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Deutschland - österreich, eingetragene Partnerschaft

Deutschland - österreich, eingetragene Partnerschaft

Saskia w.

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Kennt sich wer aus? Der mann im Standesamt konnte uns nicht helfen. Zu den Fakten: - mein Partner ist Österreicher - ich bin deutsche - wir leben in Ö - ich habe keinen wohnsitz mehr in D - wir sind KEIN gleichgeschlechtliches Paar In Ö kann man immer noch eine eingetragene Partnerschaft eingehen, als heterosexuelles Paar, mit ähnlichen Auswirkungen wie eine ehe. In D ist es nicht mehr so. Nur gleichgeschlechtliche Partnerschaften aus Ö werden in D akzeptiert. Wir wollen aber eine Partnerschaft eingehen. Wenn das D nicht akzeptiert, welche folgen hat das? Pensionsansprüche, Erbrecht, etc? Ich hab an das Standesamt in Deutschland geschrieben die zuletzt für mich zuständig waren. Sie schreiben nur dass sie es nicht anerkennen würden ohne weitere infos. Im Internet finde ich vieles, aber da geht's meist um homosexuelle Paare oder nicht bi-nationale Paare. Also deutsche paare, die das in Ö machen und das von D dann nicht anerkannt wird. Aber bei uns??? Vielleicht kennt sich wer aus?


Lena_1922

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Antwort auf Beitrag von Saskia w.

Wer beispielsweise in Österreich eine gleichgeschlechtliche Ehe geschlossen hat, genießt in anderen EU-Mitgliedstaaten, die zwar gleichgeschlechtliche Ehen nicht erlauben, aber eine Art der eingetragenen Partnerschaft eingeführt haben, meist dieselben Rechte wie eingetragene Partnerinnen/Partner. Lies mal "Güterrecht internationaler Paare bei europa.eu - Gerichtsstand müßte in eurem Fall AT sein - da das euer gewöhnlicher Aufenthaltsort ist - D hat damit nichts zu tun.


Saskia w.

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Antwort auf Beitrag von Lena_1922

Danke, dort habe ich eh alles schon gelesen. Aber dort bezieht es sich explizit auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Der Beamte in Ö sagte, D müsse es ja irgendwie akzeptieren, die in D sagten, für sie bliebe ich ledig.


WonderWoman

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Antwort auf Beitrag von Saskia w.

na ja, ihr wollt ja (bewusst?) nicht heiraten, also wäre verheiratet auch falsch. einen familienstand zwischen "vh" und "ld" gibt es in de aber nicht. was sollen sie tun? bzw was ist eure erwartung an die deutschen behörden? was ist denn der konkrete unterschied zwischen vh und lp in ö? und warum ist es dir wichtig in de als vh zu gelten wenn ihr doch gar nicht heiraten wollt?


Lena_1922

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Antwort auf Beitrag von Saskia w.

Jein, D muss die Partnerschaft aus dem Ausland anerkennen - ist aber nicht relevant - da ihr ja in AT lebt und das Recht gilt. Gerade für den Fall eine Trennung, Erbschaft usw. würde ich einen Partnerschaftsvertrag machen.


Saskia w.

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Antwort auf Beitrag von Lena_1922

Sorry, ich bin in solchen Angelegenheiten echt nicht firm und werfe dinge durcheinander. Ich antworte auf beide: Warum nicht heiraten? Wir wollten es aus Solidarität machen wie gleichgeschlechtliche Paare. Seit der ehe für alle obsolet, aber uns wichtig. Zudem gibts ein paar passagen in den Gesetzen (gegenseitiger Respekt statt Monogamie) was uns besser gefiel. Kurz und knapp erklärt. Was erhoffen wir von den behörden: wir wollen die EP, damit wir eine form von Absicherung Haben (Witwenrente, erbansprüche). Das ist in Ö der ehe gleichgestellt. Meine sorge: wenn es in D nicht anerkannt wird, bekämen wir jeweils trotzdem eine pension, wenn der andere stirbt? Oder nur mein partner, weil er Ö ist? Bisher egal wen ich in Ö gefragt habe, ich bekomme keine klare aussage, ob ich eine Witwenrente bekomme wenn mein Partner stirbt und ich aber Deutsche bin und damit die Partnerschaft nicht anerkennt ist. Gleiches mit Erbschaft. Vielleicht verstehe ich es auch einfach falsch, und die pension wird eh von Ö bezahlt und die sehen bei uns eine EP. Egal woher ich bin.. Aber ich möchte es halt vorher wissen und wenn möglich, ohne für diese Auskunft groß zahlen zu müssen. Und auch was wäre, wenn wir uns irgendwann für einen umzug nach D entscheiden würden (glaub ich zwar kaum, aber ich möchte es dennoch wissen)... Hoffe ihr versteht wo ich auf dem Schlauch stehe


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Saskia w.

Wa sist der Unterschied rechtlich gesehen zwischen einer Ehe und einer Partnerschaft ? IOch kenne schwule Paare die früher nicht heiraten könnten und dann eine solche Partnerschaft eingingen was aber soll das bei Heteros sein ?


Saskia w.

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Antwort auf Beitrag von Ellert

In Ö ist es ein relikt aus zeiten als es noch keine ehe füe alle gab. Wir hatten aus solidarität mit unseren homosexuellen Freund*innen schon vor Jahren diese art der "Hochzeit" geplant. Die Unterschiede sind marginal, die Sicherheit ist die gleiche. Der standesbeamte, der selbst in einer heterosexuellen eingetragenen Partnerschaft lebte sagte uns, dass viele jüngere heutzutage diese Form wählen.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Saskia w.

Ich hatte Bekannte die als Männer so eine Form wählen mussten weil sie nicht heiraten durften was schon Nachteile hatte zB im Adoptionsrecht. Sie hätten gerne eine echte Ehe gehabt, ging damals aber nicht - nach Trennung glaube ich hatten sie aber ähnliche Procedere wie Scheidung, Unterhalt etc ich habe noc nie gehört dass es sowas in Deutschland auch für alle gab bzw den wirklichen Sinn darin erkenne ich nicht falls es denn Nachteile birgt was ich ja nicht verstehe es muss ja Unterschiede geben


Saskia w.

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ja, es gibt Unterschiede. Ich hänge es als bild an in Kurzform

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Saskia w.

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Antwort auf Beitrag von Saskia w.

Für uns spielen die Nachteile keine Rolle. Zu erklären warum ich nicht heiraten will wäre zu aufwendig da spielen ideologische und auch persönliche gründe rein


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Saskia w.

ist halt wie Du sagst keine Ehe hat sicher eben Vorteile und nachteile Namen muss man ja auch hier nicht annehmen das mit der Adoption war auch der Grund warum viele Gleichgeschlechtliche für eine echte Ehe unbedingt waren. Für mich gibt es halt verheiratet mit allen rechten und Pflichten oder eben ledig das Zwischenstück kenne ich nicht, gabs das je für alle in Deutschland ?


luvi

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Antwort auf Beitrag von Saskia w.

Hallo, Kennst du das Forum info4alien.de? Es geht dort um ausländerrechtliche Themen. Vielleicht kann dir da jemand Infos geben. Oder du schmökerst im Forum. LG luvi


Saskia w.

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Antwort auf Beitrag von luvi

Nein, kenne ich nicht. Vielen dank für den Tipp!


Saskia w.

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Antwort auf Beitrag von Saskia w.

Hier sieht man auch den trend in Ö dass immer mehr hetero paare diese form wählen. Die homosexuellen paare in unserem Freundeskreis haben seit sie dürfen alle die normale ehe gewählt.


KerstinWi

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Antwort auf Beitrag von Saskia w.

Naja, jeder wie er mag (in Österreich kenne ich mich auch nicht aus). Aber deine Einschätzung bzgl. "Immer mehr hetero-Paare" nutzen die Partnerschaft teile ich nicht. Die Diagramme sind nämlich nicht wirklich vergleichbar. Von allen hetero-Paaren haben 97,24% geheiratet. Von allen gleichgeschlechtlichen Paaren haben 86% geheiratet. Um zu vergleichen, ob das mehr oder weniger im Vergleich zum Vorjahr sind, müsste man diese Daten wissen.


Saskia w.

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Antwort auf Beitrag von KerstinWi

Uns hat das der standesbeamte gesagt. Mir ist das auch völlig egal, damit hat es nix zu tun. In D wurde diese form abgeschafft weil ehe für alle möglich ist. In Ö besteht beides parallel. Für alle.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Saskia w.

was sollte da denn anerkannt werden bei einem Umzug ? Wenn Ihr die Rente überwiesen bekommt ist das ja eh egal wo Ihr wohnt oder ? Plant Ihr eine Adoption ? Erben wäre die Frage denn da gehts ja dann um Steuer


Saskia w.

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Genau, es geht um frage des erbes, allerdings auch der pension. Also macht es für Ö einen Unterschied dass ich deutsche bin? Und damit in D als ledig gelte?


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Saskia w.

wirst Du hier vermutlich als ledig gelten. Wenn Ihr aber in Österreich einen anderen Status habt dann gilt doch die Pension und das Erbe dort als geregelt Wollt Ihr in Deutschland die Rechte haben wie Verheiratete müsst Ihr vermutlich auch hier heiraten, aber das kann Di nur einer beantworten der sich hier juristisch auskennt, ein Fachmann für Erbrecht zB


desireekk

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Antwort auf Beitrag von Saskia w.

Erbe: es gilt das Recht des Staates in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat= Ö Pension: kommt aus Ö, also Ö-Recht VG D


Saskia w.

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Danke, ja ich denke ich brauche mal einen profi für eine beratung ;) wenn wir nach Deutschland zögen, und dort heiraten wollten, dürfte dies mein partner ja nicht, da er ja nicht ledig wäre das ist echt kompliziert Alternativ könnte ich die österreichische Staatsbürgerschaft annehmen, kostet halt etwas geld, würde aber auch anträge (pass, perso) erleichtern, weil hier über die botschaft ist das furchtbar (keine Termine )


Ellert

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Antwort auf Beitrag von desireekk

dann würde er ja hier den Aufenthalt haben


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Saskia w.

Das Männer-Paar das ich kenne hätte nach der Lebenspartnerschaft dann dennoch heiraten können wenn sie Kinder adoptieren gewollt hätten ( Beziehung ging ja leider dann schief)