Mitglied inaktiv
Hallo, ich fange nächste Woche an, jeden Mittwoch morgen eine Werkswohnung zu putzen. Nun ist aber der kommende Mittwoch hier Feiertag (Allerheiligen). Muß ich den Tag nacharbeiten? Die Reinigungsfirma hat mir gesagt, ich müßte dann halt am Dienstag kommen. Ist das so ok? Ich bekomme im Monat eine Pauschale von 42,- dafür. Zeitaufwand ca. 1 1/4 Std. LG, Steffi
Ich bin zwar kein Spezialist, aber ich würde rein logischerweise sagen, dass das so richtig ist. Denn schließlich bekommst du ja eine Pauschale, d.h. es wurde kalkuliert, wie viel du pro Monat arbeitest.
Hm, und wenn der Monat mal 5 Mittwoche hat? Dann arbeite ich 1x "umsonst"? LG, Steffi
Schau in deinen Arbeitsvertrag! Ist dort festgelegt, dass jeweils der Mittwoch dein Arbeitstag ist, so musst du nicht arbeiten, wenn ein Feiertag auf den Mittwoch fällt. Du musst dann auch nicht vor- oder nacharbeiten. Steht im Arbeitsvertrag lediglich, dass du x Stunden/Woche zu arbeiten hast und es auch keine anderes Schriftstück darüber gibt, welches dein/e Arbeitstag/e sind, dann hängt es davon ab, wie lange du die Tätigkeit schon ausübst. Arbeitest du schon seit einigen Wochen jeweils Mittwoch, so kann man davon ausgehen, dass dein AG, der versäumt hat einen konkreten Arbeitstag zu benennen, damit einverstanden war, dass Mittwoch dein Arbeitstag ist. Auch dann kann er dicht nicht zur Vor-/Nacharbeit auffordern. Hast du den Job gerade erst angetreten, müsstet ihr die Lage deiner wöchentlichen Arbeitszeit noch schnellstens konkret vereinbaren. Der AG darf sich nicht aussuchen, wie ihm das gerade am besten passt (Denk mal an die Weihnachtsfeiertage, da kann er nicht verlangen, dass du dann eben an einem der u.U. nur zwei verbleibenden Werktage deine Arbeit ausführen musst.) Grundsätzlich dürfen Teilzeitbeschäftigte nicht schlechter behandelt werden, als Vollzeitbeschäftigte (Gleichbehandlungsgesetz!) - das gilt auch für Minijobber! Fällt ein Feiertag auf einen Arbeitstag hat der Arbeitnehmer frei - egal ob Voll- oder Teilzeitkraft! Gruss junima
Theoretisch müssten alle Feiertage entsprechend 5-Tage Woche umgelegt werden. Das heißt, wenn in der Woche ein Feiertag ist, müsstest Du 20% weniger arbeiten. Das heißt, nächste Woche zwar nacharbeiten, aber eben 20% weniger (das passt auch zu Deiner Pauschale). Eine andere Regelung wird auch hin und wieder praktiziert, sie sieht vor, dass man den Tag nicht nacharbeiten muss, wenn er auf den fixen Arbeitstag fällt. In Deinem Fall also: Feiertag Mittwoch - Glück gehabt, Feiertag Donnerstag - Arbeit am Mittwoch unverändert. Passt auch zur Pauschale. Dass Du komplett nacharbeitest und vom Feiertag nicht profitierst ist eher ungewöhnlich. Gruß Tina
Hab mir dein posting gerade noch mal durchgelesen. So wie das klingt, könnte es sein, dass du gar keinen Arbeitsvertrag sondern einen Werkvertrag mit der Reinigungsfirma geschlossen hast. Wie versteuerst du denn? Bei einem Werkvertrag bist du zur Erbringung der vertraglichen Leistung verpflichtet. Wann und wie ist dann deine Sache und ein Feiertag ändert nichts daran... junima
Hallo, ich habe den Arbeitsvertrag noch nicht, ich fange ja eigentlich auch erst nächste Woche an! ;-) Mal sehen, was da drinsteht, wenn er kommt! LG, Steffi
Die letzten 10 Beiträge
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit
- Vollzeittätigkeit
- Hilfe
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Umschulung in der Elternzeit
- Tragling und Kita Start
- Legasthenie und Dyskalkulie- Ausbildung
- Tränende Augen bei Erkältung - Problem für Tagespflege