hosenmatz05
Hallo, unser Sohn (3.Klasse, Bayern) musste in der Schule eine Bastelanleitung schreiben. Hierbei hat er die Materialaufzählung in Stichpunkten verfasst (also: Man benötigt folgende Materialen: -....,-...., usw.). Weiterhin hat er die Anleitung in der "ich-Form" verfasst (z. B. Zunächst schneide ich ....usw.). Beides wurde von der Lehrerin als nicht zulässig moniert und mit der Note 5 versehen. Die Aufzählung hätte als ganzer Satz verfasst werden sollen. Abgesehen davon war seine Bastelanleitung natürlich auch so nicht gut, er tut sich schwer mit solchen Sachen, hat auch ADS, aber eine 4 wäre vielleicht drin gewesen. Auch im Internet und in einem Buch, das wir hierfür zuhause haben (die kleine Aufsatzschule) sind Beispiele in der ich-Form und mit einer stichpunktartigen Aufzählung zu finden. Meine Frage: Täusche ich mich wirklich und hat die Lehrerin Recht ? Komisch ist auch, dass unsere gróße Tochter vor zwei Jahren in der gleichen Schule - nur bei einer anderen Lehrerin - ihre Anleitungen auch so verfasst hat, wie es jetzt moniert wurde und die Lehrerin damit immer einverstanden war. Vielen Dank für eure Hilfe!
Ich bin zwar keine Lehrerin, aber vielleicht liegt es daran, dass er in dem Aufzählungssatz "man" geschrieben hat und nachher "ich". Er muß dann schon bei einer Person bleiben.
Hallo, bin auch keine Lehrerin,könnte mir aber auch vorstellen,dass es entweder daran lag,dass er anfangs "Man....." geschrieben hat und später dann "Ich......" oder aber die Lehrerin hatte vorher gesagt,in welcher Personalform geschrieben werden muss !!! Das Thema hatte mein Sohn auch und da hieß es,dass sie in der "Ich-Form" schreiben müssen. LG
Hallo, nein, an dem "man" hat sie sich nicht gestört (wobei es natürlich stimmt, dass er dann bei dieser Erzählform hätte bleiben müssen). Es geht ihr grundsätzlich darum, dass eine "ich-Form" nicht erlaubt sei. Sie meinte, man fände im Alltag auch keine Anleitungen in der "ich-Form".
Hatten sie es vielleicht anders geübt?
Hallo, das kenne ich noch aus Lemmis Grundschulzeit. Er ist daran damals fast verzweifelt, weil man jeden Pieps beschreiben musste. Es war dem Lehrer nie ausführlich genug. Lemmi ist einer, der sich gerne kurz fasst. Am besten fragst Du noch mal nach, wie Eure Lehrerin das haben will oder leihst Dir von jemandem mit einer guten Note das Heft aus. Lemmi musste damals sehr ins Detail gehen. Also nicht: Herr X kocht einen Tee, gießt den Tee ab und schenkt sich ein. Sondern dass er Wasser in den Wasserkocher gießt (möglichst noch, wie viel), das Wasser kocht, erwartet noch einem Moment, dann zieht er den Teebeutel aus der Tasse. Er öffnet den Komposteimer usw. usw. Bastelanleitungen sind ja so ähnlich. auch Lemmi musste damals ganze Sätze formulieren, nur eine Aufzählung reichte nicht. LG
Unser Sohn hat schon ganze Sätze geschrieben. Lediglich die Sachen, die man dazu braucht, hat er als Aufzählung angegeben - wie Schere, Klebstoff, usw.. So sieht man es ja auch oft bei Bastelanleitungen in Büchern. Da habe ich noch nie die Materialaufzählung in Satzform gesehen. Geübt haben sie eine Bastelanleitung nur einmal als Hausaufgabe, und da war keine bestimmte Erzählform vorgegeben.
Hi, meine Tochter hat ihre Anleitung (als einzigstes Kind der Klasse)in der Befelsform geschrieben. Das fand die Lehrerin ganz toll. Die anderen Kinder... haben aber geanuso gute Bewertungen bekommen. Es waren wohl mehrere Möglichkeiten erlaubt. Frag einfach mal nett nach, was er denn das nächste mal verbessern könnte.
...dass es erarbeitete Gestaltungskriterien gab, an die es sich zu haltengalte, oder?
Es kommt darauf an, wie es die Lehrerin wollte. Entweder wollte sie, dass er es in der ich-form schreiben oder in der man- Form schreibt. Wenn sie man- Form wollte, ist es einfach falsch.
Naja, als Lehrer gibt man Regeln vor (die aber normalerweise irgendwo im Heft stehen sollte). Diese Regeln können und dürfen durchaus von dem abweichen, was andere Lehrer oder irgendwelche Aufsatzhilfsbüchlein vorschreiben. Diese Regeln darf die Lehrkraft dann auch verlangen. Ob das in der Grundschule schon so streng bewertet werden muss, weiß ich nicht, später ist es jedenfalls so. Ich rate auch zum netten fragen (was stand denn unter dem Aufsatz als Bemerkung?)
Im Geschichtenheft wurden nur allgemeine Regeln erstellt, wie z. B. treffende Verben und Adjektive verwenden, der Reihe nach erzählen, sachlich bleiben, usw., aber nicht, in welcher Person es geschrieben werden muss. Unter der Anleitung stand dann eben, dass die Ich-Form nicht erlaubt sei und auf meine Nachfrage hin meinte sie, auch sie mache die Regeln nicht, aber das wäre so - die "ich-Form" wäre bei Anleitungen nirgends erlaubt. Ich möchte aus der Sache jetzt auch kein großes Ding machen - mich wundert einfach nur die unterschiedliche Vorgehensweise innerhalb einer Schule. Im Endeffekt sitzt man sowieso am kürzeren Hebel, denn sie kann ja einfach sagen, dass es auch ohne die "ich-Form" und Aufzählung der Materialien in Stichpunkten eine 5 geworden wäre. Liegt ja immer im Ermessen des Lehrers! Ist halt nur schade, für ein Kind, das sich seine Noten durch ADS (und Dyskalkulie) eh erkämpfen muss. Vielen Dank für Eure Meinungen!
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