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Frage Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld

Frage Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld

susiundstrolche

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Hallo zusammen, ich frage mal hier für eine Freundin. Folgende Situation: Arbeitsunfähigkeit wegen Diagnose A über 6 Wochen. Nach 5 Wochen kam Diagnose B dazu. Nach den 6 Wochen fühlte sie sich wieder fit und wollte arbeiten gehen, nahm aber (da noch viel Resturlaub vorhanden und der genommen werden sollte und das in der Firma passte) nach den 6 Wochen 2 Tage Urlaub, nach denen sie wieder arbeiten gehen wollte. Leider kamen jetzt erneute Beschwerden/ein Rückfall mit Diagnose B dazwischen, sodass sie mit Diagnose B krank geschrieben wurde. Nun die Frage, ob die 6 Woche Lohnfortzahlung wieder neu beginnen (weil neue Diagnose B, die bisher nicht auf der Krankschreibung stand, da diese ausgestellt wurde, bevor Diagnose B hinzutrat). Also praktisch bestanden Diagnose A und B über ca. 14 Tage parallel, wobei nur Diagnose A auf der Krankschreibung stand. Oder fällt sie dann dennoch ins Krankengeld? Weiß das jemand? Danke und VG


Jerrymaus

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Antwort auf Beitrag von susiundstrolche

Nein sie fällt nicht ins Krankengeld. Da sie zwischendurch ja 2 Tage wieder gesund war. Sie hatte eben da Urlaub.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Jerrymaus

Völliger Blödsinn - wo bekommst du eigentlich solche Mist beigebracht? Es kommt auf die 6 Wochen wegen GLEICHER Diagnose an, selbst wenn sie da 3 Monate zwischen arbeitet wäre das ohne Belang. Sobald die 6 Wochen innerhalb eines Jahres erreicht sind rutscht man ins Krankengeld wenn wegen gleicher Diagnose. Wenn man keine Ahnung hat sollte man echt die Finger still halten - zumal wenn man es wegen angeblicher leitender Funktion besser wissen SOLLTE.


Pebbie

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Antwort auf Beitrag von susiundstrolche

Mit neuer Diagnose beginnen die 6 Wochen wieder von vorne.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von susiundstrolche

Wenn wirklich neue Diagnose, dann wird neu gerechnet. Schau mal hier: https://www.absolventa.de/karriereguide/vertragsarten/arbeitsrecht-3-entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall


chrissicat

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Antwort auf Beitrag von susiundstrolche

Wenn Diagnose B während Diagnose A NICHT bescheinigt wurde, dann beginnt die Lohnfortzahlung mit der neuen Krankschreibung neu. Wenn Diagnose B aber bereits während Diagnose A bescheinigt wurde, sieht das Ganze anders aus.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von susiundstrolche

Genau Wenn auf der neuen Krankenmeldung nach den zwei Tagen Urlaub eine neue Diagnose steht, die nix mit der anderen Krankheit zu tun hat, fangen die 6 Wochen neu an. Zwar nicht toll für den AG, aber ist so.