zumaamuz
Hallo, vielleicht kennt sich jemand aus. Ich werde durch Internet Recherche nicht ganz schlau. Ist es Voraussetzung, dass beide Erziehungsberechtigten erwerbstätig sind um sein Kind von einer Tagesmutter betreuen zu lassen? Also was wenn Mama einfach Hausfrau bzw. dann wieder in einer neuen Elternzeit ist (mit neuem Geschwisterkind) und man es sich finanziell leisten kann? Ich habe bereits ein Antragsformula ausgefüllt, auf dem ich natürlich angeben musste, ob ich gerade erwerbstätig bin, in EZ oder Sonstiges. Es ist allerdings so, dass meine EZ demnächst vorzeitig endet, ich wieder in den MuSchu komme und dann eine neue EZ beginnt. Die Inanspruchnahme einer Tagesmutter für das besagte Kind wäre ab Herbst diesen Jahres. Danke für eure Antworten im Voraus.
Grundsätzlich hat ja jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Fremdbetreuung, dabei ist erst einmal unerheblich, ob beide Elternteile erwerbstätig sind. Wie aber die Plätze vergeben werden und welche Nachweise du erbringen musst, variiert sehr (zwischen Kommunen, zwischen Einrichtungen, selbst bei zentralem Vergabefahren). In der Regel ist Berufstätigkeit das wichtigste Kriterium. In Städten wie München mit großem Mangel an Plätzen wirst du mit deiner Ausgangslage wahrscheinlich leer ausgehen und müsstest dann klagen. Ich würde mich vor Ort erkundigen, manchmal können die kommunalen Anlaufstellen ganz gute Prognosen abgeben. Bist du auf Tagesmutter/Großtagespflege festgelegt? Die kannst du ja nicht nur über die offiziellen Vermittlungsstellen, sondern auch privat finden. Aber auch das ist vor Ort wahrscheinlich sehr unterschiedlich.
Vielen Dank für deine Antwort. Leider lässt sich hier durch Tagesmütter selbst abtelefonieren nichts erreichen, die verweisen ALLE auf das Formular der Stadt. Somit muss ich wohl einfach auf gut Glück den Weg über die offizielle Stelle versuchen.
Ja, vielleicht hast du ja Glück. Ich weiß nicht, wie alt dein Kind ist, aber TaMü achten ja auch auf die Durchmischung ihrer Gruppe - und vielleicht passt es genau mit Alter und gewünschter Stundenzahl. Bin aber auch kein TaMu-Experte, wir wollten lieber in eine Krippe.
Nö das ist keine Voraussetzung. Es spielt einfach in der Vergabe eine Rolle. Genauso ob alleinerziehend oder nicht, Geschwisterkinder in der Einrichtung. Alter vom Kind etc. Vielleicht nicht nur auf die eine Tagesmutter setzen sondern sich auch für die Kita anmelden.
Für die Vergabe der Plätze ist die Stadt zuständig, nicht das Bundesland. Auch, wie hoch die Beiträge sind (kann z. B. einkommensabhängig sein) legt die Gemeinde fest. Kann in der Nachbargemeinde alles anders aussehen. Also am besten die zuständige Abteilung in der Stadt direkt fragen. Oder zumindest auf deren Seite online informieren. Die Vergabekriterien werden meist irgendwo erklärt, da häufig danach gefragt wird.
Wie alt ist das Kind? Ab dem ersten Geburtstag hat jedes Kind einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz über mindestens 20 Std. Darüber hinaus nach Bedarf. Das kann eine TaMu sein, das kann Krippe sein, das kann KiTa sein. Dieser Anspruch gilt für ganz Deutschland.
Prinzipiell ist es keine Voraussetzung, analog zu Kitas. Aber bei zu hoher Nachfrage priorisieren auch Tagesmütter und ziehen Kinder von beiderseits berufstätigen Eltern vor. Ich würde mich ganz normal über das Formular anmelden und schauen was dabei herauskommt. Wenn du dich bei einer Absage einklagst, kann es gut sein, dass dir irgendein Betreuungsplatz angeboten wird. Soweit mir bekannt ist, gilt das dann nicht nur für das Tagesmütternetz. Und: Den kannst du dann nicht ablehnen, ohne den Rechtsanspruch zu verlieren.
Bei uns in der Stadt gibt es auch einen Tagespflege-Verein, der für solche Fragen zuständig wäre. Ich würde mich auf jeden Fall erkundigen, denn Tagesmütter werden anders finanziert als Kitas. Könnte sein, dass es bestimmte Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten gibt. Bei uns in der Stadt macht es zum Beispiel einen Unterschied, ob das Kind U3 oder älter ist.
In der Praxis denke ich auch es kommt darauf an wo du genau bist. Hier in Würzburg werden die Tagespflegeplätze (im Gegensatz zu den KiTa-Plätzen) durch die Stadt vermittelt. Von dem was du geschildert hast klingt das bei dir auch so. Und da es einfach viel zu wenige Plätze insgesamt gibt, bekommt man dann durch die Priorisierung aktuell nur einen Platz wenn man arbeitet, also auch darauf angewiesen ist. Das hat unsere Tagespflegeperson erzählt. Ich habe durch die Vernittlung der Stadt jetzt sehr zeitnah einen Betreuungsplatz bekommen als ich einen Job angenommen habe. Und Ich finde das als Verwaltung dieses allgemeinen Mangels ein sehr sinnvolles Vorgehen. Als auch wenn ein Rechtsanspruch besteht und es sicher gute Gründe für eine Betreuung gibt, würde ich dir in der aktuellen Lage raten das Kind zu Hause zu behalten und Anderen den Vortritt zu lassen, die noch dringender darauf angewiesen sind.
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