darum gehen, ob die Schule grundsätzlich von den Schülern erwarten konnte, daß sie sich an die Regel "Wir werfen keine Steine!" halten. Versicherungstechnisch wäre es vorteilhafter, wenn es schlicht und ergreifend bei einem Schulunfall bleibt, denn die Versicherungen der Schulträger sind - ähnlich wie die Berufsgenossenschaften - deutlich großzügiger bei Folgeschäden. Bei dem Kind wäre ja nicht mal sicher, daß es eine Haftpflichtversicherung hat. Aber selbst wenn: Haftpflichtversicherungen tun sich schwer bei Folgeschäden. Man muß seine Ansprüche dann oft sehr aufwändig einklagen - wenn man überhaupt Recht bekommt. Was ich tun würde: Ich würde den Unfall als Schulunfall melden und über die Versicherung der Schule abwickeln. Ich hoffe, die AP hat das schon beim Arzt gemacht - der nimmt das dann so in die Akte, danach geht das alles seinen bürokratischen Gang. Dann KANN man das gleich dem Sekretariat melden. Wenn man das jedoch versäumt, wird das Schulsekretariat auch auf einen zukommen. Die "Bestrafungsaktion" würde ich weitgehend der Schule überlassen und nur eingreifen, wenn ich den Eindruck hätte, daß die Schule das unter den Tisch kehren will. Interessanterweise ist rein rechtlich der Junge u.U. raus aus der Nummer, gerade WEIL er ADS hat. Die Frage ist, inwieweit seine "Krankheit" ihn einschränkt in der Fähigkeit, die Folgen seines Handelns abzusehen und/oder die festgelegten Regeln zu befolgen. Wenn man es auf die Spitze treiben möchte, könnte man untersuchen lassen, inwiefern die Eltern und/oder die Schule das dann hätten wissen können. Dann stellt sich die Frage der Aufsichtspflichtverletzung neu. Aber das halte ich für akademisch, das Faß wird kein Richter aufmachen, solange der Junge bisher grundsätzlich beschulbar war.
diese Strafanzeige wird automatisch ans Jugendamt weitergeleitet. Dadurch wird das Jugendamt aufmerksam........die Schule hat was in der Hand und kann etwas vorweisen. Wenn er wirklich so schlimm ist und alle Eltern sich mal trauen würden könnte es eine viel bessere Prävention geben. Alle Schulen jammern immer das sie bestimmte Kinder nicht gehändelt kriegen das zuwenig Sozialarbeiter an die Schulen kommen, aber wenn sie das mal alle so machen würden wie es gedacht ist, dann wäre es durchaus möglich. Ich kann Dir gerne bei Bedarf den dazu passenden Text raussuchen..........lg
lg
Die rechtliche Einschätzung? Der Handlungsratschlag? Meine Meinung dazu?
vollkommen stimmiger Beitrag von strudelteigteilchen. Schulunfall und fertig. Kein Hahn kräht mehr danach. Selbst wenn es so wäre, dass eine Anzeige eines strafunmündigen Kindes automatisch weitergeleitet würde (was ich nicht glaube, aber zu faul zum nachschauen bin) was würde das denn bringen?
kein Hahn? ich frag mich was wäre wenn euer Kind ev. Spätfolgen am Auge haben könnte weil sich ein gewisses verhaltensauffällliges Kind einfach nicht beherrschen konnte!! So lapidar damit umgehen...unglaublich.
In Wikepedia wirste eh keine Infos dazu kriegen................ich schreib das ja nicht aus Lust und Laune raus.
beck.de, nicht Wikipedia. Bin sozusagen vom Fach.
hättest besser nachgeschlagen
Gut dass die Verletzungen von einem Arzt dokumentiert wurden. Jetzt geh zu einem Anwalt und lass dich für die weitere Vorgehensweise beraten. Ich würde auch alles schriftlich machen! Ich würde das auch auf keinen Fall so stehen lassen.
Guten Morgen, also ganz ehrlich - an Grundschulen hat meistens nur ein Lehrer Pausenaufsicht, aber die Schulgelänge gehen ums ganze Gebäude rum bzw., selbst wenn nicht, flitzen da etliche Schüler rum. Wie soll EIN Lehrer überall gleichzeitig sein!? Und dass der Junge, welcher den Stein warf angeblich ADS hat ist doch egal. Wäre es weniger schlimm, wenn ein "normales" Kind geworfen hätte? Mir ist das als Kind auch passiert - meine damals BESTE FREUNDIN warf den stein. Sie wollte ihn beim Buddeln im Sand hinter sich werfen, der Stein rutschte ihr aber nach vorne aus der Hand und traf mein Auge. Keine Ahnung in wie weit du diesen Jungen anzeigen kannst. Aber da jetzt in Bezug auf den Lehrer was zu machen fände ich schon unpassend. Der kann seine Augen ja nicht überall haben - und vielleicht schlichtete er gerade woanders einen Streit? Ich wünsche deiner Tochter natürlich, dass keine Spätfolgen auftreten werden! Vielleicht sollten die Lehrer an besagter Schule jetzt, da etwas passiert ist, nochmal mit allen Klassen/Schülern reden und erzählen, was passiert ist. Leider muss meistens erst was passieren, bis dass auch Kinder verstehen. LG, Pocoyo.
Hallo. Da es ein "Schulunfall" war musst du es bzw solltest du es über die Unfallversicherung der Schule laufen lassen bzw du musst eine Unfallbericht ausfüllen. Die sehen sich das ganze dann an und werden euch sagen ob sie dafür aufkommen bzw ob evtl die private Haftpflicht des "Täters" für den Schaden aufkommt. Gerade im Hinblick darauf das evtl Folgeschäden zurückbleiben würde ich mich wirklich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen wie ihr am besten vorgehen solltet. Es geht hier schlicht und einfach um die finanzielle Absicherung für die Zukunft. Was die Aufsichtspflicht angeht kommt es natürlich darauf an wieviele Kinder der eine Lehrer zu beaufsichtigen hatte bzw wie groß der Pausenhof ist. Wünsch deiner Tochter gute Besserung. Gruß Heidi
Ich verstehe Deine Aufregung und die Sorge, was die Gesundheit Deiner Tochter angeht. Aber dennoch finde ich es angebracht etwas herunter zu fahren und genau zu überlegen welche Schritte Du einleitest. Zum einen ist es Schnuppe ob der Junge ADS hat oder einfach nur nicht nachgedacht hat. Zum anderen finde ich es unrealistisch zu erwarten, das jedes Kind in jeder Ecke des Schulhofes beobachtet werden kann. Ich würde den Unfallbericht ausfüllen, die Schulen sind gegen solche Sachen versichert. Auch was Folgeschäden durch solche Unfälle angeht. Genau: Unfall. Dem Kind Vorsatz zu unterstellen, was Du ja tust wenn Du Anzeige erstattest, finde ich übertrieben. Deiner Tochter alles Gute !
ich finde nicht dass das schnuppe oder egal ist! Wenn ein Schüler schon aufmerksam ist dann muss man als Lehrkraft zusehen dass man solche Schüler immer im Blick hat.Ansonsten kann ich mich gleich irgendwohin setzen, Kaffetrinken und zeitung lesen. Ich würde da sehr wohl etwas machen...das nächste kind das es trifft wird vielleicht blind.
wenn ein Schüler schon auffällig ist sollte es heißen.
In der heutigen Zeit, wo die Krankheit AD(H)S sehr gerne und häufig gestellt wird, sollen alle auffälligen Kinder in der Schulpause besonders beobachtet werden ? Man könnte sie natürlich alle zusammen in einen abgeschlossenen Bereich packen, dann ist das für alle anderen keine Belästigung mehr. Allerdings braucht man dann noch zusätzliche Pausenaufsichten. Das wäre dann richtig schön diskriminierend und macht den Kindern das Leben leichter......... Auch wenn ein Kind ADS hat wird es kein anderes Kind vorsätzlich verletzen wollen.
also darf er weiter Steine schmeissen weil er die Diagnose ADS hat oder wie?
Nein, darum geht es doch gar nicht. Aber wie willst Du das unterbinden ? Ihn in der Pause an die Aufsichtskraft ketten ? Das er separiert wird von allen anderen ? Ich sehe es nicht unbedingt als Aufgabe der Schule an das Kind in den Griff zu bekommen. Das geht nur in Zusammenarbeit mit den Eltern. Vielleicht wird die Schule zusammen mit den Eltern jetzt etwas unternehmen.
Doch, genau darum geht es. Die Schule soll es nicht versuchen zu unterbinden, sie muss es unterbinden. Unfassbar.
den Griff kriegt und sogar jetzt ein Fall mit Gesundheitsbeinträchtigung daraus hervorgeht würde ich ihn anzeigen. Er ist 7 und keine 3 oder 4...........lg
finde ich auch. so gehts jedenfalls nicht.
Der junge hat meine Tochter vorher ne ganze weile schon beschossen u beim 10ten wurf traf er dann ins auge. Außerdem wurde sich eine woche vorher schon darüber beschwert von eltern das in der pause mit steinen geworfen wird. Als der unfall passierte sah es die lehrerin nicht, nicht weil sie nen streit geschlichtet hat sondern weil sie nicht aufgepasst hat. Kinder die es sahen ranten zur lehrein hin u die sagte bloß: dann schafft sie mal ins sekretariat. Es wurde also auch keine erste hilfe geleistet- wenn diese erforderlich gewesen wäre. Kinder die ads haben müssen eben mehr im auge behalten werden u das problem ist bekannt gewesen. Nun kann ich keinen zur rechenschaft ziehen- unglaublich!
anscheinend läuft das bei einigen nach dem motto "Pech gehabt".....unglaublich...diese deutsch Wegschau...egalGesellschaft...
Es ist natürlich nicht schön, was deiner Tochter passiert ist, aber deine Reaktion ist trotzdem absolut übertrieben. Unglaublich ist in meinen Augen nur deine Einstellung.
Mir kommt es so vor, als wenn du tierisch sauer wärst (was ich im übrigen verstehen kann) dass deiner Tochter sowas passiert ist. Und jetzt suchst du jemanden, dem du die Schuld geben kannst. Da das kind nicht zur rechenschaft zu ziehen ist muss jemand anders ran. Das nächste ist natürlich der lehrer. Tja... Du solltest deine Energie lieber darauf verwenden, das Geschehene richtig als Schulunfall dokumentieren zu lassen. Damit hilfst du deinem kind nämlich am ehesten wenn folgeschäden da sind. Ein lehrer der pausenaufsicht hat KANN seine Augen nicht überall haben. Was glaubst du wieviel verhaltensauffällige Kinder in so einer grundschule sind? Erwartest du, dass jedes dieser Kinder einen eigenen "Aufpasser" an die Seite gestellt bekommt? oder wie soll das praktisch durchführbar sein? Alle Kinder mit defiziten auf die rechte Seite...alle normalen auf die linke? Du wirst niemandem die "schuld" geben können, auch wenn du das gerne möchtest und du glaubst dass das gerechter ist. Solche Unfälle passieren nunmal. Das hätte einem kind ohne "ADS" genauso passieren können dass es deine tochter irgendwie rempelt und sie die treppe runter fällt. Wäre das etwas anderes? Auch wenn die lehrer 50 mal sagen, dass auf der Treppe nicht gedrängelt wird. Überlege mal genau was du eigentlich willst? Schmerzensgeld? Schadenersatz? gerechtigkeit (was immer das sein soll) Soll das Kind bestraft werden? Der lehrer suspendiert? Möchtest du eine Entschuldigung von jemandem hören? Sollen die Eltern des Jungen sich entschuldigen? der Junge selber? (Das könnte man erwarten!!!!) Sollen in der Schule alle Kinder nochmal zum Thema "Steine werfen" aufgeklärt werden? Überleg mal was du eigentlich willst und handle dann dementsprechend! deine Kind alles Gute! Lg reni
und in meinen Augen ist das Körperverletzung und es geht um Prävention von Jugendkriminalität. Natürlich ist es einfach alles als Schulunfall abzuwickeln und das ist natürlich auch richtig. Aber das Verhalten des Kindes ist nicht in Ordnung und muß dokumentiert werden. Da hat sich die Schule drum zu kümmern! Und da gibt es auch nix zu diskutieren................Zitat: "Besteht gegen Schülerinnen oder Schüler der Verdacht einer strafbaren Handlung, hat die Schulleitung zu prüfen, ob pädagogische Maßnahmen ausreichen oder ob wegen der Schwere der Tat eine Anzeige an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft erfolgen muss. Eine Strafanzeige ist insbesondere zu erstatten, wenn der Schulleitung Tatsachen bekannt werden, die Anhaltspunkte dafür sein können, dass folgende Straftaten an der Schule oder im unmittelbaren Umfeld davon begangen wurden oder bevorstehen: Straftaten gegen das Leben, Sexualdelikte, Raubdelikte (wie das "Abziehen" von Sachen unter Gewaltanwendung), schwere und gefährliche Körperverletzung, besonders schwere Fälle von Bedrohung, Sachbeschädigung oder Nötigung; darüber hinaus bei politisch motivierten Straftaten, Verstößen gegen das Waffengesetz, Einbruchsdiebstählen, gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr und dem Besitz, dem Handel oder der sonstigen Weitergabe von Betäubungsmitteln. Die Lehrkräfte sind verpflichtet, die Schulleitungen zu unterrichten, wenn sie Kenntnis von solchen oder vergleichbaren Straftaten erhalten. Die Erziehungsberechtigten sind zu benachrichtigen." Jede weiterführende Schule kann damit umgehen, nur die Grundschulen verhalten sich wie im Kindergarten............
lg
Oha....... Kinder mit AD(H)S sind also potentiell kriminelle Jugendliche ? Mag sein das es eine Körperverletzung ist, aber sicherlich keine vorsätzliche.
Der Rat ist sehr gut: "Überlege Dir, was Du ganz konkret willst - und dann schaue, wie Du das erreichst."
Straftat???? Vielleicht liegt die unterschiedliche Reaktion von Grundschulen und weiterführenden Schulen daran, daß bei Grundschulkindern das mit den Straftaten ziemlich sinnlos ist? Stichwort Strafmündigkeit. Du hängst das zu hoch. Was für eine betroffene Mutter verständlich wäre - aber Du bist doch nicht betroffen, oder? Dein "Quatsch"-Urteil über mein Posting oben lege ich ab unter "Keine Ahnung gehabt, aber trotzdem gesenft!" Denn Argumente hast Du keine. Ich hätte gerne mit Dir eine Fachdiskussion über juristische Feinheiten bei der Aufsichtspflichtverletzung geführt - aber das wird wohl nichts.
es geht darum das eine Schule verhindern muß das Kinder auf dem Schulhof mit Steinen werfen. Wenn sie das nciht auf die Reihe kriegen muß ne Anzeige her. Die muß von Seiten der Schule laufen. Wenn die Schule das nicht macht würde ich das als Mutter machen. Sowas ignoriert man nicht, weder von Seiten der Schule noch von seiten der Eltern. Dafür ist ein Programm geschrieben worden damit solche Sachen an Schulen eher eingestellt werden können (es sollten alle zusammen arbeiten Schule, Eltern, Polizei und Jugendamt)
wenn er seit Tagen mit Steinen auf andere Kinder wirft und es schon mal ein Thema war ist es mit Vorsatz. Das was du da hineininterpretierst ist dein eigenes Empfinden, das habe ich so nicht geschrieben. lg
Komisch ist vielleicht, wie du dich da reinsteigerst und mit irgendwelchen Ausdrücken wild um dich wirfst, die an den Haaren herbeigezogen sind.
Sie will einen Schuldigen, den sie zur Rechenschaft ziehen kann. Das zumindest hat sie gesagt. Und so wie sie hier auftritt, muss man ja schon fast Angst vor Selbstjustiz haben.
Süße, das IST die Aufsichtspflicht, bzw. deren Verletzung. "Aufsicht" bedeutet, daß die "Aufseher" verhindern sollen, daß der Beaufsichtigte etwas Schädliches tut oder ihm etwas Schädliches zustößt. Verletzt der "Aufseher" diese Pflicht, so daß der Beaufsichtigte einen Schaden anrichtet oder einen Schaden erleidet, hat er die Aufsichtspflicht verletzt. Es sei denn, er konnte diesen Schaden nicht absehen - dann hat er die Aufsichtspflicht nicht verletzt.
" Kinder die es sahen ranten zur lehrein hin u die sagte bloß: dann schafft sie mal ins sekretariat. " Und lasse damit - wie viele? - an die 100 Kinder oder mehr ohne Aufsicht??? Im Sekretariat: - ist eine Ansprechpeson - die Möglichkeit telefonische Hilfe zu holen UND keine Kinder die weiterhin beaufsichtig werden müssen!!! "anscheinend läuft das bei einigen nach dem motto "Pech gehabt".....unglaublich...diese deutsch Wegschau...egalGesellschaft..." Hier wird wieder einmal auf die falsche Person eingehauen!!
"Als der unfall passierte sah es die lehrerin nicht, nicht weil sie nen streit geschlichtet hat sondern weil sie nicht aufgepasst hat." Was meinst du ganz konkret mit "nicht aufgepasst hat"? Was hat sie den getan? Mit einem schwammigen "nicht aufgepasst" kommst du nicht weiter.
Wieso wird hier mit aller Gewalt der Junge in eine kriminelle Ecke geschoben?
Niemand hätte dies verhindern können.
Ich würde ja gerne mal sehen wie Mütter zurecht kommen wenn sie die Aufsicht über hundert Kinder bekommen.
Das schafft kein Mensch.
Kinder!! sind unberechenbar.
Das ist das (meistens) bezaubernde an ihnen.
wird. Natürlich ist das ein Thema was behandelt werden muß........Gewaltprävention an Grundschulen ist doch nicht unnötiges Zeugs. Und da sollt man sich einfach mal informieren...............wir hatten in der 1. Klasse genug vorfälle mit Kindern aus der anderen Klasse. Da wird von den Grundschullehrern sogar empfohlen das die Kinder angezeigt werden. Aber natürlich kann man das auch im Sande verlaufen lassen und Mütter als überzogen hinstellen. Das kannste ja am besten.
Du machst den Fehler zu glauben, dass alle, die nicht in den "kreuziget ihn"-Chor einstimmen, den Vorfall nicht so schlimm und irgendwie harmlos finden. Dem ist nicht so, ich finde das auch ganz schlimm und verstehe die Aufregung der AP als Mutter des verletzten Kindes. Aber es ist doch keinem geholfen, wenn man da jetzt Ratschläge gibt, die schlicht und ergreifend weder irgendjemandem helfen noch sich auf dem Boden des BGB bewegen. Was hier an hanebüchenden Rechtstipps gegebn wurde, geht auf keine Kuhhaut. Das Kind ist verletzt und IMHO sollte die Mutter sich jetzt darauf konzentrieren, ihrem Kind die beste Behandlung und Trost zukommen zu lassen. Die beste Behandlung - vor allem zur Absicherung von möglichen Folgeschäden - ist, das Ganze über die Versicherung der Schule laufen zu lassen, denn die ist auch in 50 Jahren ziemlich sicher noch da und gehört zu den kulantesten, was Folgeschäden angeht. Alles andere ist derzeit nur noch Hexenjagd.
Glaube mir: Wenn meinem Kind sowas passieren würde, dann wäre ich auch kopflos und aufgeregt. Aber dann wünsche ich mir keine Helfer, die genauso kopflos und ahnungslos mit mir hysterisch werden, sondern Leute, die einen kühlen Kopf bewahren und mir sachliche (und richtige) Informationen über die nächsten Schritte geben. Du bist hysterisch in Deinem Hineinsteigern, aber nicht hilfreich.
das gebe ich wohl zu...............hab Dir das in einer PN nochmal versucht zu erklären. lg
Es wäre einfacher gewesen, wenn du die Quelle deines Zitates genannt hattest. Egal, ich habe sie gefunden und dort heißt es zu strafunmündigen Schülern: "5.3 Zuständigkeit bei Anzeigen? Anzeige bei Strafunmündigen? Eine Strafanzeige oder ein Strafantrag ist in der Regel schriftlich bei der Polizei, gegebenenfalls über den jeweiligen Ansprechpartner Polizei der Schule, zu stellen. Strafanzeigen oder Strafanträge können auch in der örtlichen Polizeiwache gestellt werden. Die Anzeige von strafunmündigen Kindern (unter 14 Jahren) ist vom Einzelfall abhängig. Bei diesen Fällen soll der Ansprechpartner Polizei der Schule einbezogen werden. Sollte bei strafunmündigen Kindern die Vermutung bestehen, dass Erziehungsdefizite bei den Sorgebe-rechtigten gegeben sind, nimmt die Schule direkt mit dem zuständigen Jugendamt beziehungsweise mit dem für das Einzugsgebiet der Schule zuständigen Sozialarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) Kontakt auf." http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.48262.de Das hört sich dann doch schon deutlich anders an, als in dem von dir zitierten Textabschnitt.
wenn sie sich an dieses Rundschreiben halten würde, sich nicht richtig verhalten hat! Ich kann natürlich auch nur lesen was ich lesen will. Letztendlich geht es doch darum das keine Kinder andere Kinder mit Steinen zu bewerfen haben. Ob jetzt Anzeige oder nicht, aber es sollte von der Schule definitiv eine Reaktion kommen. Und da verstehe ich nicht das die meisten Eltern hier anscheinend es völlig normal finden das es totgeschwiegen wird. In meinen Augen nicht richtig. Soll sie sich Geld von der Versicherung holen und den Vorfall unter den Teppich kehren? Toller Lernerfolg für die Mitschüler und Armutszeugnis für die Grundschule sowas unkomentiert stehen zu lassen. Zumal er es ja wohl nicht das erste Mal gemacht hat. Erst mal Augen verschließen und dann wundern warum es schlimmer wird.........komisches Verhalten.
3.4 Einer Person, die eine Gewalttat beging, ist Hilfe anzubieten. Zur Hilfe gehören eine sachlich konfrontierende Auseinandersetzung mit dem Geschehen und seinen Folgen (durch Gespräche oder schriftliche Berichte) ohne Beschönigung ebenso wie die Anleitung zur Wiedergutmachung gegenüber dem Opfer. Gewaltverhalten allein mit repressiven Maßnahmen zu begegnen, kann sich gegebenenfalls kontraproduktiv auswirken.
" Toller Lernerfolg für die Mitschüler und Armutszeugnis für die Grundschule sowas unkomentiert stehen zu lassen". Und woher weißt du, dass nichts geschehen wird oder bereits geschehen ist? Gespräche in den Klassen? Gespräche mit Sozialarbeiter( oder was auch immer der Schule zur Verfügung steht) Zusammenkunft mit Eltern und steinwerfendem Kind( Kinder, denn anfangs wurde von mehreren gesprochen)? Die Aufsichtspflicht - und das war ja der Ausgangspunkt und die Überschrift - nicht verletzt.
die Aufsichtpflichtsverletzung ist doch bei mir gar nicht Thema.................das die Schule nicht macht schreibt die Ausgangsposterin doch recht deutlich. Ich kann nicht durchs Netz gucken ob sie lügt, aber erstmal hat die Schule ja nix unternommen. Nach den ersten Vorfällen nix, und jetzt auch nicht.
"Und da verstehe ich nicht das die meisten Eltern hier anscheinend es völlig normal finden das es totgeschwiegen wird." Den Eindruck habe ich nun überhaupt nicht gewonnen. Allerdings sind so einige hier der Meinung, dass die Reaktion der Schule "angemessen" sein sollte und es niemandem hilft, wenn eine "Hexenjagd" eröffnet wird und es zu überschießenden Reaktionen kommt. In der Tat scheint es heute aber auch für viele schwierig zu sein, die Balance zwischen nichts tun und panisch reagieren zu finden. Wie zB Schule und Amtsgericht im ersten Anlauf hier. http://www.wbs-law.de/internetrecht/freispruch-fur-amok-posting-bei-facebook-28483/
Im übrigen versucht die schule den vorfall zu unterbinden denn es wurde weder eine versammlung der lehrer gemacht noch wurden die kinder nochmal belehrt. Alle tun so als wäre es nix weiter.
Du meinst das die Schule den Vorfall runter spielen will, unterbinden ist was anderes...... Davon abgesehen, woher willst Du wissen das keine Lehrerkonferenz stattgefunden hat ? Bist Du den ganzen Tag an der Schule ? Ausserdem ist das ein Fall den man an den Schulpflegschaftsvorsitzenden weiterleiten könnte. Dieser kann vermitteln und versuchen zum Beispiel eine Schulkonferenz aus diesem Anlass einzuberufen.
der Klasse zum Thema zu machen? Streitschlichtung? Gewaltprävention? Alles leere Worte und keine Umsetzung..............schade das es nicht selbstverständlich ist sowas zum Thema zu machen und zwar von alleine.
sag ich ja....."egal, was gehts mich an, ist hier nicht das Thema"...typisch...
die anzeige wegen aufsichtspflichtverletzung kannst du dir sparen. es war ein lehrer auf dem hof, das reicht. der kann ja nicht überall sein. es reicht ohnehin, dass die schüler sich "beaufsichtigt fühlen".
Also, erstmal tut es mir leid was deiner Tochter passiert ist. Aber: Shit happens, sowas kann passieren (sollte natürlich nicht). Es war ein Lehrer auf dem Hof anwesend, also war die Aufsichtspflich gewährleistet. Er kann sich leider nicht jeden auffälligen Schüler ans Bein binden. Ich denke, du solltest dich von einem Anwalt beraten lassen, was du machen kannst, vor allem in Hinsicht auf evtl. Folgeschäden. Und auf jeden Fall als Schulunfall melden. Denn es ist ja in der Schule passiert.
Hallo, mir tut es auch leid, was deiner Tochter passiert ist und ich wünsche ihr, dass nichts bleibt. Was hier wohl viele unterschätzen, ist die Tatsache, dass durch so einen Unfall z.B. auch die Berufswahl eingeschränkt sein kann, wenn es Spätfolgen gebe. Ich persönlich würde in dem Fall alle Möglichkeiten ausschöpfen, die es gibt. Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, schalte einen Anwalt ein und lass dich beraten. Dass die Lehrerin nicht mal nach deinem Kind geschaut hat und einfach gemeint hat, man solle sie in Sekretariat bringen, ist in meinen Augen nachlässig. Sie hätte wenigstens mal schauen können, was passiert ist. Ich kenne natürlich weder den jungen, noch die Eltern, aber wenn der Junge vorher schon auffällig war, sollte erst recht etwas passieren. Liebe Grüße Sabine
den unfallbericht hast du hoffentlich schon ausgefüllt. ich rate dir, dich an anderer stelle ausführlich beraten zu lassen, welche schritte du tun kannst. gerade wenn folgeschäden zu erwarten sind. lg suki
...sofern nicht wegen geistiger Behinderung eine Deliktunfähigkeit vorliegt (was bei "stinknormalem" ADS im allgemeinen nicht der Fall ist, sonst wäre der Junge ja auch nicht in einer Regelschule ohne Begleitperson beschulbar). Du kannst also auf Schadensersatz - in Falle deiner Tochter auf Schmerzensgeld - verklagen. Bei einer Augenverletzung mit bleibenden Folgen halte ich deine Reaktion für absolut angemessen und keineswegs für überzogen, wie hier viele meinen.
Nein. Kinder zwischen 7 und 18 sind nach § 828 Abs. 3 BGB nur BEDINGT deliktfähig.
bringt nix.
"Nein. Kinder zwischen 7 und 18 sind nach § 828 Abs. 3 BGB nur BEDINGT deliktfähig. " Oh, da hat aber jemand die Paragrafen ganz genau nachgeschlagen. Von mir aus bedingt deliktfähig. Bedingt deliktfähig reicht in diesem Fall vollkommen aus. Ein 8-Jähriger - auch mit ADS - hat zu wissen und zu verstehen, dass er mit Steinwürfen andere schwer verletzen kann. Diese Einsicht kann man bei einem 8-Jährigen durchaus voraussetzen. Deliktsfähigkeit greift hier also.
Der Augenarzt und der Augenklinikarzt hätten sofort fragen müssen WO das passsiert ist. (Vielleicht haben sie das ja gemacht). Ein Unfall in der Schule ist ein Arbeitsunfall! Auch wenn es komisch klingt bei einem Zweitklässler, es ist so. Genau deshalb muss es dokumentiert werden in einem Formular, dass dir die Schule geben muss (bzw. die Sekretärin mit dir ausfüllt).
Zuerst einmal gute Besserung an deine Tochter, ich kann sehr gut verstehen wie dir zumute ist, wir hatten mit dem berühmt berüchtigten Schneeball inclusive Steinchen auch schon mal ein verletztes Auge was sehr aufwändig operiert und anschließend behandelt werden musste. Du hast recht- die Wahrscheinlichkeit für folgeerkrankunen ist relativ groß, man muss das immer mal wieder beobachten. Ich bin heute noch SEHR sauer darüber, dass mich die Eltern des"Täters" nicht mal angerufen haben. Evtl. Schadensersatzansprüche wirst du sicherlich nicht realisieren können : die Aufsichtspflicht war grds. Gewährleistet, das Kind nur bedingt deliktfähig und bei Kindern muss man hält auch mit (fast) allen rechnen. Insofern gebe ich Reni (?) absolut Recht: Was willst du erreichen? Du kannst an den Unfall NICHTS ÄNDERN - ber evtl folgeschäden für deine Tochter verringern. Hierfür unabdingbar ist es, dies als SCHULUNFALL zu melden. Bitte mach das unbedingt- in der Regel fragen ja die behandelnden Ärzte, ob es sch um einen Unfall änderte und ein entsprechender Bogen wird von deiner Versicherung versandt. Diese sollte dann Alles mit der Unfallversicherung der Schule ( kommunaler schadensausglech?) regeln. Ansonsten Titel mit der Schule in Verbindung setzen, dass der Unfall dort gemeldet wird. Das St ungleich wichtiger, als über den jungen zu schimpfen- glaube mir!!!!
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