Yvon
Hallo zusammen, ich schreibe mal hier im Hauptforum, weil sich hier einfach am meisten tut. Habe eine 4 jährige Tochter mit Pulmonalatresie und HRHS, die vor kurzem ihre dritte (und bis auf weiteres letzte) große HerzOP gemeistert hat und jetzt einen vollständig auf Einkammerherz umgestellten Kreislauf hat. Sie hat dadurch eine annähernd physiologische Sauerstoffsättigung, aber natürlich niemals eine mit gesunden gleichaltrigen vergleichbare physiologische Leistungsfähigkeit. Bei der letzten Kontrolluntersuchung war die Kardiologin mit ihrem Zustand super zufrieden aber auch total perplex, dass wir für unsere Tochter noch keinen GdB beantragt haben. Sie könnte ohne Probleme GdB 60 bewilligt bekommen aber ich sehe zur Zeit einfach keinen entscheidenden Vorteil. Steuervorteile fallen bei unserer Einkommenssituation weg. Förderung brauchte sie bisher nicht. Sie ist sprachlich überdurchschnittlich weit und motorisch normal entwickelt. Fährt Laufrad, klettert auf Bäume, kann erste Buchstaben und Zahlen lesen lesen und schreiben, ist empathisch, spielt gern mit anderen Kindern. Für jeden der sie nicht kennt, ist sie ein ganz normales Kind. Die Kardiologin meinte, spätestens in der Grundschule würden die Kinder häufig Defizite offenbaren im sprachlichen oder mathematischen Bereich. Aber wenn sich das abzeichnet könnte ich doch immer noch, wenn es Sinn macht, den GdB beantragen und ihr die passende Förderung zukommen lassen? Ich sehe nicht den Sinn darin, jetzt schon mal den Schwerbehindertenausweis in der Schublade zu haben für den Fall der Fälle. Gibt es finanzielle oder andere Vorteile, die ich gerade nicht sehe? Oder ist meine Sorge berechtigt, dass sie dadurch in gewisser Weise stigmatisiert werden könnte? Oder nicht mehr "neutral" beurteilt wird wenn sie einmal das Etikett "mit Behinderung" an sich kleben hat, egal ob es nun tatsächliche Defizite gibt oder nicht? Hat jemand ein Kind mit ähnlicher Diagnose und einen GdB beantragt? Oder eben nicht? Und aus welchen Gründen? Dankeschön!
Versuchen könnt Ihr es doch. Nachteile gibt es nicht. Wir haben für unser Herzkind einen und es bringt nur Vorteile mit sich.
Und welche Vorteile sind das bei euch konkret?
Bei der Steuererklärung hat es definitiv Vorteile. Außerdem hat unser Sohn u.a. Merkzeichen B - davon profitieren wir bei Eintrittsgeldern, eigentlich überall (Schwimmbad, Zoo, Ferienpark,....) Ich arbeite nicht Vollzeit, würde bei der Anzahl an Therapien und Arztbesuchen vorne und hinten nicht klappen, mein Mann hat kein hohes Gehalt - da sind wir dankbar über jede mögliche Einsparung. Unser Sohn ist 6. Klasse, die Mitschüler wissen über seine Erkrankung Bescheid, gehänselt wurde er noch nie, obwohl sehr eingeschränkt, übergewichtig, rote Haare.... Den Ausweis hab ich immer im Portemonnaie und er bekommt ihn nur für Ausflüge mit, damit seine Schulbegleitung freien Eintritt erhält.
OK, danke für die Auskunft!
Der SBA ist ja nur dann und denen bekannt, denen du ihn vorlegst. Das.ist nichts, was vorsorglich irgendjemandem mitgeteilt wird. So eine Stigmatisierung kann nur bei Ausstellung nicht stattfinden, wenn du ihn in der Schublade lässt.
Ah ok, das wusste ich zum Beispiel gar nicht. Aber macht das denn Sinn? Ich meine den SBA schonmal in der Schublade zu haben für den Fall? Lohnt das den Aufwand?
Welche Nachteile verspricht du dur denn davon? Ich wüsste jetzt wirklich nichts, wo so etwas nachteilig wäre.
Ich denke da zum Beispiel an das Mädchen mit HLHS vor kurzem in einem "Lokalzeit" Beitrag. Eine Mitschülerin in der weiterführenden Schule hatte ihren Behindertenausweis gesehen und darüber gelacht. Und das Mädchen war am Boden zerstört ob dieser Reaktion. Oder an die junge Frau mit Down-Syndrom, die sich lieber einen "Schwer-in-Ordnung-Ausweis" gewünscht hat. Meine Tochter hat bisher nie irgendwo die Erfahrung machen müssen, dass sie anders ist oder anders behandelt wird aufgrund ihrer Erkrankung. Ich habe die (vielleicht ja auch irrationale) Angst der GdB könnte dazu beitragen, dass sich das irgendwann ändert. Aber natürlich möchte ich schon, dass sie alle nötigen Hilfen bekommt, die sie vielleicht irgendwann mal braucht. Ich bin da hin und hergerissen ehrlich gesagt.
Idioten gibt es immer wieder. Meine Kinder werde auch mal gehänselt weil Haare zu lang, Haare zu kurz, weil zu dünn, weil zu dick, weil einfach komische Nase. Ich konnte jedenfalls noch nie Nachteile daran erkennen. Mich würde eher stutzig machen, weshalb man selbst auf die Idee kommt, so etwas würde stigmatisieren.
Naja, so viel beschäftigt hab ich mich mit dem Thema noch nicht, deswegen frage ich nach Erfahrungen. Hätte ja zum Beispiel sein können, dass man in bestimmten Situationen verpflichtet ist, den GdB anzugeben, zum Beispiel bei Schulanmeldung oder bei Bewerbung. Und dass das dann vielleicht nicht immer nur von Vorteil ist. Das dann vielleicht die Lehrer sich denken: Aha 60 %, dann muss das Kind ja irgendwie auffällig sein. Und dann wird vielleicht extra genau hingeschaut, was vielleicht auch nicht immer gut ist. Der Sohn einer Freundin zum Beispiel. Wirkte auf mich immer absolut unauffällig. In der Schule gehört er aber zu den Problemschülern weil er manchmal frech ist und Arbeitsaufträge verweigert. Jetzt soll auf drängen der Schule eine umfangreiche stationäre Diagnostik wegen Verdacht auf Autismus und/oder ADS durchgezogen werden. Wahrscheinlich wird, nachdem der Junge komplett auf links gedreht wurde, rauskommen das er nichts von alledem hat sondern einfach manchmal frech ist und Arbeitsaufträge verweigert. Und dann stelle ich mir halt vor es kommt ein Kind mit einem (bekannten) GdB, da wird ja dann vielleicht noch viel früher irgendeine Verdachtsdiagnose in den Raum gestellt und dann im schlimmsten Fall das Kind unnötig durch die Mangel gedreht.
Und wenn das Kind wie ich ständig Probleme macht durch Bewusstlosigkeit und nichts schriftliches vorliegt hat man dann als Eltern ständig ärger weil die Schule glaubt: wächst zu schnell, will zu Mama, Einbildung, Pupertät, Psyche... So viel zum Thema, da lieber eine Diagnose auf dem Papier, wie Spekulationen der Schule. Das kommt doch eh raus zur Einschulungsuntersuchung, mit und ohne "Stempel"
Moment mal, eine Diagnose haben wir und die verheimlichen wir auch niemanden, wie bescheuert wäre das denn. Hier geht es um den SBA.
Was macht es denn dann für einen Unterschied? Wenn alle von der Erkrankung wissen dürfen, dann kann es doch durch den Ausweis nicht zu "Problemen" kommen. Unlogisch.
Ich glaube du willst mich irgendwie nicht verstehen. Der Grad der Behinderung enthält natürlich keine Diagnose, das ist ja nur eine Art Maß, wie sehr ein Mensch durch welche auch immer zugrundeliegende Erkrankung im Alltag eingeschränkt, eben "behindert" ist und welche ausgleichenden Vorteile ihm oder ihr dafür gewährt werden. So weit ist mir das klar. Was mir nicht klar ist, ist was es genau bedeutet, einen GdB zu haben, wenn es (noch) keine konkreten Einschränkungen gibt im Alltag, die man ausgleichen möchte. Bisher scheint hier ja niemand die Bedenken zu teilen, die ich dahingehend hatte. Also dass es irgendwie dadurch zu Vorverurteilungen oder Diskriminierung kommen könnte durch die Schule oder die Mitschüler oder sowas. Vielleicht geh ich da einfach zu verkopft an die Sache ran und muss pragmatischer denken.
Der GdB wird deinem Kind ja nicht auf die Stirn tätowiert und wenn man den Ausweis nicht vorlegt, sieht ihn auch keiner
"Verdachtsdiagnosen" werden gestellt, wenn ein Verhalten nicht erklärt werden kann und das Gefühl entsteht, die Eltern hätten keine Ahnung und müssten erst darauf hingewiesen werden. Mit einem GdB habt ihr letztlich genau dieses Problem nicht.
Mein Kind hat starkes ADHS. Wir sind immer sehr offensiv damit umgegangen, wodurch die Lehrer nd Betreuer stets wussten, woran sie waren. Dadurch konnten wir zB bei der Medikamenteneinstellung wertvolle Rückmeldungen bekommen und konnten wichtige Copingstrategien erklären, damit unser Kind in deren Umsetzung unterstützt wurde.
In der Familie hatte es tatsächlich mehr Unverständnis gegeben, die sich auch erst durch den Pflegegrad klären ließen.
Zum Thema Hänselei: Wenn ein Täter ein Opfer sucht, wird er eines finden. Dass kann dann einen GdB haben oder einfach nur die falsche Augenfarbe. Ganz egal.
Nach meiner Erfahrung sind jedoch Schüler mit Sonderrechten (darf Schulfahrstuhl benutzen, kann dich gratis ins Kino mitnehmen, etc) eher diejenigen, die nicht geärgert werden.
Aus dieser Feststellung ergehen dem Kind Vorteile, Steuervorteile, Rente usw. Ich fände es mies, würde man sich nicht kümmern. Aufgrund der Beschreibung des Kindes gehe ich nicht von einem GdB von 60% aus. Die sind knausrig bei der Feststellung und es zählt die Einschränkung... Was man hat, hat man, also Antrag stellen!
Das mit den GdB60 hat mir auch nur die Kardiologin so gesagt, ich ging erstmal davon aus, dass sie sich da auskennt. OK, aber die Möglichkeit den Ausweis später einmal selbst zu beantragen um für Ausbildung, Job, Steuern, Rente usw. Vorteile zu genießen nehme ich meiner Tochter damit ja nicht. Oder? Auf die finanzielle Situation der Familie würde es sich, wie gesagt, zur Zeit nicht auswirken.
Ich glaube ja Du hast ein Problem damit umzugehen, dass deine Tochter behindert ist. Willst es selbst nicht schwarz auf weiß sehen. Nehm es an und mache kein Geheimnis daraus! Find ich ehrlich gesagt furchtbar. Ich bin auf dem Papier auch behindert und mein Kardiologe war auch überrascht das nur 25% heraus gekommen sind. Zitat meiner Kollegen im SG Schwerbehindertenrecht: Deine Krankheit steht halt leider nicht im Katalog und geforscht wird wegen der paar Leute auch nicht. Klagen kann man, Gutachter beauftragen... Schlimm war es als Kind und Jugendliche körperlich eingeschränkt / anders zu sein, den Grund nicht zu kennen und dann irgendeinen Stempel zu bekommen. Man war ich froh als ich mit 16 Jahren endlich sagen konnte: Ja, ich habe eine mega seltene Fehlfunktion des Herzens. Mittlerweile komme ich sehr gut klar, weil nicht mehr andere (z.B. Schule) den Takt vorgeben sondern ich selbst. Ich kann nur raten, geht jetzt offen damit um und nicht erst wenn das Kind erwachsen ist. Zumal jetzt ist die Einschränkung wie sie ist, was irgendwann mal ist, weiß man nicht. Was man hat, hat man. Die Wissenschaft wird immer besser... Ein GDB von 60% heute, kann mit einer Wunderpille in 20 Jahren zu 20% führen. Da wird sich die Tochter bedanken, wenn sie "unnütz" 10 Jahre länger arbeiten muss. Es steht dem Kind einfach zu, dass ihr Euch kümmert und zwar auch um solche Belange.
Ich finde den Vorwurf, ich ich würde die Behinderung meiner Tochter nicht wahrhaben wollen und deswegen irgendwie unter den Teppich kehren unbegründet und ehrlich gesagt auch etwas unverschämt. Natürlich weiß meine Tochter sehr genau über ihren Herzfehler bescheid und stellt gelegentlich sehr schlaue Fragen dazu, die ich ihr so gut ich kann beantworte. Auch habe ich einen ganzen Ordner voller Schriftstücke, auf denen ich ihre Diagnose "schwarz auf weiß" habe. Jetzt stelle ich mir eben die Frage, ob es ihr oder mir Vorteile bringt, einen SBA jetzt im Kindesalter zu beantragen oder besser gesagt, ob es Nachteile bringt damit zu warten, bis ich eine konkrete Verwendung dafür weiß. Also beispielsweise wenn in der Schule Probleme auftreten. Was meinst du zum Beispiel damit, das meine Tochter 10 Jahre länger arbeiten muss, wenn sie in 20 Jahren eine Wunderpille erfinden und was hat das mit dem GdB zu tun, den sie jetzt bekommen würde?
Man weiß nicht was mit der Rente wird aber Behinderte gehen nach aktueller Rechtslage früher regulär in Rente. Es gibt auch mehr Urlaub. Wenn man sich nicht dumm anstellt und der GdB nicht befristet ist (bei Krebs oft der Fall), behält man ihn. Bzgl. Wunderpille, gibt es in 20 Jahren ein Medikament oder eine OP, welche die Situation verbessern können und das Kind hat noch keinen Ausweis, dann bekommt es auch keinen mehr. Chance verpasst.
Ach so, und du meinst, bei Renteneintritt zählt das dann aber noch mit, wenn jemand 20 Jahre lang einen GdB von x Prozent hatte und dann nur noch von y Prozent? Dann geht man trotzdem früher in Rente? Hast du vielleicht einen Link, wo man sich dazu mal einlesen kann?
Nein, irgendwann mal die Schwerbehinderteneigenschaft mit GdB 50 oder mehr gehabt zu haben, reicht natürlich nicht. Die braucht man zum Zeitpunkt des Rentenbeginn.
Genau, natürlich reicht es nicht diesen mal gehabt zu haben aber sofern der GdB nicht befristet zugestanden wurde und man das "Optimum" erreicht hat, stellt man ja keinen Antrag auf Überprüfung / Neufestszellung. Man behält seine 50 oder ü50% einfach. Deswegen sollte man die Chance nutzen, insbesondere wenn eine Fachärztin dem ganzen sehr wohlwollend gegenüber steht.
Wenn man Glück hat, in der Tat gar nicht selten, weil die Ämter chronisch überlastet sind, wird man in Ruhe gelassen. Aber das Amt kann jederzeit eine Nachprüfung veranlassen. Gerade bei Kindern wird durchaus mal nachgeprüft mit dem Argument, dass, je älter sie werden der Umgang mit der Behinderung einfacher wird (was natürlich nicht in jedem Fall oder sogar oft nicht stimmt, aber trotzdem...), oder auch wenn sich medizinisch etwas tut. Auf jeden Fall sollte man, wenn man GdB 50 oder mehr hat, aufpassen, keine schlafenden Hunde zu wecken und sich beraten lassen, bevor man einen Erhöhungsantrag stellt oder ein Merkzeichen beantragt.
Das Amt kann aber durchaus nachprüfen (auch wenn es das selten tut). Manchmal nimmt es such die Verlängerung des Ausweises zum Anlass. Anders als der GdB an sich - dieser wird i.d.R. unbefristet gewährt, außer bei einer Krebserkrankung (das heißt dann "Heilungsbewährung") - wird der Ausweis i.d.R. mit Ablaufdatum ausgestellt. Dann kann/muss man diesen verlängern lassen, der GdB bleibt bestehen. Zumeist verlängert das Amt auch einfach den Ausweis. Wenn man Pech hat, prüft es aber nach und will den GdB herabsetzen. Dafür muss aber der Betroffene angehört werden und dann ein neuer Bescheid ergehen.
Ich schrieb doch nichts anderes... Und für Überprüfungen seitens Amt fehlt in der Tat die Zeit, zumindest in meinem Landkreis. Verhält man sich ruhig, hat man höchstwahrscheinlich auch Glück. Viele wollen aber gern mehr und stellen nochmals einen Antrag. Doof, wenn dann weniger heraus kommt und man Vorteile verliert und nicht das erhoffte Recht bekommt, auf dem Behindertenparkplatz parken zu dürfen... Auf den medizinischen Fortschritt war ich bereits an anderer Stelle eingegangen.
Obwohl hier auch eine große Überlastung besteht, wird hier schon manchmal nachgeprüft, nämlich dann, wenn man den Ausweis verlängern lassen muss (ein auf Dauer ausgestellter Ausweis ist der gesetzliche Ausnahmefall..) und dann kann halt auch der medizinische Fortschritt eine Rolle spielen, auch wenn man schon 50 oder mehr hatte,nicht erst, wenn man sich zu spät entschließt, überhaupt einen GdB zu beantragen.
Ich würde genau wie Du dazu raten, den Antrag zu stellen, da das ja keine negativen Konsequenzen hat.
Nicht wurscht, Du kennst Dich sehr gut und viel besser aus. Und Du hast ja Recht bzgl. späterer Eventualitäten, nur für eine künftige "Rückstufung" bräuchte es überhaupt erst einmal einen Antrag :-D
Wie gesagt, nicht mal unbedingt. Rein theoretisch kann das Amt auch einfach so nachprüfen (praktisch macht es das aber in der Tat eher nicht). Bei uns kommen die aber trotzdem tatsächlich manchmal im Zuge der Ausweisverlängerung auf die Idee, was ja kein Erhöhungsantrag ist, (ich vergleiche das für Laien gerne mit einem Perso oder Reisepass, den man ja auch verlängern lassen muss, aber wenn die abgelaufen sind, man trotzdem nicht die Staatsbürgerschaft verliert... Ich weiß, der Vergleich hinkt rechtlich ganz schön, aber Laien verstehen so, dass Ihr GdB nicht weg ist, wenn der Ausweis abgelaufen ist und dass sie, wenn sie eben höheren GdB wollen, nichts mit ihrem Ausweis machen müssen, sondern einen Änderungsantrag stellen )
Ich habe auch eine Diagnose welche ich schwarz auf weiß habe. Nützt mir nichts. Weil Arzt sagt, interessiert niemanden, weil hat jeder zweite. Damit fallen bestimmte Therapien weg, weil keine Rechtfertigung gegenüber der KK. Dafür habe ich andere Baustellen, bei denen ich.mor denke, halb so schlimm, merke ich nichts von. Gebe ich die aber an, bekommen die Ärzte direkt Panik und schon sind weitere Untersuchungen in dieser Richtung kein Problem mehr.
Befristet ist der nicht immer. Hier war er das nur für ein Jahr. Danach unbefristet. Überprüft wurde er aber wirklich nie wieder und macht sich finanziell extrem gut. Nicht nur bei Steuern, auch Zuzahlungen bei Medikamenten usw und deren Erstattungen. Bei Versicherungen, KfZ-Steuer und sogar Hundesteuer. Dank dessen fällt due Hundesteuer nämlich komplett weg. Nur ein paar wenige Punkte, wo aber über das Jahr schnell einiges zusammen kommt und bei dem die ganze Familie von profitiert.
"Wie gesagt, nicht mal unbedingt."
Vermutlich hast Du mich nicht verstanden. Das war eine Spitze ;-). Bevor das Amt etwas überprüfen / nachprüfen könnte, müsste die Fragestellerin erst einmal überhaupt einen Antrag auf Feststellung stellen .
Hallo, Ich hatte als Kind auch einen. Aber denn hab ich nie selbst mitgenommen. Ich habe den teilweise nicht mal bei Bewerbungen angeben. Vorteile für mich als Erwachsene in Deutschland eigentlich nicht wirklich. Allerhöchstens reduziert Eintritt im Schwimmbad. Je nach Kommune. Aber in Paris hatte ich Vorteile. Keine Schlange beim anstellen... Im Louvre kostenlos rein oder eurodisney . Das gilt dann auch fürs Kind und Begleiter.... Also den in der Schublade zu haben schadet nicht. Grüße
Wenn der GdB schon im Kindesalter festgestellt wird, hat das den Vorteil, dass als Erwachsener dafür nicht mehr gekämpft werden muss. Es kann dauern, bis die Feststellung durch ist und wenn dein Kind das dann erst beantragt, wenn es einen Ausbildungsplatz sucht, verliert es unter Umständen einige Monate. Der GdB bringt steuerliche Vorteile oder den Vorteil ab einem bestimmten Grad für einen geringen Jahresbeitrag den öffentlichen Nahverkehr nutzen zu können. Zudem gibt es zahlreiche Vergünstigungen bei Freizeitaktivitäten. In Freizeitparks müssen die Kinder dann oft nicht ewig anstehen.
Also ist der GdB im Kindesalter auch leichter "durchzukriegen" oder wie kann ich das verstehen?
Einen GdB durchzukriegen, den man als Betroffener für angemessen und korrekt hält, ist immer ein Kampf, ganz gleich in welchem Alter.
Meine Mutter hat auf Anhuen 80% Schwerbehinderung und Pflegegrad 3 bekommen. Aber sie ist halt alt und krank. Ich halte das für angemessen bei ihr. Ganz ohne Kampf wurde das sehr realistisch eingeschätzt. Ich bin auch Intensivkrankenschwester. Ich hab bei meinem Kind auch Bedenken, es für freien Eintritt der Begleitperson " zu verkaufen " .ich habe bisher einen geringen Leidensdruck und habe Angst,dass in Zukunft ein Arbeitgeber irgendwann niemanden,der vielleicht schwerer zu kündigen ist, einstellen möchte. Auch frag ich mich, was so ein Stempel für das Kind bedeutet. Wenn kein Leidensdruck da ist, stell ich keinen Antrag.
Danke, jetzt fühle ich mich endlich verstanden!
Keiner MUSS einen GdB beantragen.
Einen GdB in Höhe von 60 halte ich Deiner Beschreibung nach eh für eher nicht erreichbar. Ich würde, ohne genaue Erkenntnis der Einschränkungen zu haben, Deiner Beschreibung nach auf GdB 30 oder 40 tippen. Mit viel gutem Willen des Amtes und weil es sich um ein Kind handelt, kommt vielleicht GdB 50 und somit die Schwerbehinderteneigenschaft raus...
Man muss jedenfalls seinen GdB nicht offenlegen, auch nicht gegenüber der Schule oder einem (potentiellen) Arbeitgeber.
Die 60 % hab ich mir nicht ausgedacht, die wurden mir von der Ärztin genannt als typisch für Kinder mit diesem Herzfehler. Deswegen gehe ich erstmal davon aus, dass sie die auch bekommen würde.
Ärzte kennen leider die versorgungsmediziniscjenGrundsätze oft nicht gut und machen ihren Patienten hins. GdB zu große Hoffnung. Maßgeblich für den GdB bei Herzerkrankungen auch nach schweren OPs, ist die (Leistungs)Beeinträchtigung. Wie diese ist, kann ich natürlich nicht beurteilen. Deiner Beschreibung nach hätte ich aber vermutet, dass diese - zum Glück - gar nicht so groß sind. Um auf einen GdB 60 zu kommen, müsste eine Leistungsbeeinträchtigung bereits bei alltäglicher Belastung gegeben sein, Gedeihstörumgen, Dispnoe, vermehrtes Schwitzen, pathologische Messdaten bei Ergometerbelastung mit 0,75 Watt/kg Körpergewicht u.ä. So oder so hat man, wie bereits andere geschrieben haben, keine Nachteile durch die Beantragung und Zuerkennung eines GdBs, weil man ihn wie gesagt nicht offenlegen muss, wenn man dies für ungünstig hält.
Wie wird das denn überprüft, ich meine die setzen ein vierjähriges Kind doch sicher nicht auf ein Ergometer. Da werden doch sicher eher Gutachten der behandelnden Ärzte eingeholt?
Ja, die behandelnden Ärzte werden befragt. Die sollten halt dann die behaupteten Leistungs Einschränkungen medizinisch fundiert darlegen können.
Ist bei einer gut eingestellten herzerkrankung überhaupt mit einem Grad von über 30% zu rechnen? 60% - da muss schon extrem viel kaputt sein.
Bei Herzerkrankungen muss man in der Tat oft schon um den 30er-GdB kämpfen bzw. ist das schon wenig aussicntsreich, gerade weil oft eben wenig objektivierbare Einschränlungen da sind. Davei wird aber m.E. außer Acht gelassen, dass eine Herzerkrankung, insbesondere Z.n. Herzinfarkt, in der Regel etwas mit den Menschen macht, sie einfach weniger belastbar sind physisch wie psychisch, einfach nicht mehr die Alten sind. Bei Kindern wird aber manchmal nach so schweren Eingriffen etwas großzügiger entschieden. Da kann man aber mit regelmäßigen Nachprüfungen rechnen.
Hallo! Meine Tochter ist auch auf dem Weg zum Fontan-Kreislauf, allerdings erst 13 Monate alt. Wir haben den Behindertenausweis im Sommer beantragt, allerdings noch ohne Ergebnis. Dazu haben wir aktuell Pflegegrad 3. Unser Gedanke war dabei, die Vorteile (Steuern, vergünstigte Eintritte, niederschwelligere Förderung bei Bedarf ) mitzunehmen. Warum nicht annehmen, was einem zusteht. Und wenn man ihn nicht braucht, macht es ja auch nichts. Ans Thema Nachteile beim Job hab ich tatsächlich noch nicht gedacht, ich weiß aber auch nicht, ob ein im kleinkind alter festgesetzten gdb mit 18 noch gültig ist? Bei uns in der Klinik gibt es eine Dame, die sich um so sozial rechtliche Fragen kümmert, die hat uns auf die Möglichkeit zum Behindertenausweis hingewiesen und den Antrag mit uns gemacht. Vllt gibt es das bei euch auch, da könntest du dich nochmal beraten lassen? Gruß Traudel
Hallo und danke für deine Antwort! Ich hab da ja leider auch keine Ahnung, wie lange ein einmal ausgestellter GdB gültig bleibt. Tatsächlich gab es auch bei uns in der Klinik eine nette Frau vom Sozialdienst, die uns ganz am Anfang ein paar Unterlagen zum Thema Behindertenausweis in die Hand gedrückt hat. Wir haben das dann durchgelesen und uns ausgerechnet, dass wir aktuell keine steuerlichen Vorteile davon hätten und Eintritt bezahlt man für ein Baby ja sowieso fast nirgends. Da haben wir die Sache erstmal zu den Akten gelegt. Dann hat sich unsere Tochter so erfreulich und normal weiterentwickelt, dass es für uns irgendwann einfach nicht mehr zur Debatte stand. Erst die Ärztin bei der letzten Kontrolluntersuchung hat das Thema wieder aufgebracht. Ja, wahrscheinlich macht es Sinn, noch mal eine Beratung in Anspruch zu nehmen und da auch die Ängste und Vorbehalte anzusprechen. Alles gute weiterhin für dich und deine Tochter!
Ein einmal zuerkannter GdB bleibt solange bestehen, bis das Amt einen neuen Bescheid erlässt und dieser rechtskräftig geworden ist. Dass jemals ein GdB im eigentlichen Sinn befristet festgestellt wurde, habe ich noch nie erlebt. Selbst bei der oben angesprochenen "Heilungsbewährung" z.B. nach Krebserkrankung oder einer Organtransplantation fällt er nach der entsprechenden Zeit nicht einfach weg, sondern ändert sich erst, wenn das Amt neu geprüft und entschieden hat.
Danke für deine ausführlichen und klugen Beiträge. Ich bin definitiv jetzt etwas schlauer als vorher.
Also doch wird er. Ich hatte mal einen gdb mit 90% galt 3 Jahre danach wurde erneut überprüft rauskamen nur nach 30 % Bei meiner Erkrankung nicht ungewöhnlich..
Das widerspricht doch meinen Ausführungen nicht.
Du hast doch einen neuen Bescheid nach voriger Anhörung ect. pp. bekommen. Bis der neue Bescheid rechtskräftig geworden ist, hattest Du immer noch Deinen GdB 90.
Ich schrieb doch hier im Thread mehrfach, dass ein GdB überprüft werden kann, im Falle einer Heilungsbewährung (das war wahrscheinlich bei Dir der Fall) sogar zwingend wird. Dennoch ist der GdB auch bek Heilungsbewährung nicht befristet. Dies würde heißen, der GdB wäre nach Ablauf der Frist von alleine weg. Ist er aber nicht! Das Amt prüft nach und erlässt ejnen neuen Bescheid, in Deinem Fall mit GdB 30. Wenn vergessen wird (kommt ab und zu vor, aber selten), dass ein GdB mit Heilungsbewährung vergeben wurde, oder das Amt überlastet ist und Wiedervorlagen schiebt (kommt oft vor, zumindest hier), kann man sich seines hohen GdBs noch einer ganzen Zeit länger erfreuen, erst recht, wenn man sich zur Anhörung äußert, auf den letzten Drücker der Frist versteht sich, oder für die Äußerung geich Fristverlängerung beantragt, undgegen den dann mal erlassenen Bescheid Rechtsmittel einlegt. So mancher ist so schon zur vorgezogenen abschlagsfreien Rente gekommen ...
Den Ausweis muss man nirgends vorlegen, wo man es nicht möchte. Eine Stigmatisierung dadurch erfolgt also nicht. Bei Arbeit kann es später auch Vorteile haben, beispielsweise im öffentlichen Dienst. Mein Sohn hat eine kleine orthopädische Behinderung. Weil es jedoch so gut behandelt werden kann, dass es keine Einschränkung gibt, und es bisher gut läuft, haben wir bisher keinen GdB beantragt.
Evtl. Würde sich aus dem GdB ja auch ein Pflegegraf ergeben und dementsprechend würde dem euch Pflegegeld zustehen. Versuchen würde ich es. Und ihr könnt selbst entscheiden, wo ihr ihn nutzt. Alles Gute!
Die beiden Sachen muss man getrennt von einander sehen! Man kann einen Behindertenausweis haben ohne PG oder andersrum,soweit ich weiß ergeben sich keine Vorteile für das jeweils andere Dokument.
Vll denkst du in ein paar jahren anders und dann machst du es oder auch nicht. Aktuell sehe ich keinen bedarf und ob 60 oder 40 rauskommt, ist mal wieder spekulation. Ich habe auch einen gdb mit 40% und bin gleichgestellt. Zu keiner zeit war das ein kampf. Mir hat er schon genützt, meinem letzten ag auch und wenn es an der zeit ist und meinem aktuellen ag hilft, ziehe ich ihn aus der schublade. Ich verstehe die bedenken, aber das papier klebt keinem auf der stirn!