Gustavina
Hallo miteinander,
Wie im Betreff schon erwähnt: Ich habe ein Paket nicht erhalten. Allerdings steht in der Sendungsverfolgung, dass „Empfänger (orig.)“ das Paket angenommen hätte, weswegen mich der Händler zur Zahlung zwingen will. Es geht hier um rund 500€, also nicht grade ein Pappenstiel.
Das Ding ist: Ich hab das Paket nicht angenommen, ich war sogar nachweislich nicht zuhause - witzigerweise muss ich nämlich ziemlich zeitgleich zur „Zustellung“, laut Kontoauszug, grade an der Supermarktkasse gewesen sein, Zeitunterschied wenige Minuten.
Hier wurden schon öfter mal Pakete ohne Abstellgenehmigung (!) vor der Tür abgestellt und „Empfänger (orig.)“ eingetragen und normalerweise kommt nix weg. Naja. Das mit Abstand teuerste Paket des letzten Jahres schon…
Und nun? Muss ich das jetzt wirklich einfach zahlen? Der Betrag tut mir richtig weh und ich finde es unverständlich, dass mir kein bisschen geglaubt oder nachgeforscht wird. Hätte ich das Paket angenommen, hätte ich doch unterschreiben müssen, oder? Das habe ich ja nun nicht. Aber wie soll ich das nachweisen? Die Post gibt Infos ja nur an den Versender. Auch kann nur der Versender diese Verlustmeldung machen - was er ja aber nicht will.
Oh man.
Hilfe erbeten!! Viele Grüße
Unterschreiben muss ich schon lange nicht mehr bei Dhl, nur bei Päckchen, die der Postbote mitbringt und bei Hermes. Dpd und Amazon stellt die Sachen auch einfach vor die Tür, und das kann dann jeder hier sehen, sind zwar eine Spielstraße, aber gut befahren,…Aber die machen zT Bilder. Evtl hat der Fahrer es doch wieder mitgenommen. Mal alle Nachbarn abgeklappert, ob es nicht doch irgendwo liegt? Schwierig, bei der Summe würde ich dann aber wahrscheinlich doch den Gang zum Anwalt gehen. Wir hatten es im Nov, da kam hier zwar ein Paket an, aber da war nicht das gekaufte IPhone drin sondern ein Kinderbuch, hat über einen Monat gedauert und mehrere Telefonate, bis wir das Geld wiederbekommen haben.
Wir haben nicht wirklich Nachbarn und das wäre auch das erste Mal, dass bei den Häusern in der Umgebung was abgegeben wird. Die „Lieferung“ war auch schon im Oktober oder November, da hätte man sich vermutlich also schon gemeldet, denke ich. Ja, Anwalt wäre natürlich die letzte Lösung, aber da ist natürlich etwas Sorge dabei, schlussendlich auf noch mehr Kosten sitzen zu bleiben. :/ Danke dennoch! Bei DHL mache ich meist Einzelabstellgenehmigungen für „günstigen Kram“, wo ein Verlust nicht soooo schmerzen würde. Hier ganz bewusst nicht… und es war in einer Zeit, in der unser normaler Postbote krankheitsbedingt ausfiel, also kann ich nicht mal den Fragen.
Hast du einen Ort angegeben, wo Pakete hinterlegt werden sollen? Wenn du nicht daheim bist.
Nicht generell, also keine allgemeine Abstellgenehmigung. Wenn in Paketen nichts besonderes ist und der Wert gering, erteile ich Abstellgenehmigungen für die einzelnen Pakete. Aber nicht insgesamt.
Das könnte aber das Problem sein. Hast du mal eine hinterlegt, gilt die wohl allgemein bzw du wirst ein Problem haben, nachzuweisen das es eben so nicht gedacht ist. Ich würde mich durchaus an den Versender wenden und nachfragen. Und Druck machen das der Shop einen Nachforschungsauftrag beantragt. Dann sollte auch klar werden, ob es so hinterlegt werden durfte.
Der Versender ist in der Beweispflicht. Strittig ist allerdings (wird verschieden entscheiden) ob der Sendungsnachweis dafür ausreicht und du dann die sekundäre Beweislast hättest. Hast du denn gleich dem Versender Bescheid gegeben, dass das Paket entgegen der Sendungsverfolgung nicht von dir angenommen wurde? Ich würde nochmal das Gespräch mit dem Versender suchen, dass du das Paket nachweislich nicht angenommen haben kannst, weil du nachweisen kannst, zur fraglichen Zeit nicht zu Hause gewesen zu sein und er sich deshalb an das Versandunternehmen wenden muss.
Nein, musst du nicht.
Der Gefahrübergang findet erst dann statt, wenn du das Paket angenommen hast. Im Zweifel muss das der Versender beweisen. Dass DHL da rein schreibt "original" ist kein Beweis. Im Zweifel haftet dann DHL gegenüber dem Versender, da hat du nichts mit zu tun.
Hab im übrigen Jura studiert
Schlimmstenfalls kann der Verkäufer natürlich ein Inkassobüro einschalten, die prüfen selten die rechtliche Grundlage... Hast du eine RSV? Dann würde ich recht zeitnah einen Anwalt einschalten.
Irrtum, gibt es einen Ablageort, haftet der Versender/Verkäufer ab dem Moment nicht mehr, wo es am Ablegeort hinterlegt wurde. Hier bliebe zu klären, ob diese "Einzelfälle" im System so erkennbar ist, oder ob der Mitarbeiter davon ausgehen konnte, der Ablegeort gilt immer.
Steht denn da trotzdem Empfänger orig. ? Da steht bei uns dann " ihr Paket wurde an den gewünschten..."
Ich würde anstelle der AP den sonstigen Postboten mal ansprechen. Vielleicht kann der intern doch was rausfinden. ( sofern es nicht ständig ein anderer ist).
Zum Thema allgemeine abstellerlaubnis: wenn man die immer nur manuell einstellt für einzelne Pakete sind sie nicht dauerhaft gültig (und wird dem Postboten auch nicht angezeigt wenn es nicht auf dauerhaft gestellt wird). du kannst bei DHL eine dauerhafte einstellen oder eben manuell immer individuell entscheiden, dauerhaft wird dem Postboten dann bei einem Paket (aber nicht bei Päckchen, dafür muss man immer individuell einstellen) auch auf dem Gerät mit dem er scannt angezeigt, wurde keine dauerhafte Erlaubnis erteilt und auch keine manuelle für das Paket, wird dem Postboten auch nichts angezeigt Und leider steht auch in der Sendungsverfolgung nicht immer "wurde an ihrem Ablageort abgelegt", hatte schon ganz oft das in der Sendungsverfolgung stand ich hätte es angenommen obwohl es dann an meinem Ablageort lag Zur eigentlichen Frage: ich denke in dem Fall, auch weil es schon eine Weile her ist, würde ich vermutlich auch einen Anwalt aufsuchen
Da muss ich Neverland Recht geben. Wer einen allgemeinen Ablagevertrag hat, verkauft seine Seele an die Post. Hab leider eine ähnliche und negative Erfahrung gemacht und kann nur abraten, so einen Wisch zu unterschreiben. Hab im Übrigen eine PM geschrieben.
Ich habe es gerade heute Abend erlebt. Sendung von A.. Sollte zwischen 19.30 und 22.00 Uhr zugestellt werden. Um 21.00 Uhr schaue ich auf meinen Bestellverlauf und sehe, A. Hat zugestellt. An mich persönlich. Nur blöde, ich erinnere mich nicht daran, es hat niemand geklingelt, weil unser Hund sonst riesen Theater gemacht hätte. Zum Glück war es da und Verlust wäre zu verschmerzen gewesen. Und ich verstehe durchaus, daß der Fahrer sich dachte, um die Uhrzeit klingel ich nicht mehr. Aber blöde ist es trotzdem. Und ich habe keinem Ablageort zugestimmt, zumal es auch noch falsch ins System gestellt wurde.
Wenn Du noch nicht bezahlt hast, sehe ich das Problem nicht so richtig. Der Händler kommt doch nicht an sein Geld. Schriftlich erklären, dass das Paket nie ankam. Ich hatte das schonmal, war allerdings in Vorkasse gegangen und es war auch etwas Teures. Habe ich aber erstattet bekommen. Und bei mir kam es nachweislich in der Arbeitszeit, hatte ich dem Händler geschrieben.
Hallo, Ist mir einmal passiert, Klamotten im Wert von knapp 200€. Es stand als geliefert und ich war nachweislich auf Betriebsausflug… meine Schwiegereltern wohnen im Haus, habe aber gewusst sie sind eigentlich auch nicht zuhause. In der Straße ein großes Dorffest ab dem Abend, Himmel und Leute unterwegs. Schwiegereltern haben es auch nicht angenommen, waren unterwegs. Ich hab am Nachmittag zuhause jeden Stein im Vorgarten umgedreht… Nichts! Habe dann bei dem Paketdienst das Paket als vermisst gemeldet, kam nur nicht der angekündigte Rückruf! Hab dann bei dem Warenhaus angerufen, wo ich bestellt hatte und gefragt wie das zu handhaben ist, die waren wirklich sehr freundlich und meinten das wäre leider schon öfter passiert, da die Fahrer das oft irgendwo ablegen, auch in Vorgärten der Nachbarn, habe auch erklärt das ich alles abgelaufen bin, dann kam der Tipp die würden es oft in die Papiertonne legen, die steht bei uns aber hinterm Haus und da kommt niemand hin, da habe ich natürlich auch bei keinem Nachbar gesucht habe ich der Dame am Telefon erklärt, was auf Verständnis gestoßen ist, Papier war zwischenzeitlich auch abgefahren worden, also weg. Sie hat die gesamte Bestellung dann als Rücksendung eingegeben und somit musste ich keinen Cent bezahlen. Habe natürlich gesagt ich kann einen Arbeitgebernachweis über den Betriebsausflug schicken und das große Fest auch erwähnt, sie hat aber nichts davon gefordert
Das passiert hier oft. Man war angeblich nicht da….paket liegt bei irgendeinem Nachbarn oder oder oder. Dabei ist immer jemand da…Ablageort nie hinterlegt.LG
Du kannst Dir doch die Unterschrift von DHL schicken lassen und dann nachweisen, dass es nicht Deine war
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