@sunshine@
Hallo zusammen, Da ihr immer so gut Bescheid wisst, hab ich heut mal eine Frage... Folgende Situation: eine schwangere Frau hat eine Teilzeitstelle mit 30 Stunden die Woche und zusätzlich einen 450-Euro-Job. Was die Teilzeitstelle angeht möchte die Frau gerne ihr Recht auf Mutterschutz 6 Wochen vor der Geburt in Anspruch nehmen Und nicht mehr arbeiten. Den Nebenjob auf 450-Euro-Basis würde sie gerne auch während des Mutterschutzes weiter ausführen. Ist das möglich oder gibt das Probleme mit der Krankenkasse, die ja während des Mutterschutzes diese 13,- Euro pro Tag zahlt? Oder gibts dann Probleme bei der Elterngeldbeantragung? Danke für eure Antworten :-)
Hi, im MuSchu vor der Geburt ist das problemlos möglich, nach der Geburt besteht Beschäftigungsverbot, da geht das nicht. Gruß, Speedy
Hi, der Mutterschutz vor der Geburt ist freiwillig, wie sich das aber verhält wenn man in einem Job Pause macht und in dem anderen nicht weis ich nicht. Der Mutterschutz nach der Geburt ist Pflicht, in dieser Zeit darfst du nicht arbeiten bzw. darf man dich nicht beschäftigen. Aber ruf doch einfach mal deine Krankenkasse an und frag nach, bzw. die MiniJob-Zentrale, denn dort ist der 450€ Job gemeldet. Oder Bundesministerium für Familie, die beraten auch wenn es um Mutterschutz geht.
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