Mitglied inaktiv
Mensch, vielen Dank für Eure Meinungen und die zahlreichen Postings. Jetzt weiß ich wenigsten das ich eher im Recht bin. Hier noch die genauen "Klauseln" im Vertrag: Unter 4 (sonstiges) steht drin: Garten:Mitbenutzung in Absprache mit dem Vermieter und dem Mieter im EG (wie gesagt, den gibts noch nicht) Unter 24 (sonstige Vereinbarungen) steht drin: Gartenpflege mit Rasen mähen etc. ist nach Bedarf zu erledigen. Gefragt hab ich eigentlich nur "proforma". Ich hab die Whng. hauptsächlich bekommen, weil ich die Frau des Sohnes meiner Vermieterin von früher kenne. Hätt ja nie damit gerechnet, das die mir mit so larifari Begründungen kommen und es nicht erlauben. Zumal ja die Mutter nun verstorben ist und die untere Whng. def. nicht beziehen wird. Und die Kinder werdens auch nicht tun, da beide ihr eigenes Eigentum haben. Und wenn doch nur Mieter drin sind kanns denen doch eigentlich egal sein. Dacht ich. Möcht das aber nicht auf sich beruhen lassen. Entweder ich stell das Ding auf oder wir ändern den Mietvertrag und ich lass den Garten Garten sein. Muß aber ganz sicher sein das ich im Recht bin. SOll ich nun deshalb in den Mieterbund eintreten und mir 100% SIcherheit holen. Wer kennt sich damit wirklich gut aus? Vielen Dank nochmal!
deine Klausel ist etwas schwammig im Mietvertrag. Aber man kann es so auslegen, eine Gartenmitbenutzung ist generell erlaubt, da dir auch die Gartenpflege vertraglich auferlegt ist. Unklare Klauseln sind immer zum Vorteil des Mieters auszulegen. Ein Trampolin darf aufgestellt werden. Trotzdem würde ich da eine Mitgliedschaft im Mieterverein avisieren, denn das ganze wird wahrscheinlich noch Streitereien aufkommen lasen. Wenn der Mieter unten einzieht, wird der wahrscheinlich im Vertrag die alleinige Nutzung des Gartens bekommen und dann geht der Streit erst los.
Ich würde auch mal in den Verein eintreten und mich gründlich beraten lassen, kostet ja nicht viel. Oder kennst du einen Anwalt, der sich da auskennt und dir mal einen Tipp geben kann? Suse
Also, meiner Ansicht nach bedeutet es: ihr habt zwar Anrecht auf Gartennutzung, aber nur nach Absprache mit dem Vermieter und den anderen Mietern. Heisst: wer will wann grillen, wer will wann im Garten sein mit Freunden etc. pp. Ein Trampolin aufstellen wird hier zwar nicht ausdrücklich verboten aber aiuch nicht ausdrücklich gestattet! MIR wäre es völlig wurscht - aber ob deine Vermieter das auch so sehen ist die Frage! ich würde das Thema Gartennutzung und in welchem Unfang grundsätzlich einmal mit den Vermietern klären! Und entsprechend im MV ergänzen! LG Jamu