Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe eine Frage zum Elterngeld. Zählt beim Nettoeinkommen, welches für die Berechnung des Elterngeldes verwandt wird, der Familienzuschlag fürs erste Kind mit? Wenn das Zweite kommt, erhöht sich der Familienzuschlag. Aber erst wenn man wieder arbeiten geht? Hat schon mal jemand z.B: 2 Jahre Elternzeit genommen, ist aber vorher bereits mit wenigen Stunden wieder eingestiegen, aber weiterhin in Elternzeit ? Danke für eure Erfahrungen. Gruß n.
Hallo, ja ich. Der Familienzuschlag für das 1. Kind zählt mit. Der Familienzuschlag für das Zweite wird natürlich erst gezahlt, wenn du wieder arbeiten gehst, denn während deiner Zeit zu Hause bekommst du ja kein Gehalt. Ich werde ab August 14 Stunden in Elternzeit arbeiten gehen. Das habe ich bei Kind Nr. 1 auch so gemacht. LG Alema
Die letzten 10 Beiträge
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit
- Vollzeittätigkeit
- Hilfe
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Umschulung in der Elternzeit
- Tragling und Kita Start
- Legasthenie und Dyskalkulie- Ausbildung
- Tränende Augen bei Erkältung - Problem für Tagespflege