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Ferienwohnung stornieren - Stornokosten?

Ferienwohnung stornieren - Stornokosten?

Nordlicht2

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Könnt ihr mir sagen wie es aussieht, wenn ich eine Ferienwohnung stornieren würde, die ich für die Sommerferien an der Nordsee gebucht habe. Grund: keine Lust unter den derzeitigen Bedingungen Urlaub zu machen (ständige Testungen etc.) Würde ich die Anzahlung zurückbekommen? Ist das irgendwie geregelt? Ich habe die Wohnung ja unter ganz anderen Voraussetzungen gebucht? Oder könnte ich nur auf Kulanz des Vermieters hoffen?


Loretta1

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Musst mal da anrufen.. Es kommt drauf an. Ich hatte Ferienwohnungen im Ausland im Visier, da wäre es so: wenn man reisen könnte, dann ist das kein Stornogrund. Also sprich: wenns kein Einreiseverbot oder Quarantäne gibt, sondern nur "Einschränkungen", dann ist das akzeptabel und durchführbar. Mir war das bisher für Sommer zu heikel und hindert mich am Buchen.. Aber anscheinend gibts ja auch Anbieter, die da kulant sind und man zurücktreten kann.. Was steht im Vertrag ? Lg, Lore


bea+Michelle

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Da wirst du vor Ort nachfragen müssen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Da seh ich ehrlich gesagt schwarz. Denn die Reise wäre ja durchaus möglich und es besteht keine Reisewarnung.


memory

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Wenn du eine gute Begründung hast und zeitig genug absagst...also nicht dieses " ist mir alles zu doof"kurz vor Antritt, dann kannst du auf Kulanz hoffen. ICH mache es jedenfalls bei unserer Pension so. Mir ist das da zu blöd mich da rumzustreiten, wer nicht will, hat schon. Immerhin habe ich ja keine direkten Kosten , da momentan man das auch fix wieder neu vermietet bekommt. Wichtig ist halt wirklich die frühe Stornierung. Aber wir sind halt privat. Gibt es denn keinen Vertrag?


Frau Steinmann

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

"keine Lust" würde uns als Vermieter sehr ärgern und wir würden die Leute auf die schwarze Liste setzen. Wenn es tatsächlich eine Corona-bedingte nachweisbare Stornierung (Beherbergungsverbot, Corona-Erkrankung bei den Gästen oder Vermietern) ist, sieht das anders aus. Aber wegen der Tests usw. zu stornieren ist den Vermietern gegenüber unfair. Andere, wirklich gravierende Gründe werden von der Reiserücktrittsversicherung abgedeckt. Unabhängig davon verlangen wir keine Anzahlung, berechnen aber bei kurzfristiger Stornierung 80 % des Gesamtpreises. Falls es uns gelingt, auf die Schnelle das Objekt gleichwertig an Ersatzgäste zu vermieten, entfällt die Stornogebühr bzw. wird diese zurückerstattet. Das ist bei Weitem nicht selbstverständlich. Dies wird im Voraus natürlich vertraglich geregelt.


fritzi3

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Antwort auf Beitrag von Frau Steinmann

Wenn z.B. jemand letztes Jahr für 2021 einen einsamen Urlaub in der Ferienwohnung geplant hat und damit zu einem Zeitpunkt gebucht hat, wo man noch gar nicht an Schnelltests gedacht hat: Ist es dann für den Vermieter wirklich nicht nachvollziehbar, dass man sich die dauernde Testerei, deren Sinn nicht so ganz einzusehen ist, für eine ganze Familie nicht antun will. Je nachdem, wie man vor Ort an Tests kommt, wie kooperativ die jeweiligen Kinder sind, wie viele Bedenken man wegen Ansteckung beim Testen hat, ist das ja u.U. eine durchaus sehr große Einschränkung des Urlaubs. Und v.a. ist nicht einzusehen, warum sich die Mieter einer Ferienwohnung, die in vielen Fällen niemandem zu nahe kommen (wenn man ins Schwimmbad oder Restaurant will, muss man sich ja sowieso gesondert testen) alle 48 Stunden der Testprozedur unterziehen lassen sollen, die Vermieter aber für die Übergabe der Wohnung nicht getestet sein müssen.


kevome*

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Antwort auf Beitrag von fritzi3

aber das ist doch nicht die Sache des Vermieters, der hat doch bereits genug Einkommensverluste aus der Zeit, wo er gar nicht vermieten durfte. Warum soll er jetzt weiterhin auf Einnahmen verzichten, weil es dem Mieter zu unbequem ist. Er stellt sein Mietobjekt vertragsgemäß zur Verfügung. Wenn es in dem Bundesland eine Testpflicht gibt, dann ist es doch keine Entscheidung des Vermieters für die er gerade stehen muss. Ich bin mir sicher, dass es in den Urlaubsgebieten genug Teststationen geben wird.


Momvon3

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Antwort auf Beitrag von kevome*

Die Frage ist, ob der Urlaub derart eingeschränkt ist, dass es keine Erholung durch die testerei ist. Dann kann durchaus ein Stornogrund vorliegen. Diese Einschätzung dürften wahrscheinlich mal wieder Gerichte übernehmen. Aber ich muss ehrlich zugeben, dass ich auch wenig Bock hätte mich im Urlaub permanent um Tests für 4 Personen zu kümmern. Das ist nämlich gar nicht so einfach, da viele Termine ausgebucht sind. Ehrlich gesagt ist es auch nicht mein Problem als Urlauber, dass ein Vermieter nichts für diese schwachsinnige regelung kann. Der Urlauber nämlich genauso wenig, sein anspruch ist allerdings Erholung Sinnbefreit ist diese testerei auf jeden Fall. Aber da verdienen sich einige eine goldene Nase.


fritzi3

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Antwort auf Beitrag von kevome*

Aber ich als Gast kann genauso wenig für die blödsinnige Regelung. Und in einigen Gegenden ist es tatsächlich nicht einfach, kurzfristige einen Test für eine 4-köpfige Familie zu organisieren. Vor allem schließen viele Anbieter Kinder unter 14, unter 12, oder unter 10 Jahre aus. Wenn man dann noch ein Kind hat, das zickt, wenn ihm jemand anderes das STäbchen in die Nase schiebt, kann der ganze Urlaub zum Super-Stress werden.


kevome*

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Antwort auf Beitrag von fritzi3

Natürlich kann der Gast auch nichts dafür. Aber der Vermieter stellt die Wohnung zur Verfügung und hat seinen Vertragsbestandteil erfüllt. Das zickende Kind oder das Alter der Kinder ist doch nicht von ihm zu beeinflussen. Und ganz ernsthaft dort wo die Tests Voraussetzung für den Urlaub sind, gibt es auch genug Teststationen. Wer jetzt in den Urlaub fährt hat doch auch unter Coronabedingungen gebucht. Das kam ja nicht überraschend wie letztes Jahr. Da hilft dann nur rechtzeitig stornieren solange es noch kostenfrei oder zu geringen Kosten möglich ist. Ich habe auch schon 500€ dieses Jahr für die Stornierung eines Urlaubs, den ich unter den gegebenen Bedingungen nicht antreten wollte, gezahlt. War aber meine Entscheidung. Das Boot hätte zur Verfügung gestanden. Nie hätte ich erwartet, dass das kostenlos ist. Der Vermieter muss nämlich davon leben und hat es aktuell schwer genug.


Momvon3

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Antwort auf Beitrag von fritzi3

Hab ich was anderes geschrieben? Ich würde meinen kinder diesen sinnlosen stress im urlaub nicht antun. Aber ich weile ja auch derzeit im Ausland. Deutschland kommt für mich bei diesen Regelungen nicht in Frage.


Momvon3

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Antwort auf Beitrag von kevome*

Dann les dir doch mal urteile zu entgangenen urlaubstagen, entgangene urlaubsfreude... durch. Habe nicht ich, sondern die deutsche Rechtsprechung erfunden. Ich würde ja keinen Urlaub in d buchen. Insofern nicht mein Problem.


fritzi3

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Antwort auf Beitrag von Momvon3

Ich habe auf kevome reagiert.


fritzi3

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Antwort auf Beitrag von kevome*

Leider stimmt das ganz so nicht. Die großen Hotels haben sich um Testmöglichkeiten für ihre Gäste gekümmert, nicht aber jeder private Ferienwohnungsvermieter. In Bayern auf dem Land gibt es zwar Ferienwohnungen, aber nicht an jedem Ort Teststationen, und schon gar nicht Teststationen, die auch Kinder unter 10 Jahre testen und die auch mit dem vorderen Nasenabstrich testen. Ja, da gibt es dann eine Apotheke, die auch testet, aber dann z.B. nur dienstags und donnerstags. Das geht aber nicht auf, wenn man alle 48 Stunden einen Test braucht. Es gibt Leute, die ohne Auto in den Urlaub fahren. Das kann dann zur Odyssee werden, wenn man am Wochenende zum Testen fahren muss. (Allerdings kann man in Bayern einen Selbsttest unter Aufsicht des Vermieters durchführen, wenn der mitspielt. Ich weiß nicht, ob das in jedem Bundesland erlaubt ist.) Und: Ich kenne mehrere Leute, die auch ihren Pfingsturlaub schon bis zu ein Jahr im Voraus gebucht haben. Vor einem Jahr hat kein Mensch im Traum daran gedacht, dass er sich im Urlaub in den gemieteten eigenen vier Wänden alle 48 Stunden testen lassen muss. Damals gab es noch gar keine Schnelltests.


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Momvon3

Das sind aber Urteile zu gebuchten "Gesamtpaketen". Bucht jemand in einem solchen Hotel und Konzertkarte, gilt es als Mangel, wenn das Konzert abgesagt wird. Er kann zurücktreten, da er an dem bloßen Hotelaufenthalt kein Interesse hat. Bucht er aber separat Konzertkarte und Hotelzimmer, ist es sein persönliches Pech, wenn das Konzert ausfällt.


kevome*

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Antwort auf Beitrag von Momvon3

da geht es aber um Kombipakete. Wenn ich FeWo mit Pool buche und der Pool nicht genutzt werden kann, dann greift ggf. die Rechtsprechung. Buche ich FeWo in einem Ort, wo ich das Spaßbad nutzen möchte und das ist wegen Corona geschlossen, muss ich die FeWo trotzdem zahlen, weil es eben kein Bundle war


kevome*

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Antwort auf Beitrag von fritzi3

ich bezweifle ja gar nicht, dass das im Einzelfall nervig bis unzumutbar für die jeweilige Familie ist. Bloß liegt es in der jeweiligen Familien-/Reisesituation, dass man unter diesen Umständen nicht reisen will. Der FeWo Vermieter erfüllt seinen Teil des Vertrags. Die FeWo steht für den Urlaub zur Verfügung. Für die Umstände kann er letztendlich nichts. Der Mieter hat die Einschränkungen zwar auch nicht zu verantworten. Allerdings ist es seine Einstellung, die für ihn persönlich die Reise unter diesen Bedingungen unattraktiv. macht. Es gibt ja auch genügend Menschen, die den Urlaub mit Einschränkungen trotzdem genießen.


Korya

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Antwort auf Beitrag von Momvon3

Es ist nicht lange her, da zerflossen hier einige im Forum schier vor Mitleid mit dem armen Einzelhandel, den darbenden Restaurants und den Familienbetrieben... ...und jetzt, wo sie vorsichtig wieder öffnen, und man persönlich dazu beitragen könnte, dass das erste Geld wieder fließt, ist es der Klientel zu anstrengend, sich ein paarmal zu testen, und die Tränendrüsen ruckzuck wieder getrocknet. Da müsste man sich ja einschränken, das geht ja nu mal gar nicht.


fritzi3

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Antwort auf Beitrag von kevome*

Ich finde, das ist differenzierter: Es gibt Umstände, die sind für alle Beteiligten eher lästig, für den einen etwas mehr, für den anderen etwas weniger. Der eine nimmt sie in Kauf, der andere will das nicht. Das fällt m.E. in den Bereich "Frage der Einstellung". Es gibt aber auch Umstände, unter denen fast alle den Urlaub unzumutbar fänden. Nur ein Beispiel (nicht fiktiv): Jemand ohne Auto, ohne Smartphone, ohne Internet fährt seit Jahrzehnten jedes Jahr in Urlaub in eine nicht touristisch überlaufenen Ferienregion macht, Anreise mit Bus und Bahn zur Ferienwohnung oder zum Privatzimmer, zusammen mit einem Bergsteigerfreund, der ebenfalls kein Auto und kein Internet hat. Morgens startet man zur Tour, entweder zu Fuß oder mit dem einen Bus der morgens fährt, und kommt abends zurück. Wenn es da am Ort keine Testmöglichkeiten gibt und der Vermieter nicht mitspielt und die Tests organisiert, funktioniert es gar nicht. Wenn man irgendwie die Tests organisiert kriegt, kann man jeden zweiten Tag die Bergtour abschreiben, weil man so früh oder spät gar nicht getestet werden kann, dass das mit dem Bus noch hinhaut. Das ist keine Frage der Einstellung mehr, ob man das mitmachen will. Und v.a.: Man ist auf die Mithilfe der Vermieter angewiesen.


kevome*

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Antwort auf Beitrag von fritzi3

aber auch diese Situation ist doch selbst "verschuldet". Der Vermieter ist für die Wohnung zuständig. Das ich ohne Auto, Smartphone, Internet reisen will und der Bus nur einmal am Tag fährt, liegt alles nicht in der Verantwortungssphäre des Vermieters. Wenn es eine Woche nur in Strömen regnet und man nicht wandern kann oder die eine Buslinie komplett eingestellt wird, kann ich doch auch nicht kostenlos stornieren. Wenn man rechtzeitig storniert, hält sich die Stornogebühr doch normalerweise auch in Grenzen und man kann eben nicht alle Risiken ausschließlich auf den Vermieter schieben. Ich finde mein konkretes Urlaubsbeispiel durchaus vergleichbar mit Deiner Wanderersituation: Wir hatten ein Boot für einen 10tägigen Törn gebucht. Das Boot stand komplett ausgerüstet zur Verfügung. Aber die Übernachtung in den Häfen war kompliziert bis unmöglich. Das wir nun nicht jeden Abend in den Heimathafen zurück wollten, war unserer Entscheidung. Der Vercharterer hat seine Pflicht getan, das Boot stand zur Verfügung. Die Rahmenbedingungen passten uns nicht. Nie wäre ich auf die Idee gekommen, dass ich keine Stornogebühren bezahlen muss. Ich habe mich gefreut als der Vercharterer aus Kulanz und weil wir uns schon seit Jahren kennen, einen Teil einfach erlassen hat. Gefragt habe ich danach aber nicht und finde die Anspruchshaltung seltsam.


Frau Steinmann

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Antwort auf Beitrag von fritzi3

Im Allgemeinen informiert sich der Interessent/Gast im Voraus über die Gegebenheiten, die ihn erwarten. Wir teilen den Gästen, die gebucht haben, jede kurzfristige Änderung in unserer Region mit. Die Leute sollen sich schließlich darauf einstellen können. Müssen wir ja auch. Es kommt gelegentlich vor, dass wir während des persönlichen Austauschs mit dem möglichen Gast gefragt werden, wie man mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu uns gelangt. Wir sagen dann natürlich, dass man hier mobil sein sollte und unser Haus letztlich für denjenigen nicht geeignet ist. Wir vermieten ausschließlich über den privaten Kontakt. Nicht über anonyme Portale usw. Von daher, kann alles im Voraus geklärt werden. Auch die individuellen Storno-Bedingungen. Wenn es dann immer noch heißen sollte "keine Lust" wären wir irritiert. Da wir nur wenige Personen beherbergen können, gibt es für die Gäste aktuell sowieso kaum Einschränkungen, und das Testen alle paar Tage ist hier nicht nötig.


fritzi3

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Antwort auf Beitrag von Frau Steinmann

Ich denke, dass man vieles persönlich klären kann. Ich war nur - weil ich gerade den oben beschriebenen Fall im Umfeld miterlebt habe - ziemlich irritiert über die Aussage, man wäre an Stelle des Vermieters sehr verärgert und würde im Falle einer Stornierung die Gäste auf die schwarze Liste setzen. Die Selbsttestmodalitäten waren z.B. letzten September, als teilweise schon gebucht wurde, nicht im Ansatz zu erahnen. Und die vorhandenen Buslinien, die einen gut zum Ausgangspunkt der Tour bringen, bringen einen eben nicht unbedingt zu dem Schnelltestzentrum, das auch am Wochenende testet. Da ist dann irgendwann mit noch so viel gutem Willen von Seiten des Gastes kein Urlaub mehr möglich. Da muss man sich dann irgendwie einigen, aber ohne dass dann die eine Seite über die Absage des Gastes verärgert sein muss, solange er die genauen Umstände nicht kennt. Im Prinzip dürfte es aber sowieso kein Problem geben, weil gerade die Ferienwohnungen in Deutschland heuer überall dort, wo ich geschaut habe, derart ausgebucht sind, wie sonst nie um diese Zeit. Gerade für Ferienwohnungen dürfte es also nicht schwer sein, einen Ersatzmieter zu finden.


Frau Steinmann

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Antwort auf Beitrag von fritzi3

Naja, wenn Gäste sich erst ein paar Tage vor Anreise entscheiden, den Urlaub platzen zu lassen, findet man so schnell meist keine Ersatzmieter. Bei uns kann man übrigens, ohne Angabe von Gründen, bis 4 Wochen vor Ankunft kostenlos stornieren. Schon immer.


fritzi3

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Antwort auf Beitrag von Frau Steinmann

Oben ging es aber doch um die Sommerferien. Da sind es ja noch mindestens vier Wochen hin. Es geht also nicht um Absage im letzten Moment.


Frau Steinmann

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Antwort auf Beitrag von fritzi3

Mir ging es in meiner 1. Antwort um die Begründung "keine Lust", nicht um der Zeitraum der Stornierung. Später hattest Du die Aussage ins Spiel gebracht, dass die Vermieter in diesem Jahr sowie kein Problem damit haben dürften, Ersatzmieter zu finden.


fritzi3

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Antwort auf Beitrag von Frau Steinmann

Ja, auf eine gewisse Weise ist das nachvollziehbar. Allerdings ist halt auch die Bedeutung von "keine Lust" sehr dehnbar: Der eine scheut sich, pro Tag 10 Minuten bürokratischen Aufwand zu haben, aber für einen anderen kann es eben auch bedeuten, dass man keine Lust darauf hat, 80% der eigenen Energie darauf zu verwenden ein in der Hinsicht pingeliges Kind auf den nächsten Testtermin vorzubereiten oder eben: Man hat keine Lust darauf, sich als bisheriger Computermuffel ein Smartphone anschaffen zu müssen oder jeden zweiten Tag keine Tour mehr machen zu können, weil man mit dem ÖPNV zum Testen fahren muss. Und im letzteren Fall ist die Androhung, auf eine schwarze Liste zu kommen, vielleicht doch etwas übertrieben ....


Frau Steinmann

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Antwort auf Beitrag von fritzi3

In diesem Strang geht es um die aktuellen Einschränkungen, mit denen jeder von uns leben muss, auch wir Vermieter. Wir wissen alle, dass es wenig spaßig ist und man Kompromisse eingehen muss. Bei Leuten, die mit dem Argument "keine Lust" (sie würden sich aber wahrscheinlich andere Gründe ausdenken) einen Urlaub absagen, gehe ich davon aus, dass diese auch Nörgler und Mietminderer sind. Und auf die habe ich keine Lust....


Momvon3

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Antwort auf Beitrag von kevome*

Stimmt nicht ganz. Es kommt auch auf die anpreisen anpreisen des Vermieters an. Nicht nur pauschalreiserecht greift hier.


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Momvon3

Wenn der Vermieter schreibt, der herrliche Freizeitpark liegt nur 3 km entfernt und auch das erstklassige Freizeitbad ist fußläufig erreichbar, garantiert er damit noch immer nicht, dass beides geöffnet ist. Anders sieht es aus, wenn man mit der Buchung der Ferienwohnung auch kostenlosen Eintritt in das Schwimmbad erhält.


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Wir haben gerade Dänemark storniert. Die Gebühren sind trotzdem fällig geworden. Da es aber noch 65 Tage vor Anreise war, ist nichts weiter zu zahlen gewesen.


cube

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Da sehe ich schwarz. Bzw. du wirst auf die Kulanz des Vermieters hoffen müssen. Letztendlich ist es aktuell doch so, dass man immer im Kopf haben muss, dass sich Voraussetzungen ändern können. Und solange es kein (Ein-)Reiseverbot gibt sondern lediglich Auflagen, die einzuhalten sind, ist die Reise ja nicht unmöglich geworden. Gerade wenn der Vermieter damit rechnen muss, dass er auf Grund dessen die Wohnung nicht einfach wieder vermietet bekommt, wird er verständlicherweise sicher nicht einfach auf das Geld komplett verzichten. Ehrlich gesagt: sowas hätte ich vorher geklärt.


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Ich habe mal, als Ferienjob, Strandkörbe vermietet. Da waren einige Leute auch der Meinung, sie bräuchten für die Regentage nicht (oder als Kompromiss: nur anteilig) bezahlen. Schließlich hätten sie ihn dann nicht genutzt, weil sie ihn in Erwartung an sonnige Tage gemietet haben.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Je nach Buchungstag war ja damals schon Corona und man hätte dami rechnen können, sprich des Risikos war man sich beim Buchen bewusst. Wir haben im März was gebucht gehabt das hätte ich auch nur mit Kosten stornieren können, habe es drauf ankommen lassen und da Unterkunftsverbot mussten sie uns stornieren. Ich glaube nicht an Sonderkündigungsrecht denn die Leistung Unterkünft wäre möglich oder ? Wie hoch ist denn der Stornobetrag ?


Krake

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

In diesen besonderen Zeiten kann man schon auf die Kulanz der Vermieter hoffen. Ob ich dann auf eine "schwarze Liste" gesetzt werde, wäre mir herzlich egal. (Allerdings würden ebenso Vermieter, die nicht kundenorientiert versuchen, Kompromisse zu finden, auf meiner Liste landen.) Wir haben gerade unseren Urlaub genau aus den von Dir genannten Gründen umgebucht. Allerdings hatte ich den Vermietern direkt eine Umbuchung auf 2022 vorgeschlagen. Vielleicht wäre dies auch für Euch eine Möglichkeit. Laut den Vermietern ist gerade ein wahnsinniger Run auf freie Ferienhäuser, daher sollte auch Eure FeWo schnell neu vermietet werden können. VG


Feuerschweifin

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Antwort auf Beitrag von Krake

Wieso sollte man nur auf die Kulanz der Vermieter hoffen dürfen? Man kann in diesen schwierigen Zeiten doch auch auf die Kulanz von Mietern hoffen (wo es diese Branche doch mit am meisten betroffen hat), wobei Kulanz hier ja sogar das falsche Wort ist, denn der Vermieter erbringt ja seinen Teil des Vertrages korrekt.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Ich als Vermieter würde sagen, selbst schuld. Wenn ich Ersatz finde ok, dann aus Kulanz. Wenn nicht, persönliches Pech. Immerhin kann sich jeder selbst ausmalen das es dieses Jahr noch Einschränkungen geben wird. Ausserdem ändern sich die Zahlen aktuell so schnell, das Niemand sagen kann wie es in 1-2 Wochen oder gar noch später, vor Ort aussehen wird. Vor etwas über 2 Wochen waren wir noch deutlich über 150, aktuell sind wir bei unter 80 und das trotz eines größeren Ausbruchs.