Elternforum Rund ums Baby

Elternzeit verlängern + Teilzeit arbeiten

Elternzeit verlängern + Teilzeit arbeiten

NinchenGoesBaby

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Hallo alle zusammen! Ich bin etwas verwirrt und hoffe, jemand hier kennt sich besser aus als ich. Es geht um Folgendes: Ich selbst bin noch bis einschließlich Oktober in Elternzeit und gehe anschließend in einem neuen Job für 25-30 Stunden arbeiten. Die Elternzeit ging genau 1 Jahr und über diesen Zeitraum bezog ich auch das Basis-Elterngeld. Nun ist mir schon des Öfteren zu Ohren gekommen, dass andere Mütter ihre Elternzeit spontan noch um ein Jahr verlängert haben (ohne weiteren Bezug vom Elterngeld, da ja bereits ausgeschöpft) und dann nebenher noch für 20-25 Stunden arbeiten gegangen sind. Irgendwie muss ich da was verpasst haben, denn ich verstehe nicht ganz, wozu man da die Elternzeit verlängert, wenn man dann ohnehin in Teilzeit arbeiten geht..? Gibt es da irgendeinen Vorteil, den ich überlesen habe und zu doof bin zu ergoogeln? Macht das nur in besonderen Fällen Sinn, die für mich dann ohnehin keine Rolle spielen würden? Ich habe irgendwie Angst, etwas verpasst zu haben beim durchlesen und ausfüllen der ganzen Anträge und Unterlagen. Ich bedanke mich schon mal für die Antworten!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von NinchenGoesBaby

Der Vorteil ist der Kündigungsschutz während der Elternzeit


NinchenGoesBaby

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Das macht Sinn! Danke!


Felica

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Nicht nur der. Manche Frau will noch mehr Kinder. verlängere ich die EZ und gehe innerhalb der EZ in TZ arbeiten, kann ich zum neuen Mutterschutz die laufende EZ beenden und bekomme dann das höhere Mutterschaftsgeld. In der EZ ruht der eigentliche Vertrag, man muss den also nicht kündigen, sondern bekommt bei dem AG einen neuen Vertrag der nur solange läuft wie man in EZ ist. Endet die EZ, endet dieser, und der alte Vertrag lebt wieder auf. da es oft schwer ist die mal gekürzten Stunden wieder aufzustocken wenn man mal den Vertrag dauerhaft gekürzt hat, kann man das mit der TZ innerhalb EZ umgehen. Manche AG haben auch keine TZ-Stellen, dann arbeitet man halt in der EZ woanders und geht nach der EZ wieder zum eigentlichen AG zurück. Oder kündigt den dann ganz weil der neue besser ist. Es macht sehr viel mehr Sinn TZ in der Ez zu arbeiten wie auf diese Vorteile zu verzichten. Nur das Jahr EZ zu nehmen wie man EG bekommt ist immer die schlechteste Variant. Außer man hat eh keinen Job mehr. wer plant nach dem EG wieder einzusteigen, aber nicht in VZ sondern in TZ, sollte das immer im Rahmen der EZ machen.


mellomania

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Antwort auf Beitrag von NinchenGoesBaby

ähm du wirst ein problem haben. denn wenn du nur ein jahr elternzeit angemeldet hast, MUSST du danach bei deinem job zu den alten konditionen wieder arbeiten. du musst dich für die ersten beiden jahre erklären, entweder ein jahr elternzeit und danach normal wieder arbeiten oder eben zwei jahre. DANN hättest du in Tz arbeiten können und dein hauptvertrag wäre ruhend gewesen. du hast dann die möglichkeit, mal abgesehen vom kündigungsschutz, halt weniger zu arbeiten bis das kind älter ist. wenn du wie du aber nur ein jahr elterzeit angegeben hast, erwartet der chef dass du wie vorher wieder arbeitest. das ist das problem, denn er kann dir das zweite jahr elternzeit jetzt verwehren! denn du hast, da du nur eins genommen hast, stillschweigend angegeben, dass du danach voll zurückkommst. er KANN dir das zweite jahr gewähren, du hast aber KEINEN rechtsanspruch drauf!


NinchenGoesBaby

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Antwort auf Beitrag von mellomania

ICH hab gar kein Problem, da ich, wie gesagt, bei einem neuen Arbeitgeber anfange. Aber falls es bei einem eventuellen nächsten Kind so sein sollte, weiß ich nun wenigstens Bescheid! Danke! :)


mellomania

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Antwort auf Beitrag von NinchenGoesBaby

sorry, es las sich so. du hast das arbeitsverhältnis bei deinem AG gekündigt?


NinchenGoesBaby

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Nein, mein Vertrag lief aus während der Schwangerschaft.


mellomania

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Antwort auf Beitrag von NinchenGoesBaby

ah ok, sorry :-) aber dann hast du gar keine elternzeit genommen...denn ohne AG keine elternzeit...


mellomania

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Antwort auf Beitrag von mellomania

dann hast du noch drei jahre elternzeit zur verfügung. ein jahr davon MUSS bis zum 3. geburtstag genommen worden sein (also enden einen tag vor dem 3. geburstag). zwei jahre (bzw. bis zu zwei jahren) darfst du mit über das 3. lj hinaus nehmen :-) ich würde beim neuen AG Elternzeit einreichen MIT der Teilzeit, dann hast du kündigungsschutz.


NinchenGoesBaby

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Stimmt. Dennoch hatte ich Formulare, wo etwas von Elternzeit drauf stand, die ich ausfüllen musste. Ich gestehe, dieser ganze Papierkram ist mir zu hoch :D


NinchenGoesBaby

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Antwort auf Beitrag von mellomania

DAS ist interessant zu wissen! Vielen lieben Dank!


mellomania

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Antwort auf Beitrag von NinchenGoesBaby

du hast ohne AG keine elternzeit. hatte das gerade bei frau bader im rechtsforum gefragt. es gilt als nicht genommen :-) fristen beachten! denn alles, was an elternzeit über das 8. lebensjahr hinausläuft, fällt weg! also wenn du das letzte jahr mit 7.5. jahren beantragst, hast nur ein halbes sozusagen.


mellomania

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Antwort auf Beitrag von NinchenGoesBaby

du hast ohne AG keine elternzeit. hatte das gerade bei frau bader im rechtsforum gefragt. es gilt als nicht genommen :-) fristen beachten! denn alles, was an elternzeit über das 8. lebensjahr hinausläuft, fällt weg! also wenn du das letzte jahr mit 7.5. jahren beantragst, hast nur ein halbes sozusagen.


NinchenGoesBaby

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Das gilt ja dementsprechend auch für den Papa von meinem Kleinen, richtig? Davon wusste ich noch nichts, das ist sehr gut zu wissen! Das eröffnet völlig neue Perspektiven :D


mellomania

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Antwort auf Beitrag von NinchenGoesBaby

auch für den vater gilt. ohne AG keine Ez. um Elterngeld zu erhalten, muss er zwei elternzeitmonate nehmen, die IN den ersten 14 lebensmonaten des kindes liegen. und er muss gleich beide monate auf einmal anmelden. entweder zwei direkt aufeinanderfolgende oder zwei separate, das is egal. aber der 14. monat ist der späteste, den er nehmen kann. und um elterngeld zu bekommen, muss der monat den er nimmt am geburstag des kindes beginnen. also wenn das kind an einem 4. eines monats geboren ist, muss er an einem 4. beginnen, bis zum 3. des folgemonats und dann später nochmal oder gleich beide hintereinander. aber eben nur mit arbeitgeber.


Blüte

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Antwort auf Beitrag von NinchenGoesBaby

Ein großer Vorteil vom "Teilzeit in Elternzeit", statt "einfach nur Teilzeit" arbeiten, ist der Kündigungsschutz (§ 18 Abs. 1, 2 Nr. 1 BEEG). LG.


NinchenGoesBaby

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Antwort auf Beitrag von Blüte

Vielen Dank für die Antwort! Hätt' ich auch selbst drauf kommen können


MAMAundPAPA2013

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Antwort auf Beitrag von NinchenGoesBaby

In deinem Fall würde ich JETZT einen Antrag auf Verlängerung um 2 Jahre Elternzeit stellen. Danach einen Antrag auf "Arbeiten bei einem anderen AG während der EZ". Vorteile für dich: 1. Bei erneutem Kind bekommst du wieder volles EG wie beim 1. Kind. 2. in Elternzeit bekommst du volle Rentenpunkte (in Teilzeit geht dir ein halber verloren)


mellomania

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Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

sie hatte nie EZ vertrag lief in Schwangerschaft aus ohne AG keine EZ sie arbeitet ab 1. geb des kindes bei einem neuen AG tip: da es eh nur bis 30 h sind, hier elternzeit einreichen, damit sie kündigungsschutz hat vater muss sich beeilen, wenn er einen AG hat, da er seine beiden monate nur in den ersten 14 lm des kindes nehmen kann um EG zu erhalten


MAMAundPAPA2013

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Wenn man vernünftige Infos will erwarte ich alle wichtigen Punkte im AP.


Saski85

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Antwort auf Beitrag von NinchenGoesBaby

Du bekommst auch auf jeden Fall deinen vollen Rentenpunkt in Elternzeit, auch, wenn dein Jahresbrutto nicht so hoch ausfällt. Dazu kommt, dass du auf jeden Fall nach der Elternzeit Anspruch auf die Stunden hast, die du vor der SS gearbeitet hast. Von dem Kündigungsschutz hast du ja schon gelesen