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Gartenmitbenutzung - Mietrecht

Gartenmitbenutzung - Mietrecht

Colinaa

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Hallo, Vielleicht kennt sich ja jemand aus. Vorweg, mein alter Vermieter meinte mal, dass man Gartenmitbenutzung, in einem Haus mit mindestens zwei Parteien, nicht pauschal ausschließen kann. Das ist also der Standpunkt von dem ich ausgehe. Die Wohnsituation: Es handelt sich um ein Drei-Parteien-Mietshaus. Wir wohnen im EG. Der Garten ist lt. Vermieter dem OG zugeteilt, der Durchgang aber nicht verboten. OG und EG teilen sich einen kleinen Geräteschuppen für Fahrräder etc. und auch dieser befindet sich im Garten. Außerdem gibt es zwei Wege, um vom Grundstück auf öffentliche Straße zu kommen. Einmal über die Hofeinfahrt und einmal über den Garten. Laut Vermieter dürfen wir unseren Kinderwagen bei Nichtbenutzung im Hausgang abstellen. Von der Haustür sind es noch Zwei Treppenstufen auf den Weg durch den Garten und vier auf den Weg zur Hofeinfahrt. Der Weg durch den Garten führt auf einen öffentlichen unbefahrenen Gehweg, der über den Hof auf eine befahrene Straße ohne Gehweg. Nun meinen Fragen: Kann die Person im OG mir die Durchfahrt mit dem Kinderwagen durch den Garten verbieten? Natürlich nehme ich bei oben genannter Situation lieber diesen Weg, allein der Treppen wegen! Darf ich das Kind im Wagen im Garten stehen lassen, wenn es eingeschlafen ist?(Natürlich nur unter meiner Aufsicht) Oder muss ich es aus dem Schlaf reißen, weil OG meint, ich dürfe den Wagen nicht im Garten stehen lassen. Bevor ich losgehe stelle ich oft den Wagen im Garten bereit, bis ich mein Kind angezogen habe. Währenddessen parkt er längstens 20-30 Minuten auf dem Gras. Kann sie das verbieten? In allen Fällen sind die Durchgänge natürlich uneingeschränkt frei. Für die Fahrräder kann sie uns, alles oben genannte, ja auch nicht verbieten. Vernünftig miteinander reden ist bei ihr leider fehlgeschlagen. Wenn man nicht ihre Erwartungen erfüllt, wird sie cholerisch und knallt die Tür. Den Kinderwagen im Schuppen abzustellen, das er "legal" im Garten sein darf, ist leider aus Platzgründen keine Option. Wir wollen uns einen offiziellen Rechtsstreit eigentlich ersparen und können und wollen auch nicht schon wieder umziehen. Habt ihr Tipps?


Möhrchen

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Antwort auf Beitrag von Colinaa

Hat der Vermieter gewechselt / wer ist der ‚alte Vermieter‘? Steht bei euch im Mietvertrag gar nichts zum Garten? Ich kenne es eher so, dass Garten zu den EG-Wohnungen ‚gehört‘ oder für alle zu benutzen ist. Selbst wenn hier alle sagen, dass das so nicht ok ist, wird die OG-Mieterin das noch lange nicht so sehen. Wohnt sie schon länger als ihr dort?


Colinaa

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Antwort auf Beitrag von Möhrchen

Der "alte Vermieter" war in einer andern Wohnung. Auch dort hatten wir ein ähnliches Thema mit dem Garten. Damals waren wir im OG und die Mieter im EG wollten den Garten nicht teilen. Ich kenne es auch so, dass der Garten zum EG gehört, deshalb wollte ich auch in eine EG Wohnung. Naja, da sonst alles gepasst hat, haben wir uns auch "ohne Garten" dafür entschieden. In unserem Vertrag steht dazu nichts, ich weiß nicht, wie es bei der anderen aussieht. Ja, sie wohnt schon länger dort. Hab ich aber trotzdem noch nicht gehört, dass längere Mietdauer gleich mehr Nutzungsrecht ist... Laut Vermieter gab's die Probleme (fast genau die gleichen) mit ihr auch schon mit unseren Vorgängern. Und die haben länger dort gewohnt als sie. Bzw. Will ich ja gar nicht mehr Nutzungsrecht, als ich mit meinem Fahrrad jetzt auch habe. Wenn der Kleine dann endlich ein Laufrad hat, das auch im Schuppen im Garten steht, erübrigt sich das Problem ja von alleine. Ich mache mir halt Gedanken, ob sie nur einen winzigen Fetzen in der Hand hat, an dem sie sich aufhängen kann, bevor mir irgendwann der Kragen platzt und ich ihr an den Kopf knalle, dass sie doch rechtliche Schritte gehen soll, wenn es ihr nicht passt.


Möhrchen

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Antwort auf Beitrag von Colinaa

Nein, ich denke nicht, dass längere Wohndauer gleich mehr Nutzungsrechte bedingt. Was der "alte" Vermieter gesagt hat, dürfte rechtlich nicht haltbar sein. Ohne schriftliche Regelung ist das immer Mist - sie wird dann wohl im Umkehrschluss ein Alleinnutzungsrecht im Vertrag haben; klingt laut Vermieter ja auch so (gewollt). Hat der Vermieter auch gesagt, ob es bei den Vorgängern mal Gespräche gab? Könntest Du Dir vorstellen, freundlich und in Ruhe mit ihr zu reden? Die Rechte-Pocherei beherrscht sie vermutlich besser. Ihr könnt euch natürlich einen Termin bei einem Fachanwalt geben lassen - ich vermute nur, dass das nicht zielführend sein wird.


Mehtab

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Wenn in deinem Mietvertrag nichts steht, dann kommt es auf den Vermieter an. Oft steht im Mietvertrag, dass nur schriftliche Zusätze, Änderungen ... zulässig sind. Wenn dein Vermieter zu dem steht, was er dir gesagt hat, dann soll er das auch der anderen Mieterin vermitteln. Selber würde ich da nicht klagen, denn dann musst du nachweisen, dass dir dieses Recht, das im Mietvertrag nicht vermerkt ist, tatsächlich zusteht. Außerdem weißt du nicht, ob dein Vermieter, der ja meint, dass man den Garten nicht aufteilen kann, vielleicht doch der Nachbarin im EG den ganzen Garten vermietet hat. Dann darfst du da natürlich keinen Kinderwagen abstellen ..., wenn nur die Nachbarin und nicht du ein Nutzungsrecht hat. Du bewegst dich da möglicherweise, weil du nicht weißt, was im Mietvertrag der Nachbarin steht, auf dünnem Eis.


Colinaa

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Antwort auf Beitrag von Mehtab

Aber wie soll ich dann zu dem Schuppen kommen, der sich im Garten befindet und mitvermietet ist? Und gehört der direkte Durchgang von Haustür zu Gartentür und dann auf öffentliches Gelände auch zur Mitbenutzung? Nur weil der Weg, wie der Rest des Gartens begrast ist? Wir sind übrigens im EG und sie im OG.


Felica

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Wenn der Garten nicht zu eurer Mietsache dazu gehört, dann dürft ihr ihn auch nicht nutzen. Lediglich der Gang zu eurer Mietsache wäre dann erlaubt. Euer Mietvertrag regelt ganz klar was geht und was nicht. Steht da nichts dazu, müsst ihre es mit dem Vermieter klären. Der dann natürlich schauen muss das er keine Rechte der anderen Mieter verletzt. Abstellen würde ich übrigens anders werten als durchgehen. Selbst dann wenn es nur 20min sind. Nach den Schilderungen sehe ich da also durchaus die andere Mieterin im Recht. Zumal der alte Vermieter irrt, klar kann man die Gartennutzung ausschließen. Immerhin zahlt man dafür. Deshalb muss das ja im Vertrag stehen ob man den garten nutzen darf oder nicht.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Colinaa

weil der Garten zu oben gehört die hats im Mietvertrag drinstehen ?


Colinaa

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Das möchte sie zumindest durchsetzen. Ich weiß nicht, ob sie es offiziell Mietvertrag drin hat. Ich werde den Vermieter bei Gelegenheit nochmal drauf ansprechen. Aber ja, ich nehme nur den offiziellen Weg von der Haustür zur Gartentür und stelle mir den Kinderwagen mehr oder minder regelmäßig “auf dem Durchgangsweg“ bereit, da dieser genug Platz bietet. Auch einen Stellplatz, der ihr damals mündlich überlassen wurde, dürfen wir nun nutzen. Der Vermieter meinte damals, er könne uns diesen, nachdem er über 5 Jahre unbenutzt war und nichts dazu im Mietvertrag stünde, überlassen.


Colinaa

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Antwort auf Beitrag von Colinaa

Also zum Garten steht bei uns natürlich nichts drin. Aber zum Fahrrad-Schuppen, der mitvermietet ist. Also den Durchgang kann sie uns nicht verwehren, schließlich können wir die Fahrräder nicht schwebend raus befördern. Eine interessante Frage wäre noch, was überhaupt Garten und was Durchgang ist. Denn der Durchgang und Garten sind ohne klare Grenze einfach nur einen L+Förmige Grasfläche. Der Durchgang ist dabei die lange und schmale Seite. Den Teil des Gartens, der nicht direkt von Haustür zu Gartentür verläuft möchte ich ja gar nicht nutzen. Aber mit “Kinderwagen im Garten stehen lassen“ meinte ich eher, unmittelbar vor der Haustür im Gras, aber so dass noch mindestens zwei weitere Kinderwägen nebeneinander durchpassen würden. Also mMn sollte doch der direkte Weg gemeinsam genutzt werden können, egal wie der Untergrund beschaffen ist. Ich wäre zu einem Gespräch bereit. Die Frau war allerdings beim letzten Gespräch unsachlich beleidigend und weicht Lösungsansätzen aus. Sie kommt dann von einem ins nächste Thema, dass dann gar nichts mehr miteinander zu tun hat. Als ich sie ruhig gefragt habe, wie es ihr denn Recht wäre und sie solle doch einen Vorschlag machen, ist sie erst Recht in Rage gekommen, ist weg gelaufen und hat die Tür zu geknallt. Seitdem ignoriert sie mich wenn ich grüße und versucht den Kontakt zu meiden. Bei den Vormietern gab es wohl auch regelmäßig Streit. Naja, einen Rechtsstreit möchte ich eher vermeiden. Ich weiß aber nicht, zu was sie bereit wäre. Also gilt es, beim Vermieter rauszufinden, ob bzw. wie die Gartennutzung in ihrem Mietvertrag geregelt ist. Die alte Vermieterin hatte in keinem der Verträge eine Klausel zum Garten, das war eher eine Art Gewohnheitsrecht der Mieter, die vor uns im Haus wohnten. Obwohl dann nochmal andere nach uns unten ins Haus gezogen sind und wir vor deren Einzug nach Mitbenutzung gefragt haben, hat sich das nicht durchgesetzt. Wenn nichts dazu steht, ist der Garten wohl rechtlich doch eigentlich gemeinsam genutzte Fläche. Das Streitthema damals, war aber der Hund. Die Mitmieter wollten nicht, das wir mit dem Hund durch ihren Garten laufen, weil sie Angst hatten er würde ins Gras pinkeln. Anders als durch ihren Garten, war uns der zugeteilte Gartenteil aber nicht zugänglich. Auch damals haben wir keinen Weg gegen die Schwerkraft gefunden und uns Streit lieber erspart. Ich habe dann die Nachbarin oft von oben aus gesehen, wie sie die Katzen-Häufchen im Gras entfernt hat. Auch diese wollten sie anfangs auf den Hund schieben. Ich denke sie hat es dann irgendwann auch gemerkt...


KielSprotte

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Naja, ein Durchgang ist zum Gehen da - wie das Wort schon sagt. Abstellen ist was anderes. Wenn sie tatsächlich die alleinige Nutzung hat, dürft ihr halt zum Schuppen hin- und zurück gehen, aber nichts abstellen oder den Garten sonstwie nutzen. Habt ihr eine (gepflasterteI) Terrasse oder ein Rasenstück, was an eure Wohnung grenzt und von eurer Wohnung aus durch Balkon/Terrassentür erreichbar ist? Da dürftet ihr dann machen was ihr wollt.


Summer80

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Antwort auf Beitrag von Colinaa

Ich gehe davon aus, dass ihr ein "Wegerecht" habt. Das heißt, ihr dürft den Weg zu eurem Schuppen begehen, ihn aber nicht weiter nutzen. Es gibt ja auch Grundstücke, die ein Wegerecht für ein benachbarte Grundstück enthalten. Da darf der Nachbar dann auch nicht einfach was abstellen, sondern einen definierten Teil zum Überqueren nutzen. Wenn die Nutzung des Gartens als Gemeinschaftsfläche nicht in eurem Vertrag ausgewiesen ist, gehört er nicht zu eurem Mietbereich und ist quasi "fremdes Eigentum". Und wenn die Mieterin im OG für die Nutzung des Gartens bezahlt, ist sie auch im Recht zu verlangen, dass niemand anderes den Garten nutzt oder da was abstellt - auch nicht am Rand. (das Wegerecht muss sie akzeptieren). Du würdest ja sicher auch nicht akzeptieren, dass jemand Blumentöpfe auf deiner Terrasse abstellt, auch nicht wenn es "nur am Rand" ist oder trotzdem noch genug Platz zum Durchgehen bleibt. Stell den Kinderwagen doch auf deiner Terrasse ab während du das Kind fertig machst? Es tut mir leid, aber dass der "öffentliche " Weg für dich mit Kinderwagen beschwerlicher ist als der Weg durch den Garten der Nachbarin, dafür kann sie doch nichts? Und nur weil es dort ein Törchen nach draußen gibt, kann man nicht davon ausgehen, dass es automatisch ein allgemeiner Weg ist. Schon gar nicht, wenn dort überall nur Wiese ist. Zudem gilt grundsätzlich: nur weil ein Mieter zum eigenen Mietvertrag gehörige Dinge (jahrelang) nicht nutzt, kann der Vermieter sie ihm nicht einfach so wegnehmen bzw. anderen erlauben diese Flächen zu nutzen. Ich denke, es besteht wirklich die Gefahr, dass du dich auf dünnem Eis bewegst. Da hilft wirklich nur ein glasklares Gespräch mit dem Vermieter. Und wenn er dir bestätigt, dass du dies doch so nutzen darfst, würde ich das als freundliches schriftliches Protokoll an die Mieterin des OG geben und sie bitten, dies direkt mit dem Vermieter zu klären falls sie Einwände hat.


Caot

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Antwort auf Beitrag von Colinaa

Ihr habt ein „Wegerecht“ zum Schuppen. Dazu müsst Ihr zwangsläufig durch den Gartenanteil. Den Kinderwagen darfst Du nicht abstellen, denn das „Wegerecht“ bezieht sich lediglich darauf die Fahrräder aus dem Schuppen zu holen. Ist denn im Haus ein ET für alle Wohnungen zuständig? Dann wird er den Mietern im OG den Garten mit vermietet haben mit dem Hinweis, dass derjenige der zum Schuppen muss da auch über den Rasen laufen darf. Ich würde den ET nochmals genauer ausfragen. Dann sollte das eigentlich klar sein. Mal davon ab, kenne ich so eine Praxis eher nicht. Garten ist in aller Regel dem EG zugeordnet oder aber eine Gemeinschaftsfläche. Oder der Weg zum Schuppen Gemeinschaftsfläche und der Rest Zuschlag zur EG-Wohnung. Wegerecht für Mieter finde ich schon arg ungewöhnlich.