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Mit Kind zum Arzt trotz Isolation?

Mit Kind zum Arzt trotz Isolation?

Frau_Lehrerin

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Hallo zusammen, ich bin positiv und befinde mich in Isolation. Mein Sohn, 1,5 Jahre alt, ist bislang negativ, hat aber einen starken Infekt mit dollem Husten. Ich habe heute beim Kinderarzt angerufen und einen Termin gemacht, sie empfangen uns in einem separaten Bereich. Und man sagte mir, ich dürfe den Kleinen auch begleiten, wenn es nicht anders geht. Ist das wirklich richtig?? Ich darf einfach so meine Isolation verlassen und mit dem Kind zum Arzt? Der Papa ist ebenfalls positiv und ich will natürlich auch nicht die Großeltern gefährden - sicher kann man sich ja nie sein, ob der Kleine nicht doch auch Corona hat. Hat jemand Erfahrungswerte? Danke und viele Grüße


User-1721940186

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Antwort auf Beitrag von Frau_Lehrerin

Ja, zum Arzt darfst Du immer, trotz Isolation. Wir waren auch beide positiv und haben beim Kinderarzt pcr machen lassen. Sie machte vor Wochen bis zu 30 Tests täglich, seperater Raum und hat sich bis jetzt noch nicht infiziert. Trotz nur OP Maske und hat kurz meinen Sohn abgehorcht. Sie meinte, das ist ihr Job - Berufsrisiko. Gute Besserung!


Lavendel79

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Antwort auf Beitrag von Frau_Lehrerin

Arztbesuche sind auch in Isolation in Ordnung (nach Rücksprache mit dem Arzt). Das gilt natürlich auch für Eltern kleiner Kinder . Die Alternative wäre ein Hausbesuch des Arztes . Wenn er das aber nicht anbietet, bleibt Dir ja nichts anderes übrig.


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von Frau_Lehrerin

Ja, aus wichtigem Grund (z.B. für einen Arzt euch oder zum Testen) darf die Isolation unterbrochen werden.


Kerstin123

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Antwort auf Beitrag von Frau_Lehrerin

Klar, aus wichtigen Gründen wie Arztbesuch darfst Du aus der Isolation und du hast es am Telefon ja gesagt (Dh der Arzt weiß auch Bescheid)


LillisMama

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Antwort auf Beitrag von Frau_Lehrerin

In Hessen ist das Verlassen der Wohnung bei einer Isolation nicht gestattet. Ausnahme: Vornahme der Freitestung. Bei einem wichtigen Grund bedarf es der vorherigen Genehmigung durch das Gesundheitsamt. Wird diese nicht erteilt, darf das Haus nicht verlassen werden. Im Notfall ist die 112 oder 116117 anzurufen. In einigen Gesundheitsämtern im südlichen Hessen wird diese Regelung sehr restriktiv ausgelegt.


Kerstin123

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Antwort auf Beitrag von LillisMama

Darauf würde ich pfeifen, wenn das Kind krank ist und zum Arzt muss (und die Praxis vor Ort auch darüber informiert ist und somit entsprechende Maßnahmen ergreifen kann)


LillisMama

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Antwort auf Beitrag von Kerstin123

Es sollte aber klar sein, dass dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die nach den geltenden Bestimmungen mit einer Geldbuße im mittleren dreistelligen Bereich geahndet wird. Im Ausgangsfall auch noch doppelt (einmal sie selbst als Täterin und einmal als mittelbare Täterin bzgl ihres schuldunfähiges Kindes). Ob die Arztpraxis damit einverstanden ist, ist völlig unerheblich.


Kerstin123

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Antwort auf Beitrag von LillisMama

Mag sein, darauf würde ich es ankommen lassen und dagegen klagen, wenn es so käme Wir haben uns schön brav an alle Auflagen gehalten, aber bei sowas hört es echt auf Das kann ja wohl nicht sein, dass man für einen Arztbesuch nicht das Haus verlassen darf und man alternativ wahrscheinlich stundenlang zu irgendwelchen Öffnungszeiten des GA in der Warteschleife hängen soll, um um Erlaubnis zu fragen oder alternativ den Notrufe wählen soll


LillisMama

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Antwort auf Beitrag von Kerstin123

Deine Klage hat wenig Aussicht auf Erfolg. In Hessen ist dies klare Linie der Verwaltungsgerichte. Du darfst auch nicht mit deinen Haustieren das Haus verlassen und bist verpflichtet (notfalls gegen Entgelt) einen Hundesitter zu beauftragen, der deine Hunde mehrmals täglich Gassi führt (letzte Woche eine Entscheidung des VG).


Schnecke3

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Antwort auf Beitrag von LillisMama

Hallo, also mit dem Hund Gassi gehen ist ja wohl etwas anderes als mit dem kranken Kind zum Arzt gehen zu müssen. Wenn sie das mit der Arztpraxis abgesprochen hat und diese das abgesegnet haben, muss das eigentlich ok sein. Die könnten ihr zur Not ja bestätigen, dass es ein "medizinischer Notfall" war (da darf man zumindest in BW die Isolation verlassen)war. Wenn niemand anderes mit dem Kind zum Arzt gehen kann und dieses medizinische Hilfe braucht, ist es das ja auch! Hier kommt kein Arzt zu Hausbesuchen. Viele Grüße Katja


LillisMama

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Antwort auf Beitrag von Schnecke3

Dafür gibt es die 116117 oder 112.


Schnecke3

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Antwort auf Beitrag von LillisMama

Und wie sollen die über das Telefon das Kind untersuchen? Da müsste die Mutter bei einem 2jährigen ja doch auch mit (trotz Isolation), wenn sie das Kind dann zum Abhören in die Kinderklinik bringen....Ist da ein Besuch beim KiA mit Sicherheitsvorkehrungen nicht sicherer für alle? Ich selbst wurde letzte Woche bei KH Aufnahme positiv getestet (wurde mit dem Sohn notfallmäßig eingeliefert). Trotzdem durfte (bzw. musste eigentlich) ich dort bleiben und mich um ihn kümmern (durfte das Zimmer logischerweise nur zum Toilettengang oder zum Kaffeeholen verlassen, FFP 2 außerhalb des Zimmers sowieso). Falls die Infektion schon vorher bekannt gewesen wäre (Symptome habe ich jetzt 5 Tage später noch keine, Schnelltests alle negativ),wäre es aber sicherlich allen lieber gewesen, ich hätte mich infiziert nicht im KH aufhalten müssen. Viele Grüße Katja


Kerstin123

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Antwort auf Beitrag von LillisMama

Wenn es mit der Arztpraxis abgesprochen ist dass man kommen darf, bringt es doch nix die 116117 oder 112 anzurufen Was sollen die denn machen? Die 116117 bestätigt ja auch nur, dass man zum kinderärztlichen Notdienst gehen darf, aber dafür muss man ja auch die Isolation verlassen und die haben ja auch nur abends und am Wochenende geöffnet Und 112 wäre für sowas ja auch nicht zuständig


Momvon3

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Antwort auf Beitrag von LillisMama

Mich würde mal interessieren, wo das stehen soll. Generell gilt nämlich für ganz Deutschland die Regelung, dass für medizinische Hilfe sehr wohl die quarantäne verlassen werden darf.


Ruto

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Antwort auf Beitrag von LillisMama

"bei einem wichtigen Grund": Ein krankes Kind mit Verdacht auf Corona ist ein wichtiger Grund. Wer 100 Prozent sicher gehen will, kann natürlich bei der Bereitschaft anrufen (die höchst wahrscheinlich der PCR Testung beim KiA zustimmen wird) und/oder das Gesundheitsamt informieren. Aber auch das möchte Verdachtsfälle getestet haben, und in der oben genannten Konstellation kann ja nur ein infizierter (Isolationspflichter) Erziehungsberechtigter mit. Kann natürlich nicht sagen, ob die hessischen Behörden besonders realitätsfern sind, aber in Bayern war das eine Selbstverständlichkeit, dass ich als Infizierte mit meiner Tochter mit über 40,5 Grad Fieber (mit dem Kinder-Arzt abgesprochen, und ebenfalls am Eingang sondiert) ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen durfte.


Ruto

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Antwort auf Beitrag von LillisMama

Bei Notfällen (mit potentiell Todesfolge) die 112, bei allen anderen medizinischen Vorfällen die Bereitschaft 116117. Weiß nicht ob du bei letzterer schon Mal angerufen hast (ich sehr häufig, beruflich und überwiegend am Wochenende, wenn die normale Hausarzt Praxis geschlossen hatte). Fast immer wollen sie, dass man direkt zum zustandigen Arzt fährt. Und unter der Woche wird das der Kinder-Arzt sein, zu dem die Fragestellerin sowieso gegangen wäre.


Briefkopf

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Antwort auf Beitrag von Ruto

In unserem Kreis kommt bei einem Notfall (im Rahmen einer Isolierung) eine Ärzteteam vorbei. Dies wird über die 116117 organisiert. Dies ist mir aus anderen Kreisen auch bekannt. Dies gibt es aber nur für die Fälle der Isolation und Quarantäne.


Briefkopf

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Antwort auf Beitrag von Kerstin123

Eine Arztpraxis kann und darf doch keine gesetzliche Isolation oder Quarantäne aufheben. Dies kann doch nur das Gesundheitsamt.


Briefkopf

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Antwort auf Beitrag von Schnecke3

Für solche Fälle (ärztliche Untersuchung während der Isolation) gibt es doch Ärzteteams, die über 116117 organisiert werden und die mit der entsprechenden Schutzausrüstung bei dem Patienten persönlich vorbeikommen.


Briefkopf

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Antwort auf Beitrag von Momvon3

Es geht um Isolation, nicht um Quarantäne. Beispiel: §4 Absatz 7 der CoBaSchuV Hessen Das zuständige Gesundheitsamt kann auf Antrag bei Vorliegen wichtiger Grün- de von der Pflicht zur Absonderung nach Abs. 1, 2 oder 3 befreien oder Auflagen an- ordnen; § 30 des Infektionsschutzgesetzes bleibt im Übrigen unberührt.


Briefkopf

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Antwort auf Beitrag von Ruto

Krankheit ist ein wichtiger Grund. Deshalb kannst du einen Antrag beim Gesundheitsamt stellen. Und eine solche Befreiung ist immer eine Einzelfallentscheidung.


Momvon3

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Antwort auf Beitrag von Briefkopf

Stimmt, isolation. An der Tatsache, dass man diese für medizinische hilfe verlassen darf, ändert das aber nix. Das bestätigt dein Auszug doch nur.


Briefkopf

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Antwort auf Beitrag von Momvon3

Der Gesetztestext sagt doch klipp und klar: du darfst die Isolation nicht verlassen. Erst wenn das Gesundheitsamt die Genehmigung erteilt, darfst du raus.


Ruto

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Antwort auf Beitrag von Briefkopf

Schön, wenn manche Gesundheitsämter direkt erreichbar sind. Aber gerade in Ballungszentren ist das nicht der Fall. Da muss dann der Menschenverstand entscheiden. Und bei hohem Fieber sprech ich das dann eben mit der Kinderarztpraxis ab und fahre selbstständig. Wenns das juristische Gewissen beruhigt, kann ich noch eine Vorab Mail ans Gesundheitsamt senden, mit dem Hinweis auf Dringlichkeit. Aber ich warte ganz sicher nicht ab, bis sich das Gesundheitsamt womöglich gar nicht zurück meldet.


Gold-Locke

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Antwort auf Beitrag von Frau_Lehrerin

Erklärt sich das nicht von selbst ehrlich gesagt ? Übertrieben gefragt: soll man als Elternteil sein Kind zu Hause lieber versterben lassen, als die Isolation zu verlassen ? Und mit der Arztpraxis hast du das doch schon geklärt. Die werden dir sicher keine Falschauskunft geben, wenn das illegal und undenkbar wäre. Liebe Grüße und alles Gute für euch, Gold-Locke


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Frau_Lehrerin

Mein kleines Kind ist krank. Es braucht einen Arzt. Für mich hat sich in dieser Konstellation zu keinem Zeitpunkt der Pandemie die Frage gestellt, ob ich mein Kind zum Arzt bringen darf oder nicht. Ich hätte offenkommuniziert und wäre ohne groß zu überlegen, ob ich gegen irgendwelche Verwaltungsakte oder Verordnungen verstoße, zum Arzt gegangen. Ich wundere mich wirklich, dass man ernsthaft überlegt, ob man mit einem kranken Kind zum Arzt gehen darf......


Briefkopf

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Wenn man weiß, dass man dies nicht darf, überlegt man schon, ob man tatsächlich zum Arzt geht.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Briefkopf

In meiner Welt überlegt das niemand ernsthaft. Da denkt man über das Wie des Arztbesuches nach. Nicht über das Ob.


mirage

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Antwort auf Beitrag von Frau_Lehrerin

Du darfst zum Arzt, zur Apotheke, zum Testzentrum und sogar einkaufen.

Bild zu

einafets

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Antwort auf Beitrag von mirage

Ich hab das so verstanden, dass die Personen, die in Quarantäne sind, einkaufen dürfen. Nicht, wer in Isolation, also selbst krank ist. Aber ich gebe zu, dass ich nicht mehr wirklich durchblicke...


Briefkopf

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Antwort auf Beitrag von mirage

Du musst schon zwischen Isolation und Quarantäne differenzieren. Bei einer Isolation darf man das Haus nicht verlassen, es sei denn, das Gesundheitsamt stimmt ausdrücklich zu (und natürlich beim Freitesten).


Momvon3

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Antwort auf Beitrag von Briefkopf

Auch du musst die sinnfreiheit bemerken. Freitesten in einem testcenter ist erlaubt, ohne dass jemand besondere Schutzmaßnahmen ergreift. Vorangekündigt nach Aufforderung zum Arzt nicht?


einafets

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Antwort auf Beitrag von Momvon3

Nicht auf die ursprüngliche Frage


Briefkopf

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Antwort auf Beitrag von Momvon3

Gesetz ist nunmal Gesetz. Eine Freitestung ist ohne Verlassen des Hauses nicht möglich. Wäre ein Arztbesuch zulässig, würde eine infizierte Person im Wartezimmer der Arztpraxis sitzen und es bestünde die Möglichkeit der Ansteckung für andere (kranke) Personen. Nicht jeder würde seinen Arztbesuch anmelden und seine Infizierung offenbaren. Alleine gestern: unser Nachbar (eigene Physiotherapie) macht seinen wöchentlichen Hausbesuch bei einem älteren Patienten. Nach 20 minütiger Behandlung sagt die Frau des Patienten: "übrigens, wir sind beide positiv. Wenn wir es ihnen vorher gesagt hätten, wären sie bestimmt nicht gekommen. Und die Behandlung ist doch wichtig. Ich hoffe, sie sind deswegen nicht böse". Wäre ein Arztbesuch ein wichtiger Grund, würde Chaos herrschen. Deshalb ist es wichtig, dass das GA hier eingehend prüft (sofern sie Kapazitäten haben.).


Momvon3

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Antwort auf Beitrag von Briefkopf

Nix gegen gesetzestreue, wenn man sein Hirn aber völlig ausschaltet, kann das übel enden. Ich hoffe ja immer noch du willst hier nur proleten und erzählst deinen Mist nicht tatsächlich Eltern mit kranken Kindern, die wegen dir dann Angst Angst hilfe in Anspruch zu nehmen.


Briefkopf

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Antwort auf Beitrag von Momvon3

Ich habe das Gesetz nicht gemacht. Ob man sich über das Gesetz hinwegsetzt, sollte jeder selbst nach Abwägung der Vor- und Nachteile selbst entscheiden. Aber es sollte jedem klar sein, dass dieser Verstoß richtig teuer werden kann.


Momvon3

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Antwort auf Beitrag von Briefkopf

Stimmt. Gesundheit ist allerdings nicht bezahlbar. Gesunder Menschenverstand aber auch nicht. Zum Glück haben den andere noch.


dann

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Antwort auf Beitrag von Briefkopf

"Wäre ein Arztbesuch ein wichtiger Grund, würde Chaos herrschen. Deshalb ist es wichtig, dass das GA hier eingehend prüft (sofern sie Kapazitäten haben.)." In Bawü ist ein notwendiger Arztbesuch ein wichtiger Grund, trotzdem endete es bisher nicht im Chaos (meines Wissens) Quelle §2 Abs 1 iVm Abs 2 CoronaVO Absonderung BW


Grauzone

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Antwort auf Beitrag von dann

Gestern wäre ich beim Hausarzt beinahe ausgerastet. Vor mir in der Warteschlange stand ein Typ ohne Maske und fragte, nachdem wir 10 Minuten gewartet haben, ob er seine AU Bescheinigung wegen seiner Corona Symptome bekommt. Ich musste mich so zusammenreißen, dass er nicht meine Faust im Gesicht gespürt hat. Die Arzthelferin meinte, man gewöhnt sich daran. So etwas würde häufiger vorkommen.


Ruto

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Antwort auf Beitrag von Briefkopf

"Wäre ein Arztbesuch ein wichtiger Grund, würde Chaos herrschen. Deshalb ist es wichtig, dass das GA hier eingehend prüft (sofern sie Kapazitäten haben.)." Das kann das Gesundheitsamt über Telefon oder Mail doch gar nicht beurteilen wie notwendig ein Arztbesuch ist. Genau das wird es dir auch mitteilen. Außerdem läuft das in der Praxis dann ohnehin so: Kind hat Corona Symptome, Ansteckung durch nachweislich (und dem GA bekannt) erkrankte Person des selben Haushalts realistisch. Daher Wunsch jedes GA: Kind PCR testen lassen. In den meisten Testzentren mit Symptomen nicht erlaubt, daher zum Haus- bzw. Kinderarzt. Wie oben geschildert: In der Konstellation anders nicht möglich als durch in Isolation befindende Angehörige. Daher: Arztpraxis über Infektion und Isolation informieren, direkt am Eingang absondern lassen und nach der Vorgehensweise der Praxis richten. Genau so selbst erlebt, ohne Geldstrafe. Das Gesundheitsamt hat sich nach dem positiven Ergebnis meiner Tochter zurückgemeldet und sich in dem Zug noch nach meinen Symptomen erkundigt. Alles kein Problem, kein Rechtsbruch (da Arztbesuche eben immer ausgenommen sind).


Ruto

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Antwort auf Beitrag von Ruto

Anmerkung: Angemeldete Arztbesuche, nach Beratung am Telefon (unser Kinderarzt hat sich erst die Symptomatik angehört und dann fachlich entschieden, dass der Besuch notwendig und gerechtfertigt ist). Einfach so zum Arzt marschieren ist natürlich weder sinnvoll noch im Sinne des Gesetzes.


Schnecke3

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Antwort auf Beitrag von Ruto

Hallo Ruto, genau! Es bringt doch nichts, hier sämtliche Verfehlungen, die beim Arzt und sonstwo, gemacht werden können (und sicher leider auch gemacht werden) als Gegenargument dafür zu nennen, dass man trotz Isolation in dringenden Fällen zum Arzt gehen darf (ob alleine oder als Begleitperson des Kindes). Dass das nur in Absprache mit der Praxis und entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen (die einem von der Praxis genannt werden) passieren darf, ist eigentlich selbstverständlich (und könnte vom Arzt im Falle einer Kontrolle ja bestätigt werden). Und bei kleinen oder behinderten Kindern ist eben auch eine Begleitung unumgänglich und wenn das nur jemand machen kann, der gerade in Isolation ist, dann muss das trotzdem möglich sein und ist es auch! Hier zumindest (mag in anderen Regionen anders sein), kommt kein KiA zu Hausbesuchen! Bei uns konnte gestern mein Mann (symptomlose und negativ getestet im Gegensatz zu mir) mit meinem Sohn für den PCR Test und eine Untersuchung zum KiA gehen, aber die Sprechstundenhilfe meinte am Telefon, dass sie es regelmäßig hätten, dass auch ein infizierter Elternteil mitkommen muss. Wenn es nicht anders ginge, dann wäre das so. Viele Grüße Katja