Elternforum Finanzen, Recht und Versicherung

Elterngeld plus - Änderung in Basiselterngeld

Elterngeld plus - Änderung in Basiselterngeld

StefH

Beitrag melden

Hallo ihr Lieben, ich bin nun nach der Geburt unseres Sohnes das zweite mal schwanger und habe eine Frage bzgl. der Änderung des laufenden Elterngeldes. Errechneter Geburtstermin (Kind2): 23.03.2022 Mutterschutz Beginn: 09.02.2022 (Arbeitgeber bereits informiert und bestätigt) Elterngeld Plus (Kind1): bis 12.02.2022 Da ich nun bis zum 12.02.2022 Elterngeld PLUS beziehe, kollidiert dies mit dem neuen Mutterschutz. Da unser Sohn jedoch bereits ein Frühchen ist, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass unser freudig erwarteter Nachwuchs auch früher das Licht der Welt erblicken möchte und sich somit nicht nur ein paar Tage zwischen ElterngeldPLUS und Mutterschutz überschneiden sondern ggf. mehrere Wochen. Kann ich nun einen formlosen Antrag/Schreiben aufsetzten, dass ich gerne das ElterngeldPLUS in Basiselterngeld umwandeln möchte? Lebenmontag 18 ElterngeldPLUS: 13.10.2021 - 12.11.2021 Lebenmontag 19 ElterngeldPLUS: 13.11.2021 - 12.12.2022 Lebenmontag 20 ElterngeldPLUS: 13.12.2021 - 12.01.2022 Lebenmontag 21 ElterngeldPLUS: 13.01.2022 - 12.02.2022 Änderung des ElterngeldPLUS aus den Lebensmonat 18,19,20,21 auf Basis Elterngeld Lebenmontate 18 + 19. Somit würde ich Elterngeld nur bis zum 12.12.2022 beziehen und hätte genug "Puffer" für einen Fall der Frühgeburt, welcher hoffentlich nicht eintrifft... Oder muss das ganze anders formuliert, bzw. rückwirkende LM genommen werden? Habe schon versucht viele Infos einzuholen aber verzweifel dennoch ein bisschen und habe sorge dass die Elterngeldstelle sagt "ok" ändern wir und es ergibt sich doch ein Nachteil, dass irgendein Monat nicht berücksichtigt wurde. Dass ich natürlich ab dem 13.12.2020 - 08.02.2022 kein Geld erhalten würde ist selbstverständlich. Möchte nur wie geschrieben einen Puffer drin haben, sollte er/sie früher kommen. Danke für eure Hilfe Steffie


Felica

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von StefH

Du teilst denen einfach mit, das du die noch ausstehenden Monate EG dir zum Lebensmonat vor Beginn des mutterschutzes auszahlen lässt. Dann wird das EG vom älteren Kind nicht mit dem Mutterschaftsgeld vom jüngeren verrechnet. Wenn du mit Puffer willst, auch kein Problem. Du hast ja einen AG, damit wärst du in der EZ beitragsfrei versichert. We n gesetzliches pflichtmitglied. Und beim neuen EG werden sowieso nur längstens 14 Monate EG ausgeklammert. Alle Monate dach bis zum neuen Mutterschutz werden mit 0 € gerechnet, ausser du arbeitest in der EZ. Dann bitte diese Info nach liefern. Zum neuen mutterschutz beendest du dann die laufende EZ beim AG.


StefH

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Felica

Danke für deine schnelle Antwort, Felica! Ich habe tatsächlich lieber einen einen Puffer,. Genau, ich bin über den Arbeitgeber gesetzlich versichert und arbeite aktuell auch nicht während meiner Elternzeit und habe dies auch nicht bis zur Geburt unseren zweiten Kindes vor. Beantragt hatte ich 3 Jahre Elternzeit. Diese habe ich nun mit Beginn des kommenden Mutterschutzes beim Arbeitgeber gekündigt und auch schon bestätigt bekommen. Wie formuliere ich denn nun, dass ich das ElterngeldPLUS aus den LM 18,19,20 & 21 als Basiselterngeld umwandeln möchte? "...hiermit beantrage ich die Umwandlung des ElterngeldPLUS aus LM18,19,20,21 in Basiseltergeld für LM 18 + 19" oder muss es lauten: "...hiermit beantrage ich die Umwandlung des ElterngeldPLUS aus LM18,19,20,21 in Baisseltergeld rückwirkend für die LM 13+14" (da Basiselterngeld nur bis zum 14. LM gezahlt wird?) Vielen Dank nochmals :)


Präriemaus

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von StefH

Ich hatte kürzlich den gleichen Fall und hab bei der Elterngeldstelle angerufen. Sie sagte mir, dass rückwirkend die ersten Monate (beginnend ab dem 3., da 1. und 2. ja sowieso Basis) in Basis umgewandelt werden und die Nachzahlung sofort erfolgen kann. Bei mir wollte ich nur aufpassen, dass ich nicht dieses Jahr eine so große Nachzahlung bekomme, dass es sich nicht auf die Versteuerung auswirkt (allerdings hab ich keine Ahnung, ob es dies auch tatsächlich tut!). Was ich eigentlich sagen will: Ruf doch am besten einmal bei der Elterngeldstelle an. Bei mir hätte es telefonisch gereicht.