Brittad
Hallo, mein Sohn (15) möchte in unserem Garten mit seinen Kumpel eine Hütte aus Holz, das sie sich zusammensammeln wollen, bauen. Also kein neues gekauftes "Fertighaus", sondern Holz, von Freunden oder das wir zum Teil noch rumstehen haben. Die Pläne sind groß, ich bin gespannt und freue mich, wenn sie was "sinnvolles" statt Tüddelkram machen. Wisst ihr, ob das erlaubt ist? Wenn ich ein Gartenhaus kaufen und aufstellen würde, müsste ich ja eine Baugenehmigung haben.... Diese Gedanken habe ich, weil unser Nachbar bei uns auf der Gemeinde arbeitet und uns nicht unbedingt wohlgesonnen ist. Aber so eine, von Jugendlichen zusammengebaute Hütte, dürfte doch eigentlich kein Problem sein, oder?
Frag doch einfach nach bei der Gemeinde, Auch Gartenhäuser müssen nicht in allen genehmigt werden. Hier ist zB alles unter 30 kubik frei, wichtiger ist da der Abstand zum Nachbarn.
Ich hab grade gelesen, dass es hier in Niedersachen 40 Kubikmeter sein dürfen und wenn es nicht über 3,20m hoch ist, muss man auch nicht auf den Abstand zur Grenze achten.... Im Grunde ist die Frage ja auch irgendwie lächerlich..... Wir sprechen hier über eine Hütte, die sich Jugendliche zusammenschustern wollen..... Ich denke gerade: typisch Deutschland.....
Super, bei den Maßen bekommen die Jungs das doch gut hin. Bei meinen Eltern (auch Niedersachsen) ging es sogar größer solange keine festen Wände vorhanden waren.
Das handhaben die Kommunen unterschiedlich! Bei uns kann man fast alles machen, bei meinen Eltern im selben Bundesland braucht man für kleinste Hütten schon Genehmigungen (auch zum Baum fällen etc.). Schau mal nach einer Gemeindeverordnung. Nicht dass die Hütte 10 cm zu breit ist oder so ein Mist, und dann müssen sie sie wieder abreißen....
Meistens sind solche Sachen genehmigungspflichtig, wenn dort z.B. Strom verlegt wird.
kommt es drauf an, wie weit es vom Nachbargrund entfernt ist (min. 1 m) und ob ein Fundament drunter kommt. Eine zusammengenagelte Bretterbude sollte da nicht darunter fallen.
Ich denke auch mal, das so etwas geduldet wird. Allerdings weiß man im deutschen Paragrafendschungel nie was einen da erwartet. Bei uns gilt das mit dem Seitenabstand auch, wenn aber beide Seiten ihr Einverständnis erklären, kann man auch Wand an Wand bauen. Wir haben mit unseren Nachbarn so ein Agreement geschlossen, sie haben ihre Garage direkt Wand an Wand zu unserem selbst gebauten Gartenhaus.
Soll die Frage ein Witz sein?
Ruf doch mal beim Bauamt an, die lachen sich tot. Davon mal abgesehen würde ich erstmal ganz entspannt abwarten, was die 15- jährigen hinbekommen aus Ihrem gesammelten Holz....
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