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Haus zusammen kaufen oder nur Mann alleine?

Haus zusammen kaufen oder nur Mann alleine?

purzel87

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Hallo ihr lieben, ich hätte gerne einen Rat. Vielleicht hat damit jemand Erfahrung und kann mir was dazu sagen. Wenn ein Ehepaar ein Haus kaufen möchte, sollten dann beide unterschreiben beim Kaufvertrag und im Grundbuch? Was ratet ihr mir? Folgende Fragen stellen sich mir: Was ist im Falle einer Trennung? Wenn einer auszieht, muss der andere ihm die Hälfte des Hauses auszahlen? Das hätten wir beide nicht. Wenn wir das Haus verkaufen würden, müssten wir eine hohe Vorfälligkeitssteuer zahlen? Vorallem wenn wir keine drei Jahre im Haus gewohnt hätten? Andere Möglichkeit: Nur mein Mann unterschreibt den Kaufvertrag und im Grundbuch. Das Haus gehört ihm. Dann könnte er mich jederzeit rausschmeißen. Dazu sagt er, dass wir dann beim Notar einen Vertrag machen könnten, dass er mich nicht rausschmeißen kann und im Fall einer Trennung ich weiter im Haus wohnen bleiben kann, bis ich mir selber was anderes gesucht habe. Weiß einer was juristisch am sinnvollsten ist? Was würdet ihr machen? Danke schonmal im voraus.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von purzel87

würde ich niemals ein Haus zusammen kaufen dass mich Jahrzehnte bindet... Wernn einer alleine das Haus ncht halten könnte bei einer Trennung warum sollte es dann klappen dass einer alleine im Grundbuch steht und im Kreditvertrag? Und wenn warum solltest Du drin wohnen bleiben dürfen, er zahlt weiter ab und Du musst nicht ausziehen sondern er ? dagmar


AnLu89

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Antwort auf Beitrag von purzel87

Hey, mein Mann und ich haben zusammen gekauft. Wenn ihr keinen speziellen Ehevertrag habt, ist im Falle einer Scheidung eh alles 50/50 aufzuteilen, was während der Ehe an Zuwachs gekommen ist. Und ja im Falle eine Trennung müsstet ihr euch dann gegenseitig auszahlen. Dabei sollte aber nicht vergessen werden, dass wenn ihr euch heute ein Haus für 300k kauft und euch nächstes Jahr trennt, du ihm nicht 150k zahlen musst, denn ihr habt bis dahin ja z.b. gerade mal 10000€ an die Bank gezahlt, wovon am Anfang der Zinsanteil noch sehr hoch ist und der Eigentumswert des Hauses beläuft sich ja auf den Tilgungsanteil ohne Zinsen. Dazu käme dann ggfls. noch das Eigenkapital was am Anfang von euch eingebracht wird, dass ggfls dann zu Anteilen zurückgezahlt werden muss...


ohno

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Antwort auf Beitrag von purzel87

Guten Morgen! Du brauchst erstmal einen Fahrplan, denn einiges wirfst Du total durcheinander. Ich gebe Dir mal etwas an die Hand, vielleicht hast Du dann etwas Richtung im Gedankenkarussel . Sinnvoll ist es, erstmal einen Termin beim Fimanzierungsberater zu vereinbaren, denn dann kann er Euch aufschlüsseln, ob finanziell nur Ihr beide zusammen einen Kredit bekommen würdet oder der Mann auch alleine kreditwürdig wäre. Zudem bekommt Ihr im Normalfall auch die Summe x genannt, die Ihr oder er finanzieren könnte/t. Damit habt Ihr einen Rahmen für eine Kaufpreishöhe. Bedenkt die Nebenkosten, also Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland x % vom Kaufpreis, nicht ratenzahlbar) Notar, Grundbuch/Amtsgericht, evtl Makler. Habt Ihr ein Objekt gefunden, wird ein Notar beauftragt, und nur da wird der Kaufvertrag unterschrieben. Beim Grundbuchamt wird definitiv nichts unterschrieben. Am Ende des Vertragsvollzugs steht die Umschreibung des Grundbuch auf ihn/Euch. Das wars. Sollte Dein Mann alleine kaufen, kann er Dich rauswerfen, ja. Aber warum solltest Du ein Wohnrecht bekommen, statt Miteigentümerin zu werden? So oder so kann er das Objekt ohne Dich nicht wieder veräußern? Im Rahmen des Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung könntest Du Dir eine Wertsteigerung anrechnen lassen, sofern die vorhanden ist. Tu Dir selbst aber bitte den großen Gefallen, keinen Darlehensvertrag zu unterschreiben, wenn Du nicht mitkaufst! Selbstredend... So. Im Falle einer Trennung. Wenn Ihr beide Miteigentümer seit, trennt Euch, und könnt Euch nicht auszahlen. Dann ist es eben so. Könnt Ihr auch in einem notariellen! Ehevertrag regeln. Entweder übernimmt derjenige, der bleibt, das Darlehen und der andere wird aus der Schuldhaft entlassen. Wenn alleine Kreditwürdigkeit besteht natürlich nur. Ansonsten müsst Ihr verkaufen. Mit der 3-Jahres-Frist ist die Spekulationssteuer beim FA gemeint, die Vorfälligkeitsentschädigung fällt bei vorzeitiger Ablösung des Darlehensvertrages an. Wenn die Laufzeit bspw von 15 Jahren vereinbart ist, und Ihr verkauft aber vorher, wird sie Euch berechnet. Viele Grüße ohno


purzel87

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Antwort auf Beitrag von purzel87

Ich danke euch für die ausführlichen Antworten


purzel87

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Antwort auf Beitrag von purzel87

@ ohno Wenn nur einer Kreditwürdig ist, dann natürlich nur er? Wolltest du das Schreiben?


ohno

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Antwort auf Beitrag von purzel87

Nein, ich kenne ja Eure Finanzen garnicht. Es war eher so gemeint, dass derjenige, der das Haus übernehmen würde, den Kredit alleine weiter tilgt und der andere dann aus der Haftung entlassen wird,durch die Bank. Die macht das aber nur, wenn derjenige, der den Kredit und das Haus alleine übernehmen will, die entsprechenden Finanzen vorweisen kann. Wenn das bei Euch Dein Mann ist, dann er. Wenn Du das bist, dann Du. VG ohno


Felica

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Antwort auf Beitrag von purzel87

Ich würde es davon abhängig machen wer zahlt. Zahlen beide, weil beide arbeiten, dann auch beide im Grundbuch und beide im Kredit. Geht nur einer arbeiten, dann er in den Vertrag und ins Grundbuch, Rest notariell regeln. Auf keinen Fall sollte einer ins Grundbuch, aber beide in den Kreditvertrag,


Birte0504

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Antwort auf Beitrag von Felica

Und der, der sich zuhause um alles kümmert, kommt nicht ins Grundbuch? Für mich nicht denkbar.


ohno

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Antwort auf Beitrag von Birte0504

Moralisch ja. Aber sinnvoll ist es nicht. Wenn der arbeitende Partner stirbt (ja ich weiß, weit hergeholt), kann der andere doch die weiteren Kreditzahlungen kaum leisten. Und dann Insolvenz, Zwangsversteigerung... Könnte man ja dann mit Erbausschlagung umgehen... Aber da gibt es noch zig Möglichkeiten dazwischen. Und was spricht dagegen, wenn der Kredit getilgt ist, dem Partner 1/2 Anteil zu übertragen...


Felica

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Antwort auf Beitrag von Birte0504

Lesen! Ich schrieb Rest notariell Regeln. Da kann man schauen welche individuelle Lösung man findet.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Birte0504

stehen beide im Kredit, beide im Grundbuch aber damals hat nur einer verdient. Heute verdienen wir beide, er viel mehr als ich, gemeinsames Konto damals schon dagmar


Ellert

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Antwort auf Beitrag von ohno

zumindest wir beide auch wenn ich anfnags nicht bezahlt habe wäre mein Tod doch teuer geworden, er hätte nichtmehr voll arbeiten können etc dagmar


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Felica

ich glaube nicht dass er den Mann beraten würde die Frau im Haus zu lassen wenn es alleine seines ist und er noch weiter die Raten zahlt ggf 1500-2000.- im Monat je nach Kreditbetrag. Sowas finde ich moralisch verwerflich und es ist normal wenn er zahlt und kauft dass sie ausziehen müsste und sich was suchen in angemessener Zeit ( nicht nach 3 Wochen) Stell Dir vor Du trennst Dich und willst mit einem neuen Freund im Haus bleibe und er zahlt weiter dagmar


Felica

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Wir wissen doch gar nichts. Du kannst nicht immer von den Begebenheiten bei dir ausgehen. 100km von mir entfernt gibt es Häuser für 50 tausend €, da zahlt man keine 1500 € im Monat. Selbst dann nicht wenn man och 50 oder 100 tausend wegen Renovierung rein stecken muss. Selbst hier in der Strasse wo ich wohne schwanken die Preise von 60.000-320.000, gleiche hausart, identisch alt, annähernd gleiche Grunstücksgrösse. Lediglich Ausstattung und Renovierungsstand unterscheidet sich halt. Solange wir nichts wissen, weder Haus, noch Umstände, kann man halt nur allgemein was sagen. Deshalb mein Rat so wie ich ihn schrieb.


ohno

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Antwort auf Beitrag von Felica

Du kannst Dir sicher sein, dass wir Lesen, Felicia.


Felica

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Antwort auf Beitrag von ohno

Das ging an birte0504 oder wie immer der Name ist.


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von purzel87

Wenn er kauft und den Kredit allein nimmt, bekommt er das Wohnrecht für Dich die nächsten Jahre/ Jahrzehnte nicht ins Grundbuch. Da hat die Bank die Hand drauf. Ein eingetragenes Wohnrecht macht sich für die Bank nicht gut :-)


ohno

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Antwort auf Beitrag von HeyDu!

Doch, klar kann das rein. Kommt halt im Rang nach der Grundschuld ins Grundbuch. Ist ja auch egal ob davor oder danach im Rang, im Falle einer ZV geht das Wohnrecht sowieso entschädigungslos unter.


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von ohno

Hat uns ein Notar anders gesagt. Spaßkasse bei normalem EFH machte es nicht mit.


ohno

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Antwort auf Beitrag von HeyDu!

War das Wohnrecht schon im Grundbuch? Dann ist es klar, dass die SKasse bzw generell die Banken streiken. Bestünde ja noch die Möglichkeit, dass die Wohnberechtigten im Rang zurücktreten, aber wer macht das schon... Ansonsten hätte es der SKasse völlig egal sein können, was NACH ihr ins Grundbuch kommt. Naja, geht jetzt am ursprünglichen Thema vorbei ;-)


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von ohno

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/c/ebs/immobilienrecht/erlischt-das-wohnrecht-bei-einer-zwangsversteigerung-4564 Heißt aber doch praktisch, dass der Frau das Wohnrecht gar nichts nützt. Eine richtige Sicherheit ist es nicht. Es sei denn, dass Wohnrecht steht nicht unter der Bank... was wiederum wie ich ausführte die Bank nicht mitmachen wird.


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von ohno

Es lässt sich einfach mit Wohnrecht schlechter verkaufen. Meiner Meinung nach ist ein eingetragenes Wohnrecht wertmindernd. Verkauf ist auch der Bank lieber wie Zwangsversteigerung. ----------------------- Hier stehen beide für den Kredit gerade und beide im Grundbuch. Scheidung aktuell kein Thema. Bei Trennung könnte ich mir mit meinem Mann auch eine funktionierende WG vorstellen. :-D Ist kein Thema für uns. Wurde uns nur mal so erklärt. BG


ohno

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Antwort auf Beitrag von HeyDu!

Ganz genau. Wäre sinnfrei.


purzel87

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Antwort auf Beitrag von purzel87

Ich danke euch für eure zahlreichen Antworten. Ich habe heute kurzfristig einen Termin beim Anwalt bekommen. Sie sagt, dass ich mich auf jeden Fall eintragen lassen soll, sonst stehe ich ohne nichts da. Es könnte aber schwierig werden, da nur mein Mann Kreditnehmer ist. Deswegen lassen wir es erstmal auf meinen Mann laufen und wenn ich auch wieder verdiene und Geld zusteuer dann versuchen wir mich nachträglich einzutragen.


ohno

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Antwort auf Beitrag von purzel87

Du kannst doch gleich mit kaufen, ohne dass Du mitfinanzierst! Das eine ist unabhängig vom anderen! Dann erspart Ihr Euch später die Notar- und Gerichtskosten bei einer hälftigen Übertragung und auch der Freibetrag bei Schenkung/Übertragung wird nicht angekratzt - überleg Dir das nochmal. VG ohno


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von purzel87

Die Grundbucheintragung lief bei uns vollkommen unabhängig vom Kredit. Wir sind einfach beide auf dem Grundbuchamt erschienen und haben unterschrieben. Der Termin für den Kredit war noch mal eine ganz andere Geschichte. Die Bank hat überhaupt nicht nachgefragt, wer im Grundbuch stehen und wer ein Wohnrecht im Haus haben soll. Der Kredit wurde allein aufgrund der zusammengerechneten Einkommensverhältnisse mit diesen Konditionen gewährt.


tweenky

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Natürlich weiss die Bank, wer im Grundbuch steht. Derjenige hat entsprechend eine Grundschuld bestellt und entsprechendes bei der Bank unterschrieben. Blanko wird es keinen größeren Kredit geben.


ohno

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Bist Du ganz sicher, dass Du beim Grundbuchamt unterschrieben hast? Die beurkunden nämlich nicht ... Die Bank prüft alles mögliche und gibt den Auftrag zur Grundschuldbestellung direkt zum Notar oder über den Darlehensnehmer zum Notar. Der hält sich an die Angaben von der Bank. War bei Euch sicher auch so, und ist auch richtig so. Denn für die Notarkosten kann man vom Notar erwarten, dass er die ganze Bürokratie vom Mandant fernhält... Was ich damit sagen will ist, dass manches vom Mandant nicht wahrgenommen wird, weil es sich seiner Kenntnis entzieht. VG ohno


Ellert

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Antwort auf Beitrag von purzel87

Wir haben gebaut als ich daheim Hausfrau nud Mutter war mann alleinverdienend. Im Kredit stehen wir beide drin und auch im Grundbuch. Krieselt es denn bei Euch oder warum machst Du Dir solche Sorgen ? dagmar


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von ohno

Okay, es war wohl das Notariat


purzel87

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Ich danke euch für eure zahlreichen Antworten. Ich habe heute kurzfristig einen Termin beim Anwalt bekommen. Sie sagt, dass ich mich auf jeden Fall eintragen lassen soll, sonst stehe ich ohne nichts da. Es könnte aber schwierig werden, da nur mein Mann Kreditnehmer ist. Deswegen lassen wir es erstmal auf meinen Mann laufen und wenn ich auch wieder verdiene und Geld zusteuer dann versuchen wir mich nachträglich einzutragen.


purzel87

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Antwort auf Beitrag von purzel87

Ich danke euch für eure zahlreichen Antworten. Ich habe heute kurzfristig einen Termin beim Anwalt bekommen. Sie sagt, dass ich mich auf jeden Fall eintragen lassen soll, sonst stehe ich ohne nichts da. Es könnte aber schwierig werden, da nur mein Mann Kreditnehmer ist. Deswegen lassen wir es erstmal auf meinen Mann laufen und wenn ich auch wieder verdiene und Geld zusteuer dann versuchen wir mich nachträglich einzutragen.