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Schuetzenfest Schule, Entschuldigung schreiben

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Schuetzenfest Schule, Entschuldigung schreiben

32+4

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Hallo Schuetzenfest steht mal wieder bevor. Der Umzug ist wie immer am Wochenende und laut GS eine Pflichtveranstaltung! So...ich habe der GS aber vorab mitgeteilt, dass ich weder mit starken Nierenschmerzen und/oder frisch entbunden das Kind hinbringen und abholen kann..und auch nicht dann dort noch ein paar Stunden verbringe. Das sei der Schule egal..Pflicht ist Pflicht und ich muss ein aerztliches Attest vorlegen fuers Kind. Somit muss ich mit Schmerzen und/oder frisch entbunden extra zum Notdienst fahren??? Kennt sich da jemand rechtlich aus? Ich habe nicht vor wegen sowas beim Notdienst am WE aufzuschlagen!!! Es kann auch kein anderer einspringen. Normale GS, NDS. Darf ich kurz drauf hinweisen, dass wir seit 3,5 Jahren jeden Monat 1-2 Wochen keinen Schulunterricht haben, da die Klassenlehrerin "krank" ist und keine Ersatzkraft einspringt. Das ist dann in Ordnung??? Aber EINEN Tag am WE (gut begruendet) als absolute Verspflichtung ohne wenn und aber deklarieren. Laut Motto sollen die Kids (es ist kalt draussen) in Badesachen beim Umzug und auf dem Schuetzenplatz rumlaufen.


Pupsliese

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Antwort auf Beitrag von 32+4

kann niemand das Kind mitholen?


desire

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Antwort auf Beitrag von Pupsliese

nein es kann niemand mit, bei oder zuholen!!!


Pupsliese

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Antwort auf Beitrag von desire

Bist Du 32+6? Oder warum antwortest Du?


sterntaler82

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Antwort auf Beitrag von Pupsliese

Lerne du erst mal den unterschied zwischen einer 6 und einer 4


ösitina

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Antwort auf Beitrag von sterntaler82

Die kann ja noch nichtmal richtig deutsch, da verlangst du zu viel


32+4

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Antwort auf Beitrag von Pupsliese

Ja ist sie..zumindest wird sie mich bei der entbindung vertreten und ich tippe im forum Tztz


desire

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Antwort auf Beitrag von 32+4

NEIN forget it!


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von 32+4

trotzdem etschuldigung schreiben und wenn auf zeugnis steht: 1 tag unentschuldigt, dann steh drüber. gute besserung.


32+4

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

Mir wurde vom schulleiter gesagt: attest oder meldung ans jugendamt..weil pflichtveranstaltung. Ich musste mir sehr auf die zunge beissen...nur noch bis ende vierte klasse...nur noch bis ende vierte klasse..


ösitina

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Pfeif drauf, sollen sie es melden, was wollen die dir tun, weil du dein Kind nicht am Wochenende zur Schule bringst? Zumal Wochenende ja gar keine Schule ist?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Hat dein Kind denn schon so viele Fehltage, oder ist es schlicht eine (weitere) Schikane seitens dieser unterirdischen GS? Ich kenne diese Pflicht erst beim dritten Fehltag in Folge! Sprich mit eurem Kinderarzt... Oder sprich mit deinem Hausarzt! Gibt's doch nicht, sowas!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Es ist aber eine Schulveranstaltung, und in Deutschland herrscht nunmal leider Gottes SchulPFLICHT!


ösitina

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Am Wochenende? Das bezweifle ich aber, dass man dazu gezwungen werden kann, bzw...dass das ja deswegen Sanktionen setzt


32+4

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Nein..er hat kaum fehltage. Im gegensatz zum grossen bruder haut ihn gesundheitlich nur sehr selten etwas um. Er wurde nur krankgeschrieben, als er von einem mitschueler (schwere koerperverletzung sagte polizei) verletzt wurde. Ich sehe das ja auch eher als schikane, weil die GS den rechtsstreit verlor.


32+4

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Ich lass es im zweifel wohl einfach drauf ankommen.k.a. Hochschwanger laesst man sich ja gerne verunsichern.


sterntaler82

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Mir hat man auch mal mit dem Jugendamt gedroht ich hab ganz einfach den sPies umgedreht und das Jugendamt angerufen und denen die Lage geschildert , Ergebnis die Mitarbeiterin und ich konnten herzhaft lachen. Ich würde mich nicht erpressen lassen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sterntaler82

Genau, den Stier bei den Hörnern packen, und nicht Angst einjagen lassen! Die spinnen wohl!


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von 32+4

deswegen nimmt man weder kinder weg noch passiert was.


Tweety2014

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Hatten sowas ähnliches hier eine einfache Entschuldigung hat gereicht.


sterntaler82

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Ich glaub auch das die Mitarbeiter im Jugendamt sich kaputt lachen werden


ösitina

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Ganz ehrlich, wenn ich keine Möglichkeit sehen würde, wie mein Kind dahin kommt, und die Schule auf stur schaltet würde ich es darauf ankommen lassen... Unentschuldigte Tage schlagen sich auf die betragensnote niede, hab ich mir sagen lassen


ösitina

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Antwort auf Beitrag von sterntaler82

Gute Idee, und die Reaktion von da bitte hier mitteilen


32+4

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

Nachdem MEIN kind vorm lehrerzimmer schwer verletzt wurde...hat der schulleiter mir das JA geschickt..die standen hier zu zweit. Es half nur ein Brief von meinem Anwalt. Die GS meldet mich auch, wenn das Kind keine Butter (die mag er nicht) auf dem Brot hat... Schikane befuerchte ich. Das geht so, seit ich der Schule gesagt habe "SOOO nicht!" Und das gericht sah das auch so


ösitina

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Was hast du denen getan dass die so sind?


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von 32+4

die spinnen total!!


32+4

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Also per einschreiben/ruevkschein? Oder wie gerichte sagen...erfolgreich zugestellt zaehlt im ernstfall ein einschreiben per gerichtsvollzieher. Wenn das nicht so traurig waere..koennte man laut lachen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Es IST tatsächlich Schikane, aber eben eine machbare, seitens des Schulleiters. Rede unbedingt nochmal mit deinem Anwalt, und deinem HA! Da gibt es garantiert einen legalen Weg raus. Ignorieren oder darauf ankommen lassen würde ich nicht, denn darauf wartet man ja offenbar...


ösitina

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Notfalls, ja? Ich mein wenn die sooo "arschig" sind?


32+4

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Mein kind wurde mehrfach schwer verletzt..von einem kind, das deshalb schon drei GS wechseln musste. Dieses kind geniesst aber..bzw.seine eltern..hohes ansehen. Deshalb hat die GS das immer umgedreht. Trotz zeugen. Trotz zeugen kann ein schulleiter behaupten was er will..sagte er..sagte mir mein anwalt. Usw... Die polizei (pampa!!!)sagte ich soll jeden vorfall anzeigen. Das sei nicht normal. Ich hab auch im schulvorstand dem schulleiter gesagt, was geht und was nicht lautnds.schulgesetz. da schmiss er mich raus. Er sagte mir ganz klar vor drei jahren, dass eram laengeren hebel sitzt! Ehemalige lehrer sagten meinem anwalt, man hatals lehrer dort ein ruhiges leben, wenn man springt wie der direx will. ICH lasse mir aber nicht alles gefallen und schweige nicht bei offensichtlich untragbaren zustaenden! Seitdem ist der weg steinig


ösitina

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Schulwevhsel nicht möglich?


32+4

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Nerv Mein anwalt meinte, das wird sich auch nicht aendern. Er hat einen aehnlichen fall in HH laufen. Man darf sich nicht wehren..lautet dann die erfahrung. dickes fell und laaaangen atem braucht man. Die andere mandantin bekomt seitdem auch staendig besuche vom JA


32+4

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Jain...geht nach einzugsgebiet. Ich muss dann schulbus selber zahlen und antrag geht ueber seinen schreibtisch. "Sie wissen ja, was ich der neuen schule schreiben werde" Kam da nur


32+4

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Auauaua.... Bin dann mal weiter am offlinejammern. Doofe alle 5-6min ordentliche (nichtgeburtsfoerdernden)wehen


Pupsliese

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Das Kind fährt. Verstehe die Sicht der Schule voll und ganz


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sterntaler82

Sogar MIR wollte mal eine Assistenzärztin, jünger als ich, das JA auf den hals hetzen, weil sie meinte, mein Kind würde nicht genug zu Essen bekommen Das war die, die auch meinte, mein Kind würde nur 148 cm groß werden (das hat sie so ganz ohne Untersuchung feststellen können mit ihren Röntgenblick und dem Wissen, das ich mir zur Zeugung meines Kindes einen zu kleinen Mann ausgesucht hätte) Nun ja, beschwert habe ICH mich dann.


desire

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Antwort auf Beitrag von 32+4

wat? hast du eine Rechtsschutzversicherung? Oft gibts in manchen Gemeinden auch eine kostenlose REchtsberatung.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Du brauchst kein Attest fürs Kind. Wenn es eine Pflichtveranstaltung ist müssen sie auch dafür Sorge tragen, dass es dem Kind möglich ist, die Veranstaltung gefahrlos zu besuchen. Tut die Schule das nicht, kannst Du im kranken Zustand nicht dazu gezwungen werden das Kind zu bringen oder zu holen. Fährt Dein Kind normalerweise mit dem Bus?


fabiansmama

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Wieso ist ein Schützenfest Pflicht Veranstaltung der Schule? Davon völlig unabhängig geht der Schulleiter ja mal überhaupt nicht! Ich bin echt fassungslos, was der sich rausnehmen kann, ohne das man dem beikommt. Dein Kind tut mir von Herzen leid. Wie es rechtlich mit pflichtveranstaltungen am Wochenende aussieht, weiß ich leider nicht! Ich würde mich vermutlich auch schon vorher ans jugendamt wenden und denen die Drohung vorab mitteilen. Und dann soll die Schule sich auch bitte drum kümmern, wie er zu der Veranstaltung kommt. Du bist krank, Punkt.


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Ich würde beim JA-Anrufen. Vorallem wegen dem Motto... meinereiner möchte nicht sein Kind bei solch einer Parade fast nackt präsentieren. Und als Elternteil stehe ich in der Pflicht, auf die "Unversehrtheit meines Kindes" zu achten. Aber du hattes da ja auch schon deine Differenzen... auch bei allem anderen... Von daher würd ich es lassen. Ganz einfach. Schriftlich vorher der Schule und dem JA mitteilen, dass du die Teilnahme nicht gestattest und gut. Mich würd ja der pädagogische Lernansatz interessieren, bei dieser Veranstaltung.


desire

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

allerdings Schützenfest und Badehose kommt mir persönlich mächtig suspekt vor!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Hö? Würde mich gar nicht jucken, in Deiner Situation, was die GS da sagt und ich würde mir da auch keine Sorgen machen.


Mitglied inaktiv

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grade hatte ich daran gedacht, dich zu fragen! Aber es ist doch eine Pflichtveranstaltung und der Direx betreibt (zugelassene) Schikane, oder?


Narni@

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Und eine normale Entschuldigung schreiben.


Mitglied inaktiv

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Ich habe mir nicht alles durchgelesen, ABER Gesundheit geht vor, auch die Gesundheit einer werdenden Mutter und ich sehe es als eine unzumutbare Härte, da auf eine Teilnahme zu bestehen. Rechtlich ist meine Einschätzung nicht abgesichert, aber ich würde diesen Menschen von wegen Pflichtveranstaltung, Fahrtdienst und Begleitung in einen hochschwangeren Zustand schon deutlich was husten (wobei das als Schwangere nicht so einfach ist, sondern über Elternvertreter gehen muss)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Narni@

ich finde narnias Idee gar nicht so abwegig. Telefonieren kannst Du ja. ich würde das nicht mitspielen, das Spiel


leonessa

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Der Strang ist mir unterdessen zu lang, aber vieleicht hat jemand schon die gleiche Idee gehabt... Besteht die Möglichkeit, dass Eltern von Klassenkameraden Dein Kind mitnehmen und wieder abholen? LG, Leonessa


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von leonessa

Ich finde die Geschichte wieder mal etwas übertrieben und zweifle etwas am Wahrheitsgehalt. Die Schule meldet dem Jugendamt, wenn das Kind keine Butter auf dem Brot hat? Schon klar ... Wenn ich mir nichts vorzuwerfen habe, kann der Direktor mit dem JA drohen wie er möchte... es würde mich völlig kalt lassen.