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Versetzung (Lehrerin)

Versetzung (Lehrerin)

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Hallo, ich bin Lehrerin in Elternzeit und fange nächstes Jahr wieder an. Mein Kind geht dann in den Kiga. Der hat aber erst ab 7.30 Uhr geöffnet, um 7.30 Uhr aber fängt an meiner Schule die 1. Stunde an!!! Großeltern habe ich nicht in der Nähe. In der nahegelegenen Stadt beginnt die Schule um 8 Uhr. Das wäre also gut zu schaffen. Meint Ihr, dass ist ein hinreichender Grund für eine Versetzung nach Elternzeit? Normalerweise gehen Versetzungen bei Lehrern ja nicht so leicht, aber hier bleibt mir ja überhaupt keine andere Wahl, oder? Hat jemand Erfahrung? Danke, Andrea


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Hallo Andrea, dieses Problem hatte ich auch lange, ich hatte allerdings das Glück, das meine SChule im gleichen Ort wie der Kindergarten lag. Es war aber trotzdem immer sehr stressig, weil ja in der Grundschule am 7.45 Uhr Aufsichtspflicht angesagt ist. An anderen Schulen ist das glaube ich nicht. Wenn du einen kollegialen Schulleiter hast, dann könntest du ihn bitten, an manchen Tagen dir erst die zweite Std. in den Std-plan zu schreiben. Aber ich glaube du möchtest in die Schule versetzt werden, die innerhalb 30 min zu erreichen ist. Habe ich das richtig verstanden. Setze dich frühzeitig mit dem dortigen Schulleiter in Verbindung. Wenn er dich "braucht" kann er dich anfordern. Das erhöht die Chancen. Alles Gute und ja, es ist zu schaffen... Cella


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Es kommt nicht nur eine, sondern viele Schulen in Frage, ist ja eine Stadt. Und überall in der Stadt beginnt die Schule erst um 8 Uhr. Nur hier bei uns halt um 7.30 Uhr. Ich glaube nicht, dass ich erwarten kann, dass die Schulleitung mir immer die 1. Stunde freihält. Selbst bei halber oder dreiviertel Stelle ist das nicht zu gewährleisten. Und was soll ich machen, wenn ich zur ersten Stunde kommen muss??? Es gibt keine Möglichkeit. Ich denke, ich muss einen Versetzungsantrag stellen und in diesem die Situation schildern. Dann bleibt ihnen ja fast schon nichts anderes übrig als mich zu versetzen. Oder sagen die unter Umständen: "Uns doch egal, sehen Sie zu, wie Sie das regeln."? Wirklich blöd... Danke für Deine Antwort. Andrea


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Hallo also wenn du an deiner schule bleiben MÖCHTEST und teilzeit aus familienpolitschen gründe machst dann MUSS die schule rücksicht auf deine kinderbetreuungssituation nehmen! Wie viele Stunden wirst denn denn arbeiten??? Ich habe das Problem auch, arbeite aber nur 17$ stelle im Moment und habe daher NIE zur ersten und auch nie 6 Stunde. auch wenn ich HALB arbeite(ab Sommer) kann ich darauf bestehen dass die 16 Stunden so liegen, muss aber dann natürlich den anspruch auf einen freien tag sausen lassen..alles geht halt nciht. WILLST du denn dort bleiben oder WILLST du weg??? wenn du aus DEM grund nen versetzungsantrag stellst aber nur ne halbe stelle hast dann wird sicher dein schulleiter einen auf den deckel kriegen weil er das eietnlcih hinkriegen müsste. Aber wie gesagt: wie viele Stunde machst du denn? LG HEnni


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Ich plane, zunächst mit halber Stundenzahl einzusteigen (in meinem Falle 15) und wenn es gut läuft mit Kindern und Kiga, eventuell auf 3/4-Stelle zu erhöhen (das müssten dann 21 oder 22 sein). Auf keinen Fall aber mehr, so lange die Kinder im Kiga sind. Auf einen freien Tag würde ich absolut verzichten! Der ist mir nicht wichtig. Wichtiger wäre mir tatsächlich, nie 1. Stunde und am besten auch nie 6. Stunde (denn dann müsste ich nicht den Spätdienst im Kiga buchen). Danke für Deine Antwort, Andrea


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Ich möchte gerne an meiner Schule bleiben!


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hallo, vielleicht ist eine versetzung ga rnicht nötig. bei uns in nds. ist es zb per erlass geregelt, dass lehrer(innen), die aus famili#ren gründen reduziert haben, keine 1. stunde unterrichten müssen. viele schulleitungen müssend arüber zwar leider immer wieder in kenntnis gesetzt werden, aber rechtens ist es. gruß, henriette


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Ich arbeite in Niedersachsen. Das mit dem Erlass wusste ich nicht. Was heißt familienbedingt reduziert? Alles außer Vollzeit? Also auch bei z. B. 3/4-Stelle keine 1. Stunde? Danke für Deine Antwort, Andrea


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hallo, wenn du einen teilzeitantrag stellst, musst du doch angeben, ob du minderjährige kinder zu versorgen hast udn deshalb reduzieren willst. das reicht meiens wissens als grund aus (im gegensatz zu denen, die aus anderen gründen mit einer geringeren stundenahl unterrichten). wie es bei einer 3/4 stelle aussieht, weiß ich nicht genau, allerdings wäre die reduzierung in deinem fall ja ebnenalls familiär bedingt. dein personalrat kann dir da sicher weiterhelfen. gruß, henriette