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Früher aus Elternzeit zurück + bayrisches Familiengeld

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Früher aus Elternzeit zurück + bayrisches Familiengeld

Ängstliche!

Hallo ihr,   ich hatte ursprünglich 3 Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt möchte ich evtl. wieder früher arbeiten evtl. geringfügig. ca im September oder Januar.  Meine kleine wird im Juli 2. Ich bekomme bayrisches Familiengeld. Wieviel darf ich dazu verdienen? Oder  fällt das dann komplett weg wenn ich wieder arbeite? Darf ich überhaupt früher aus der Elternzeit wieder kommen? Denke das bedarf der Absprache mit dem Arbeitgeben? Ich werde ja keinen Anspruch haben auf einen Arbeitsplatz verfrüht oder? Danke für die Antworten.


Bonnie95

Antwort auf Beitrag von Ängstliche!

Also da muss man unterscheiden:  Elternzeit kann grundsätzlich beendet werden, ABER: es bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers.  Einfach mal reden und schauen, was er sagt. Wenn er zustimmt: schriftlich festhalten!  Kehrst du zu deinen alten Konditionen zurück (selbe Stunden Zahl, selbes Gehalt usw.) lebt dein bestehender Arbeitsvertrag wieder auf.  Möchtest du Teilzeit arbeiten, musst du den Antrag entsprechend 3 Monate vorher schriftlich stellen. Du hast dann KEINEN Anspruch auf deine alte Stelle  Verdienst:  Beziehst du Elterngeld? Wenn ja, dann musst du deinen Verdienst melden, da dann das Elterngeld entsprechend gekürzt wird. Meines Wissens nach darfst du max 32 Stunden zuarbeiten und Max. 50% deines Nettoeinkommens verdienen. Am bayerischen Familiengeld ändert das nichts.  Du kannst den Elterngeldbezug aber auch jederzeit beenden.    So habe ich es es gemacht:  Meinem AG schriftlich mitgeteilt, dass ich meine Elternzeit vorzeitig beenden möchte. Dies hab ich mir schriftlich bestätigen lassen, habe zeitlich den Teilzeitantrag gestellt - das haben wir ebenfalls schriftlich festgehalten.  Zum Arbeitsbeginn hin habe ich dann den Elterngeldbezug beendet. 


Neverland

Antwort auf Beitrag von Bonnie95

Warum um Gottes Willen kündigt man die EZ frühzeitig - um dann in TZ einzusteigen? Was für einen tieferen Sinn gibt es dahinter?


Neverland

Antwort auf Beitrag von Ängstliche!

Du darfst in der EZ bis zu 32 Std die Woche arbeiten. Bei deinem AG oder mit dessen Zustimmung auch woanders. EZ vorzeitig kündigen musst du da nicht für - und solltest es auch auf keinen Fall machen. Den in der EZ hast du Kündigungsschutz. Dein eigentlicher Vertrag ruht weiterhin. Wenn das nächste Kind zB innerhalb der Ez noh kommt, kannst du damit das VZ-Mutterschaftsgeld sichern. ist der VZ-vetrag dagegen futsch, gibt es nur TZ-Mutterschaftsgeld. Darüber hinaus, was machen wenn es mit der Betreuung nicht so klappt? Klappt es mit dieser nicht so, und dur arbeitest TZ innerhalb der EZ, kündigst du einfach die TZ-Vereinbarung und bleibst dann wieder in normaler EZ daheim. Ohen EZ musst du aber deinen TZ-Vertrag kündigen . der VZ hast du ja eh nicht mehr - bist also beide Jobs los. Den der AG muss einer erneuten EZ nicht so einfach wieder zustimmen - nicht wenn du noch in der zweijährigen Bindungsfrist bist.  EZ kündigen, Änderungskündigung von VZ in TZ zu machen - ohne die TZ in EZ komplett ausgenutzt zu haben, ist so ziemlich das blödeste was Frau machen kann. Mit 32 Std ist man fast wieder bei dem, was man VZ verdienen kann - oft hat man geringere Abzüge wegen Abgaben usw, so das die finanzielle Einbußen zu 40 Std extremn gering sind. Das ist es nicht wert auf Flexilität und Kündigungsschutz zu verzichten. Meiner Meinung nach. 


JessicaI

Antwort auf Beitrag von Neverland

Hallo zusammen, ich bin neu hier und habe nirgends finden können, wie ich ein neues Thema eröffne, deswg. stelle ich meine Frage hier. Sie passt zumindest zum Thema: Ich überlege auch, meine Elternzeit früher zu beenden, da ich es mir aus finanziellen Gründen nicht leisten kann, nicht zu arbeiten. Zu meinem Vorhaben: Ich habe 3 Jahre EZ bei meinem AG beantragt und genehmigt bekommen. Nun muss ich aus besagten Gründen Geld verdienen. Ich würde wieder in TZ arbeiten (mein Arbeitszeitmodell sind 30Std.), dafür die EZ vorzeitig beenden, ABER - und hier stellt sich mir die Frage - gerne später fortsetzen.  Darf ich die EZ vorzeitig beenden (, um beim selben AG in TZ zu arbeiten, ) und dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder fortsetzen, zB wg. Einschulung? Wie gehe ich am Besten vor? Oder verliere ich die restliche EZ einfach? Ich bitte um sachliche und weiterbringende Antworten und nicht um eine Bewertung meines Vorhabens, vielen Dank und schönen Abend Euch!


Ruto

Antwort auf Beitrag von Ängstliche!

Also was den früheren Wiedereinstieg angeht, würde ich direkt den Arbeitgeber ansprechen. Normal wird bei so lang geplanten EZ ja jemand eingestellt, daher müsstest du klären, ob er trotzdem eine Stelle frei machen kann (was gerade in größeren Betrieben normal kein Thema ist). Aber sprech da am besten wirklich mit dem AG. Was das bayerische Familiengeld angeht: Das wurde ursprünglich ja als Herdprämie geplant, aber vom Gericht einkassiert. Daher bekommen alle das Familiengeld, egal ob die Eltern die Kinder selber betreuen oder es zwecks Arbeit eine Fremdunterbringung gibt.