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Gastkind im ortsfremden Kiga

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Hallo, ich weiß nicht, ob ich hier genau richtig bin im Forum, aber vielleicht gibt es hier unter euch auch ein paar Eltern, die ihr Kind in einem ortsfremden Kindergarten untergebracht haben. Folgende Situation bei uns: Wir wohnen in Gemeinde A, diese hat nur 2 Kindergärten und nur Vormittagsplätze. Wir wollen einen Kindergarten in B oder C, weil die auch Ganztagesplätze haben oder diese dazubuchbare Stunden- bzw. Nachmittagsbetreuung anbieten. Mein Mann und ich sind berufstätig. Wie sieht es mit dieser Gastkindregelung aus? Ich habe von einem Art. 23 BayKiBiG gehört (ich wohne in Bayern). Diesen muß die Gemeinde, in der wir wohnen ausstellen. Evtl. muß man dann auch für den Platz etwas zuzahlen, bis zu 50 % wohl. Aber um welche Summen geht es da denn? Sicher 5fache Stellen, oder?! Das ist ja ein Witz. Tagesmütter gibt es hier bei uns nicht, zumindest keine qualifizierten, weil wir in einer 3.000 Seelen-Gemeinde leben. Danke für Tipps / Meinungen. Bianca


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kenn ich gar nicht diese Regelungen - bei uns meldet man sein Kind in dem Kiga an, in dem man möchte - egal in welchem Ort und gut ist. Gastkinder heißen bei uns die Kinder, die normalerweise nicht in den Kiga gehen und nur mal paar Stunden betreut werden. Das zahlt man dann extra (bei uns bis 5 Tage/Monat möglich, für einmal Vormittag zahle ich ca. 5 Euro)


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Soweit ich weiß, muss Deine Heimatgemeinde dann der Gemeinde, in der Dein Kind in den Kindergarten geht, den Zuschuss erstatten. D.h. Du zahlst den normalen Beitrag, den Zuschuss übernimmt Deine Gemeinde. Es kommt wohl vor, dass sich die Heimatgemeinden weigern, wenn sie ausreichend Plätze haben. Dann wirst Du wohl auch den Zuschuss zahlen müssen. Am besten Du fragst bei Deiner Gemeinde mal nach. Viel Erfolg!


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Wollte auch in einer anderen Gemeinde mein Kind unterbringen, da bei uns nicht unter 3 angeboten wird. Habe mir gleich eine Absage eingefangen. Muß aber wieder arbeiten gehen und weißnicht weiter. Tagesmutter würde die Hälfte meines Einkommens ksten,da ist Sprit noch nicht mitgerechnet....


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Hai, dazu fällt mir gar nichts mehr ein. Das ist Deutschland im 21. Jahrhundert????? Bin ich froh, dass ich in Berlin lebe... nicht nur wegen der Vielzahl an Betreuungsplätze für Kleinkinder und Babys... K.


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Es ist tatsächlich bei uns in Bayern so, daß die Heimatgemeinde da mit "ins Boot" genommen werden muss. Ich würde den gewünschten Kindergarten kontaktieren. Die haben ift schon Erfahrungen auch mit den Umlandgemeinden und deren Kooperatiionswilligkeit. Evtl. kannst Du auch mit Deinem Bürgermeister schon mal reden, ob er gewillt ist, zuzustimmen, daß Du Dein Kind in die nachbargemeinde gibst, weil ihr eben keine Ganztagesplätze habt. Viele Grüße Désirée