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Nach der Kur sofort arbeiten?

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Nach der Kur sofort arbeiten?

Lucalino

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Hallöchen, ich werde im Mai für 3 Wochen eine MuKi-Kur machen. Mein Kurbeginn und Ende ist an einem Mittwoch. Muss ich nach langer HEimreise am Donnerstag gleich wieder arbeiten? HAbe ich vielleicht ein Urlaubsrecht für wenigstens Donnerstag um mich einigermassen zu sortieren? Vielen Dank für antworten zum Thema. lucalino


mf4

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Antwort auf Beitrag von Lucalino

Nimm dir doch den Tag Urlaub. Wenn du 3 Wochen fehlst sollte der 1 Tag auch nichts mehr ausmachen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ein anrecht auf weitere Arbeitsunfähigkeit wie bei der kur oder sonderurlaub gibt es sicher nicht. Zur größten Not würde ich einfach einen Tag früher aus der kur nach Hause fahren. Jeckyll


leaelk

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Hallo, Du musst regulären Urlaub für die Tage nach der Kur einreichen, denn sonst musst Du am Donnerstag und Freitag gleich wieder arbeiten. Einen Tag eher nach Hause zu fahren, gilt bei einigen Kurhäusern als Kurabbruch. Da wo wir waren, da durfte man allerdings dienstags ab 18.30 Uhr offiziell abreisen und es galt als reguläre Abreise. Generell war die Abreise mittwochs. LG leaelk


Julia+Christopher

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Antwort auf Beitrag von Lucalino

Wenn du direkt im Anschluss nach der Kur Urlaub einreichst MUSS er dir genehmigt werden. Die ist gesetzlich so festgelegt ... ich glaube im SGB. Viele Grüße


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Lucalino

Theoretisch müsstest du dann am Donnerstag wieder arbeiten. Ich würde dir aber empfehlen, Do und Fr. Urlaub zu beantragen (oder Frei, wenn du Gleitzeit arbeitest) und dann erst am Montag wieder anfangen zu arbeiten. Laut Bundesurlaubsgesetz steht dir der Urlaub auch zu .... § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.-------------> Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von Lucalino

Hallo, plane auch eine evtl. Verlängerung mit ein und beantrage den Urlaub entsprechend für Donnerstag und Freitag nach der Kur quasi doppelt. Den, den du nicht nimmst bekommst du wieder gutgeschrieben.