sojamama
Hallo, wie ist das bei Euch geregelt oder gibt es allgemein eine Regelung. Wenn ich auf eine Fortbildung gehe, kann ich mir die Zeit dort als Überstunden aufschreiben? Die Fahrt dorthin nicht, das weiß ich, so war es bei meinen "alten" Chefs immer. Da habe ich mir aber immer die Hälfte der Zeit, die ich auf der FoBi war als Ü-Stunden verrechnen dürfen. Jetzt lag mir mein Chef in den Ohren, ich soll doch mal wieder eine FoBi besuchen, wenn möglich, die Datenschutz-FoBi, die wäre mal ganz gut. Die Hygienemanagement-FoBi mache ich immer online. Bei der letzten FoBi IN der Arbeit selbst, durfte ich mir Ü-Stunden notieren. Jetzt sagt er, diese Fortbildung hätte ich ja aus freien Stücken, weil ICH es wollte, besucht, da könne ich mir nichts aufschreiben. Und abgesehen davon, war die FoBi außerhalb und nicht am Arbeitsplatz, da ginge das eh nicht. Auf meine Frage hin, dass er mich doch geschickt hätte, kam nur ein "nein, sie wollten doch da hin".... Wie dem auch sei, wisst Ihr ob das im Ermessen des AG liegt oder ob es tarifliche Regelungen gibt? melli
Bei mir zählt sogar die Fahrt dorthin, wobei ich bei Mehrtagesfahrten, oft nur die Hinfahrt aufschreibe. Das ist ja nicht mein Dienstort, also der Ort der FoBi, ABER es ist immer unterschiedlich geregelt vom AG zu AG
Hallo, bei uns gelten Fortbildungen nicht als Arbeitszeit. Wenn sie in die Arbeitszeiten fallen, werden wir von der Arbeit freigestellt, können auch Reisekosten geltend machen etc., aber wenn sie aufs Wochenende fallen oder bis ins Wochenende hineingehen, dann ist das halt so, es gibt dafür keinen Ausgleich. LG
Hi, eine Fortbildung ist i.d.R. ein angeordneter Dienstgang, sofern nichts anderes vereinbart wurde, und damit auch Arbeitszeit, inkl. der nötigen Fahrtwege. So lange diese Fortbildung im dienstlichen Interesse ist und es keine anderweitige Regelung/Absprache gibt, ist auch davon auszugehen, dass der AG sie angeordnet hat. Du kannst daher die Zeit voll geltend machen und zusätzlich auch noch die Fahrtkosten mit dem steuerlichen Satz ggü. dem AG abrechnen. Dazu müsste sich aber auch im Tarifvertrag unter Qualifizierung etwas finden lassen, ich weiß jetzt nicht, welcher für dich gilt, im TVöD ist es, glaube ich, in §5. Bleibt dein Chef allerdings bei der Auffassung, dass du da auf eigenen Wunsch teilgenommen und er dich lediglich von der Arbeit freigestellt hat, dann wäre in der Tat die Zeit nicht anrechnungsfähig. Gruß, Speedy
Ich bin Med.Fachangestellte, Vertrag nach Tarif. Dort gibt es auch eine Regelung, die ist aber etwas unklar. Und ja, mein Chef ist immer noch der Meinung, ICH wollte da unbedingt hin.... obwohl ER mir gesagt hat, ich soll mal wieder eine FoBi besuchen... naja, so ist er halt. Zahlt eh nur das Nötigste und nicht mal das korrekt.... melli
das wir alle in und externen Fortbildungen besuchen dürfen, die wir möchten. Diese werden komplett bezahlt, Voraussetzung, das wir es in unserer "Freizeit" machen...so der Deal, finde ich gut gelöst
Genauso ist es bei mir auch. Ich bekomm alles an weiterbildungen bezahlt, werde auch freigestellt wenns während der Arbeitszeit ist, diese bekomm ich dann auch regulär bezahlt, aber eben keine Überstunden extra. Wenn ich bedenke, was die letzte Weiterbildung gekostet hat, dann find ich das total in Ordnung so. Achso, eine Tankfüllung hab ich noch oben drauf bekommen, weil ich noch weit fahren musste.
Ich bekomm weder die Stunden gutgeschrieben noch bekomme die Fortbildungen bezahlt. (Kann das aber dann natürlich steuerlich geltend machen.) Ich bin aber beruflich gezwungen Fortbildungen zu besuchen.
Wir können an den Fortbildungs-Tagen bis zu 8 Stunden (das ist unser regulärer Arbeitstag) der Fortbildungs-Zeit als Arbeitszeit aufschreiben. Geht die Fortbildung länger, oder ist der Tag durch An- oder Abreise länger, sind die restlichen Stunden "eigenes Vergnügen". Da aber Fortbildung und Reise gezahlt werden, finde ich das okay. LG sun
Bei uns gibt e Betriebsvereinbarungen zu solchen Themen. Ich befürchte, dass es in kleineren Unternehmen im Ermessen des Chefs liegt.
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