tweety8335
Hallo zusammen, ich hoffe mir kann jemand weiter helfen :-) Ich arbeite seit Januar im öffentlichen Dienst und habe gestern durch eine Freundin erfahren, dass ich das bei der Familienkasse wegen dem Kindergeld hätte melden müssen. Da ich dieses jetzt wohl von meinem Arbeitgeber statt der Familienkasse ausgezahlt bekomme. Darüber hat mein Arbeitgeber mich überhaupt nicht informiert. Daher habe ich wie gehabt seit Januar das Kindergeld von der Familienkasse bekommen. Werde gleich morgen mal mit der Personalabteilung sprechen. Jetzt ist nur meine Frage ob jemand die gleiche Erfahrung hatte? Was passiert im schlimmsten Fall? Muss ich das Kindergeld zurück zahlen und rückwirkend beim Arbeitgeber beantragen? Freue mich über Antworten. Liebe Grüße :-)
Hab ich nich nie gehört das man das vom AG anfordern muss, schließlich bekommt man Kindergeld auch ohne Job!
Ich meinte "noch" nie!!
Ja stimmt aber wie ich das verstehe muss ich das vom arbeitgeber beantragen wenn ich im öffentlichen Dienst arbeite. Ich verstehs iwie auch nicht ganz....
Ich kenne mich nicht aus, aber Google ist da doch eindeutig: https://www.kindergeld.org Für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst gilt die Besonderheit, dass die Familienkasse nicht zuständig ist. In diesem Fall wird das Kindergeld beim Dienstherren bzw. der Vergütungsstelle beantragt und monatlich direkt an den Anspruchsberechtigten zusammen mit den Bezügen ausgezahlt. generell: Seit 01. Januar 2018 kann Kindergeld nur noch für die letzten sechs Monate vor Antragstellung beantragt werden. Rede mit der Personalabteilung. Vielleicht musst du das der Familienkasse zurückzahlen und bekommst es dann vom AG noch mal. Oder die regeln das intern. Kommt am Ende doch eh aus dem gleichen Topf.
achso, das wusste ich nicht! bin aber auch nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt und kenne nur eine Freundin ohne Kinder die dort arbeitet.
Moment; es gibt beide Varianten. Bis dato kam das Kindergeld mit meiner Gehaltszahlung vom AG (öffentlicher Dienst), kürzlich wurde dies geändert. Wir machen es nicht mehr selbst und haben alles an die Familienkasse abgegeben. Es kann also seine Richtigkeit bei Dir haben. Wenn nicht lässt es sich klären. Doppelt wirst Du ja kein Kindergeld bezogen haben? Bg
Also es hat sich geklärt :-) mein Arbeitgeber zahlt nichts läuft alles wie gehabt über die Familienkasse :-)
nach der geburt eine steuernummer erhält, über die das kindergeld bezahlt wird. früher war es eben so, dass nicht beamte also nicht ÖD über die familienkasse das kindergeld bekamen und der beamte dann ZEITGLEICH fürs gleiche kind auch kindergeld bekommen konnte bei seinem dienstherrn. das fiel gar nicht auf, da die beiden kassen nicht vernetzt sind. um das zu umgehen, wird die steuernummer benötigt und geblockt. daher kann man nicht mehr doppelt kassieren, was leider missbräuchlich geschah. ich bin auch ÖD und ich erhalte KG über meinen dienstherrn. mir wurde das aber von anfang an so gesagt
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