Frida.wa
Hallo, wir wohnen in einer Mietwohnung, bei der die Küche drin war. Allerdings ist das bereits über 11 Jahre her und unsere Vermieterin hatte vorher selbst in der Wohnung gewohnt. Beim Einzug wollten wir ein neues Küchenspülbecken da noch so ein altes, vergammeltes Emaile Waschbecken drin war und inzwischen ja nun mindestens Edelstahl angesagt ist. Sie wollte das nicht bezahlen, obwohl wir das selbst einbauen wollten. Wir haben es also doch selbst bezahlt. Wie siehts jetzt aus mit einem neuen Kühlschrank? Der jetzige frisst inzwischen immenz viel Strom wir brauchen also einen neuen. Wer muss den bezahlen, hat irgendwer ein paar Paragraphen zu Hand? Wir oder der Vermieter, der uns ja die Küche mit vermietet hat? Freue mich auf Antworten, danke
Das kommt drauf an, was vertraglich vereinbart ist. Ist die Küche inkl. Geräte mitvermietet? Dann muß die Vermieterin auch bezahlen. Allerdings auch nur dann, wenn der Kühlschrank defekt ist, nicht, wenn ihr lieber etwas anderes habt, der alte aber gut geht. Ist die Küche nur zum Gebrauch überlassen? Dann müßt ihr selber zahlen. Achtung: Spüle und Herd stellt eigentlich immer die Vermieterin, weil sich das positiv auf den Mietspiegel auswirkt, sprich: mehr Miete genommen werden kann.
huhu ist er denn defekt ? Der Vermieter meiner Tochter hat im Mietvertrag drin dass es zwar mit überlassen wird aber ohne Garantie also im Sinne von wenn was kaputt ist ersetzt er es nicht, er hat die Küche quasi nur dringelassen damit wir keine reinkaufen müssen.( ggf gehörte die auch der Vormieterin?) Meine beiden anderen Damen haben Küchen mitgemietet da wird defektes repariert, deren Herd hat nichtmal Umluft... Wenn es ersetzt wird dann das Günstigste auf dem Markt dagmar
Deine Vorstellungen vom aktuellen Standard muss die Vermieterin natürlich nicht bezahlen. Solange alles noch funktioniert, muss nichts ausgewechselt werden. Und ob es dann von der Vermieterin gezahlt werden muss, hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab.
Ist die EBK vertraglich im MV verankert, zahlt der Eigentümer alle Teile davon, die kaputt gehen. Sei denn Ihr habt eine Zusatzvereinbarung (Individualvereinbarung) dass Ihr euch das selber kauft. Nicht kaufen muss die ET wenn das alte noch funktioniert. "Der frisst Strom" ist kein Argument. Auch habt Ihr kein Anrecht auf "modern". Weder bei der Spüle noch beim KS. Ihr dürft aber selber einbauen, sofern Ihr den Ursprungszustand beim Auszug wieder herstellt und/oder so ein "Umbau" problemlos durchgeführt werden kann, ohne Veränderungen. In eurem beschrieben Fall müsstet ihr den KS selber zahlen. Dürftet ihn aber beim Auszug mitnehmen, sofern der Ursprungszustand hergestellt werden kann. Den alten weg werfen dürft Ihr also nicht!
Einfachste Lösung wenn Keller vorhanden ubd Kühlschrank funktioniert noch wäre ja das folgende: neuen Kühlschrank kaufen, den alten in den Keller, den neuen in die Küche und bei Auszug dann den neuen mitnehmen und den alten aus dem Keller holen. Ist der Kühlschrank defekt, und nur dann muss der Vermieter überhaupt was machen, sich an den Vermieter wenden und bescheid geben. Das der älter ist und mehr Strom ziehen mag ist euer Problem. Da ist der Vermieter raus.
Hab ich vor ein paar Jahren in meiner übergangsweise Zweitwohnung auch so gemacht. Der Kühlschrank war mir zu alt und irgendwie dezent "bäh" und ich habe mir einfach einen neuen gekauft, den anderen in den Keller und bei Auflösung der Wohnung den neuen verkauft und den alten wieder in die Küche gebaut.
nicht immer geht das ja soooo einfach. Z.B. bei einem eingebauten Kühlschrank. Da muss man schon genau schauen. Auch bei Spülbecken. Ich hab mir jetzt ein neues gegönnt. Nur, das ist eben größer im Ausschnitt. Das alte Spülbecken passt da nie mehr rein. Wir mussten den Ausschnitt vergrößern.
Man muss schon genau schauen was wie funktionieren kann.
Klar sind Einbaukühlschränke unterschiedlich hoch aber man könnte ja messen und den dann so neu bestellen Wäre ich nun Vermieter und alle Nase lang würden Mieter was Moderneres wollen würde ich mich auch dezent rausnehmen das kann ein Faß ohne Boden werden in allem
Am sichersten fährt man, wenn man das Typenschild nimmt. Gilt auch für Einbauherde oder Geschirrspüler.
Wir hatten da immer Glück bisher, wir haben schon so viele Einbaugeräte kaputtbekommen und ersetzt. Wenn man Eigentümer ist jann man manches ja auch ändern ich ärgere mich heute noch dass ich nicht auf meinen Mann gehört habe als das Induktionsfeld kaputtging - er dachte ein Größeres wäre besser, ich hatte Angst um die Arbeitsplatte... hätte ich nur ne Größere genommen, bei viel Besuch hätte ich gerne mehr als 4 Herdplatten Dagmar
Kühlschränke sind genormt. Wie soll das sonst gehen? Spülbecken dagegen nicht.
es gibt wohl ein Standardmaß, allerdings auch sehr viele Kühlschränke die davon abweichen. Wir haben in der Küche eine Einbau Kühl-Gefrier-Kombi. Die Dichtung vom Gefrierteil war defekt, wir überlegten uns auch, dass ein neues Gerät im Vergleich zum 15 Jahre alten bestimmt viel Energie spart. Leider war unter 1.500 € kein Gerät das passt zu bekommen, wir haben uns entschieden die Dichtung zu wechseln. In 3 Jahren ist eine neue Küche geplant, diese wird dann keinen Einbau-Kühlschrank mehr enthalten. Leider ist zur Zeit die Küche so geplant, dass wir keinen Kühlschrank separat stellen können.
Hier kamen ja schon ein paar richtige Antworten. Wichtig ist was im Mietvertrag steht. Wird die Kücheneinrichtung mit-vermietet, muss der Vermieter auch für alle notwendigen Reparaturen und Erneuerungen daran aufkommen. Im Streit hilft nur noch der Beitritt in einen Mieter-Schutzverein oder schon vor Einzug eine Rechtsschutzversicherung. PS. Niemals Schönheitsreparatur-Klausel mit Kleinreparatur-Klausel verwechseln!