dandana
Wir beantragen gerade Elterngeld über Elterngeld-Digital und da steht die Frage: "Ich verzichte darauf, dass Kalendermonate ausgeklammert werden." Was ist das? Keine Ahnung ob wir das mit Ja oder Nein beantworten sollen. Wir sind beiden berufstätig und ich habe ganz normal Mutterschaftsgeld bezogen. Ich hoffe uns kann jemand hier Licht ins dunkle bringen :) Danke
Bitte frag das am Montag telefonisch. Wäre doch einfacher.
...weil das gleiche problem hatten wir auch. Es ist einfach schwierig das ganze zeug zu verstehen. Wir haben auch angerufen. Sie waren sehr nett am Telefon. Durch Ausklammerungen soll verhindert werden, dass die Höhe des Elterngeldes aufgrund widriger Umstände sinkt. Die Möglichkeit zum Verzicht auf Ausklammerungen. Das bedeutete, dass werdende Eltern die Monate, in denen besondere Umstände vorlagen, zwingend ausklammern mussten.
Wenn du normal Mutterschaftsgeld bezogen hast, kannst du die Monate ausklammern lassen. Wäre ja zum Vorteil. Weil dann der Monat mit 0€ zählt weil kein Steuerpflichtiges Einkommen. Dann zählen die 12 Monate vor dem Monat mit dem Mutterschutz. Zum Beispiel dein Mutterschutz beginnt am 3.10. . Der Frauenarzt datiert aber den Beginn des Mutterschutzes auf 30.09. . Dann wäre ausklammerung ab Sept. Also würden 9/21-8/22 zählen. In 9/21 warst du aber arbeitslos. Dann würde dieser Monat mit 0€ zählen. Durch Verzicht Ausklammerung verschiebt sich der Bezug auf 10/21 bis 9/22.
Ich meine, dass man z.B. au (coronabedingte!?) Kurzarbeitsmonate ausklammern konnte. Am besten Mal wirklich dort anrufen, oder googlen
Und Monate mit Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat kann man auch ausklammern lassen..
Falls du eine hebamme hast kann sie dir da auch helfen Meine hebamme hat sich meinen Antrag angeguckt und das was ich nicht wusste mit mir zusammen ausgefüllt
Wie schon geschrieben, werden die Monate mit Mutterschaftsgeld komplett ausgeklammert. Auch, wenn du zB erst zum 30. Eines Monats in den Mutterschutz gehst. Ich habe vor K3 in Teilzeit in Elternzeit wieder angefangen zu arbeiten. Hatte aber bis zum Beginn Mutterschutz keine 12 Monate gearbeitet. Also habe ich das angekreuzt, damit der halbe Monat für mich noch mitgenommen wurde. (Muschu begann am 15.1., normalerweise wäre also der Januar nicht berücksichtigt.) Da stattdessen aber sonst ein 0€ Monat genommen worden wäre, habe ich auf die Ausklammerung verzichtet. Wenn du aber in den 12 Monaten vor muschu normal gearbeitet hast, ist das für dich nicht sinnvoll. Ich hoffe, das wäre verständlich. LG
Vielen Dank Leute. ich habe zwar nicht die 12 Monate gearbeitet, aber ganz normal Gehalt bekommen wegen Beruf und sonstiges war ich BV bekommen.
Die Monate mit Beschäftigungsverbot brauchst du nicht ausklammern lassen. Du hast ja ganz normale Lohn Abrechnungen. BV zählt wie gearbeitet
Also, wenn ich in den 12 Monaten vor meiner Tochter normal gearbeitet habe und auch Mutterschutz vor der Geburt genommen habe, soll ich "ja" oder "nein" ankreuzen? Ich bin echt verwirrt... Danke schön!!
Also, wenn ich in den 12 Monaten vor meiner Tochter normal gearbeitet habe und auch Mutterschutz vor der Geburt genommen habe, soll ich "ja" oder "nein" ankreuzen? Ich bin echt verwirrt... Danke schön!!
Ich war zuerst auch verwirrt, und dachte schon das Formular ist fehlerhaft. Aber wenn man sich das Original anschaut, versteht man es etwas besser. Zum Beispiel der Elterngeld-Antrag für Berlin, Seite 15: https://www.berlin.de/jugendamt-pankow/dienste-und-leistungen/ergaenzender-sozialdienst/wesentlich-erhoehter-foerderbedarf/gesamtantrag-2021.pdf Wie oben schon geschrieben, wird das Elterngeld auf Basis deines Einkommens in den Monaten vor der Geburt berechnet. Diese Monate werden also "berücksichtigt". Wenn man aber zum Beispiel im Mutterschutz weniger verdient hat, dann möchte man, dass diese Zeit *nicht* berücksichtigt wird, weil man sonst auch weniger Elterngeld bekommt. Und so sieht das in dem Formular aus: 0.) "Kalendermonate werden ausgeklammert" -> Zeit wird nicht berücksichtigt 1.) "Ich verzichte darauf, dass Kalendermonate ausgeklammert werden: JA" -> Zeit wird berücksichtigt 2.) "Ich verzichte darauf, dass Kalendermonate ausgeklammert werden: NEIN" -> Zeit wird nicht berücksichtigt Das heißt, im Normalfall muss man hier immer "NEIN" angeben! Denn man will ja, dass die Zeit mit weniger Einkommen nicht berücksichtigt wird. In seltenen Fällen kann man hier auch "JA" angeben. Zum Beispiel wenn die Mutterschutz-Zeit doch berücksichtigt werden soll, weil andernfalls ein Monat berücksichtigt wird, in dem man gar nicht gearbeitet hat. In diesem Fall muss man dann noch mal angeben, welcher Zeitraum berücksichtigt werden soll. Das wäre also genau die Mutterschutz-Zeit. Es könnte aber auch sein, dass man weniger Einkommen wegen Mutterschutz, und Wehrdienst, und Krankheit hatte. In diesem Fall könnte man dann angeben, welcher dieser drei Zeiträume genau berücksichtigt werden soll.
Ich habe die Monate ausklammern lassen indenen ich corona bedingt kurzarbeiter Geld erhalten habe. Das hätte sich ja negativ auf mein elterngeld ausgewirkt. Dafür werden Vormonat dann genommen wo ich kein kurzarbeiter Geld bekommen habe.
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