katharin2
Hallo Hab eine Frage wegen Elterngeld. Seit der Geburt meiner ältesten Tochter vor 6 Jahren habe ich nicht mehr gearbeitet, sprich war zuhause bei den Kindern. Jetzt bin ich dabei, Elterngeld zu beantragen für mein jüngstes Kind. Da ich vor dieser Geburt nicht gearbeitet habe, bekomme ich auf jeden Fall nur den Mindestsatz von 300 Euro, oder? LG Kathrin
Korrekt. Elterngeld ist ja eine einkommensabhängige Leistung. Wo kein Einkommen war/ist kann auch nur der Mindestbetrag gezahlt werden. Oder was dachtest du woher noch mehr dazu kommen soll?
300€ mindessatz und wenn du zum Baby noch zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren hast dann noch 75€ Geschwisterbonus mehr aber nicht und die 75€ nur so lange wie beide Geschwisterkinder unter 6 sind
75 Euro stimmen nicht ganz, das ist der maximalbetrag. Es heißt 75 Euro oder 10% des elterngeldes. Das wàren beim Mindestsatz ja weniger.
@Klara: nein, der Geschwisterbonus sind 10%, mind. aber 75 Euro. D.h. bei einem zusätzlichen Kind unter 3 oder zwei unter 6 gibt es mindestens 375 Euro.
Es sind immer wenigstens 75€ das ist der mindessatz wenn du 150€ Elterngeld bekommst sind es 10 % also 150€. Ganz sicher!
Die letzten 10 Beiträge
- Wutanfall mitten in der Nacht , Hilfe..
- Schwiegermutter küsst Sohn auf kopf
- An die Stillmuttis (Stuhlgang Baby)
- Hysterie - Oma
- Panische Angst seit der Geburt – brauche Austausch und Tipps
- Fieber seit 2 Tagen, bitte um Hilfe
- Wie schlafen eure 1-jährigen ein und weiter?
- Moro-Reflex
- Cafe au lait Flecken Dr. Abeck
- Kariesrisiko Mundsoorbehandlung