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Elternzeitvertretung - wie lange?

Elternzeitvertretung - wie lange?

Dani-und-luis

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Hallo ihr lieben, In der Hoffnung, dass sich hier jemand auskennt…. Ich bin ab April in Mutterschutz und arbeite aktuell als Ingenieurin in einen mittelständischen Betrieb. Ich habe mündlich angekündigt, dass ich im August 2023 wieder arbeiten werde. Für diese Zeit werde ich auch Elternzeit beantragen. Nun ist meine Stelle intern seit gestern ausgeschrieben: als Elternzeitvertretung - zunächst befristet für 2 Jahre. Ist es rechtens die Stelle für 2 Jahre zu besetzten, wo ich doch nur 15 Monate Elternzeit nehme? Es handelt sich doch um eine Sachgrundbefristung, die zum Ende meiner Elternzeit enden müsste. Ob der AG die Vertretung dann anderweitig weiter beschäftigt ist ja dann seine Sache. Meine Stelle muss aber dann wieder frei sein Hatte jemand einen ähnlichen Fall? Hab leider Bedenken, dass es bei meinem Wiedereinstieg zu Problemen kommen könnte. Es gab schon einige Fälle wo sich die Firma nicht ganz rechtskonform verhalten hat. Nach meiner letzten Elternzeit hieß es beispielsweise dass mein Job in Teilzeit nicht ausgeführt werden kann. Habe mich dann an den Betriebsrat gewendet, am Ende hat es dann geklappt mit der Teilzeitstelle. Wäre euch für Antworten sehr dankbar Viele Grüße


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Dani-und-luis

Die Firma muss dir nicht DEINE Stelle wiedergeben nur eine vergleichbare und das auch nur wenn du vollzeit zurück kommen wirst


Dani-und-luis

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Naja das stimmt so nicht ganz, ich kann auch nach der Elternzeit Brückenteilzeit nehmen und die Firma MUSS mir eine Stelle anbieten. Das ich keinen Anspruch auf die gleiche Stelle habe ist mir schon klar, die Firma muss aber mit mir planen


Suomi

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Antwort auf Beitrag von Dani-und-luis

Wenn der AG befristet für 2 Jahre macht und Du in 15 Monaten zurückkommst, ist es doch sein Problem, was er dann mit dem neuen MA macht. Ich versteh da Dein Problem nicht wirklich. Du bist nochmal in EZ und Dein Kind ist noch nicht mal auf der Welt und Du machst Dir jetzt schon Gedanken deswegen bzw Sorgen? Wer weiß was bis dahin ist. Über sowas kannst Du Dir nächstes Jahr Gedanken machen und bis dahin die restliche Schwangerschaft genießen und die Babyzeit.


Delphine

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Antwort auf Beitrag von Dani-und-luis

Deinem Arbeitgeber ist es lieber, die 2 Jahre Befristung auszunutzen als dann ein Problem zu haben, falls Du doch erst später oder mit viel weniger Stunden wieder kommst. Warum nimmst Du nicht 2 Jahre Elternzeit und arbeitest zunächst Teilzeit in Elternzeit? Das dritte Jahr kannst Du dann auch noch nehmen oder auf später schieben.


Dani-und-luis

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Antwort auf Beitrag von Delphine

Mein Partner nimmt sobald ich wieder arbeiten gehe Elternzeit. Eine Verlängerung meiner Elternzeit ist nicht geplant.


HHKatha

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Antwort auf Beitrag von Dani-und-luis

Kannst du vielleicht ganz blöd fragen? Ob es da vielleicht ein Missverständnis gegeben habe? Eventuell klarstellen, wie du dir deinen Wiedereinstieg vorstellst? Dein AG kann ja auch nur auf Grundlage der Informationen entscheiden, die er hat…


Dani-und-luis

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Antwort auf Beitrag von HHKatha

Danke für den Tipp, ich werde nochmal mit der Personalabteilung sprechen Lg


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Dani-und-luis

Ich würde die Personalabteilung anrufen und freundlich fragen, ob das deine Stelle ist und dass du zum Datum x wieder da bist. Wenn eine komische Antwort kommt, würde ich das nochmal belegbar schriftlich nachschieben, bspw per Brief: "Wie am 1.2.22 telefonisch besprochen ..." Vielleicht haben sie nicht realisiert, dass du voll zurück kommst. Ganz ehrlich: Wir haben zwei junge Erstlingsmütter in der Abteilung, die beide 1 Jahr EZ genommen haben, die im September abläuft. Ich glaube nicht, dass die beide so schnell voll zurück kommen - egal was sie gemeldet haben.


Karlisa

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Für den AG ist es häufig auch einfacher eine EZ-Vertretung für 2 Jahre zu finden als wie bei dir für 15 Monate. Vielleicht erhofft er sich einfach bessere Chancen und in den meisten Firmen gibt es ja tendenziell mehr Arbeit als Mitarbeiter


pepperle

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Antwort auf Beitrag von Dani-und-luis

Genau aus diesem Grund habe ich meine elternzeit und teilzeit Anträge bereits Wochen vor der Geburt abgegeben, auch wenn ich das nicht müsste. So kann er hinterher nicht sagen, die Stelle sei nun besetzt. Bei mir ist es aber alles gut gelaufen, meine Kollegin arbeitet parallel zu mir, ich teilzeit in elternzeit, sie befristet vollzeit aber nicht rein auf elterzeit Vertretung für mich. Wir haben gegenüber der Personalabteilung argumentiert dass sie mich nicht 1 zu 1 vertreten muss, sondern wir uns überschneiden können. So habe ich nur die Stunden berechnet die ich sozusagen frei mache und die wurden auf 1,5 Jahre zusammen gerechnet. Ich kann teilzeit in elternzeit aus diesem Grund empfehlen, der Gesetzgeber hat sich ja was dabei gedacht und mein alter Chef war dann auch nicht erfolgreich mit seinem Wunsch und drängen, dass ich genau eine 50% stelle mache und unbefristet reduziere.