Niic
Hallo Zusammen, ich brauche euer Schwarmwissen. Ich benötige eine Arbeitgeberbescheinigung zur Anmeldungen in der Krippe. Ist mein AG verpflichtet mir eine Bestätigung, für nach der Elternzeit, auszustellen auch wenn die Stunden und der genaue Arbeitsplatz innerhalb des Unternehmens noch nicht geklärt sind? Ich habe vorgeschlagen in der Bestätigung zu schreiben "wird vorraussichtlich 20 Stunden bei uns beschäftigt sein" Ich weis erst wie viel, ab wann und wo ich arbeiten kann, wenn ich einen Krippenplatz habe, heißt die Situation wird zeitnahe nicht klarer. Um eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar :)
Hast du gefragt, ob die Bescheinigung zur Anmeldung vorliegen muss? Bei uns haben alle die Bescheinigung erst verlangt, wenn der Vertrag geschlossen wurde. Ich habe auch gesagt, dass ich halt auf die nötige Stundenzahl aufstocke, wenn ich einen Platz bekomme. Die Bestätigung ist ja bei dir für die Katz und vergeudete Zeit... Du musst ja dann sowieso noch mal eine einreichen. Und nur dafür, dass du eine Arbeit hast, braucht es keine Bestätigung. Wenn sie trotzdem eine wollen, dann schreib es so wie du geschrieben hast. Kannst ja noch erwähnen, dass ohne Krippenplatz auch keine Arbeit möglich ist.
Ich hatte eine Bestätigung in der nur stand, DASS ich dort beschäftigt bin, aber nicht mit wie vielen Stunden und wann genau. Wurde kommentarlos akzeptiert.
Ohne Bescheinigung hast du halt nur einen Anspruch auf halbe Tage. Anspruch darüber hinaus hast du halt nur dann, wenn du es auch benötigst, es also einen entsprechenden AV gibt. Davon ab, kürzt du wirklich deinen VZ-Vertrag auf TZ obwohl du noch von den möglichen 3 Jahren EZ was übrig hast? Nicht sehr schlau. Sind in naher Zeit weitere Kinder geplant - dann noch weniger.
Man kann doch auch in Elternzeit Teilzeit arbeiten?
Ja kann man. Sie schreibt aber nach der EZ.
Gibt ja auch Brückenteilzeit :) am ehesten meint sie aber nach der Elternzeit mit Elterngeld. Aber vielleicht meint sie es auch so, wie du denkst. Das wäre blöd :)
Das war nicht meine Frage & auch nicht das Thema :) Mir geht es gerade um die Bestätigung durch den Arbeitgeber, damit ich Anspruch auf einen Krippenplatz habe...
Doch, theoretisch ist das genau das Thema. Weil es zusammenhängt. Aber sei es drum, die rechlichte Seite haben wir dir gepostet. Ohne Nachweis hast du einen Anspruch auf einen halben Platz. Reicht das nicht aus, MUSS du diesen nachweisen. Und das geht nun einmal nur durch die Bestätigung vom AG oder der Kopie vom Arbeitsvertrag. Da die Stunden auch unter dem Jahr nicht wirklich angepasst werden können und die Erzieher sicherlich auch gerne wüssten, in welchen Stundenumfang sie denn mal arbeiten sollen, muss man sich halt mal festlegen. Mich verwundert eh, das du das jetzt erst machen musst. Hier ist das Pflicht bei der Anmeldung. Im laufenden KiGa-Jahr (wenn man einen Platz hat) gibt man sogar zum Jahreswechsel an, wie die weitere Planung ab August ist. Danach wir dann auch geschaut, wie viele neue Kinder überhaut einen Platz bekommen können. Im Februar in etwa, kommt dann der Bescheid darüber, ob das Kind einen Platz hat oder nicht. Da ist dann aber bereits klar über wie viele Stunden. Und ob du nun 25 Stunden, 35 Stunden oder 45 Stunden buchen musst, wirst, wirst du ja sicherlich bereits überlegt haben. Dazwischen geht nichts - hier jedenfalls nicht. Bei einer Tagesmutter wäre es in 5 Std Sprüngen. Krippe ist aber hier auch wie die Blockzeiten bei KiTa/KiGa. Die Option 25 Stunden arbeiten, plus 30min Fahrt, ergibt also am Ende sowieso einen 35 Stunden Platz.
Ja das ist mir alles bewusst, nur weil ich es nicht hingeschrieben habe, heißt es nicht automatisch, dass ich es nicht weis. Es geht um die Krippeanmeldung und ich möchte die Bestätigung abgeben, doch es besteht die Möglichkeit, dass mein AG nichts bestätigen möchte, da nicht feststeht in welchem Umfang ich zurück komme. Das wiederum kann nicht festgelegt werden ohne zu wissen, wie lange mein Kind unter gebracht werden kann. Meine Wunschvorstellung/ Planung gibt es durchaus, aber ob man einen Platz bekommt ist bei uns sehr unsicher. Deshalb meine Frage, ob er zur Bestätigung gezwungen werden kann auch wenn wir noch nichts konkretisieren können aus mangelnder planungssicherheit.
... Achso und dafür ist es unrelevant, ob ich Teilzeit in Elternzeit, Teilzeit nach Elternzeit oder vorübergehend Teilzeit arbeite.. eine Bestätigung brauche ich so oder so...
Das ist insofern von Relevanz, dass der AG bei TZ innerhalb der EZ innerhalb von 4 Wochen entscheiden MUSS. Sonst gilt der Antrag so wie du ihn gestellt hast als genehmigt. Dafür muss er aber halt auch konkret sein. Über TZ ausserhalb der EZ muss der AG dagegen bis zum Monat vor Beginn entscheiden. Insofern ein kleiner, aber extrem wichtiger Unterschied. Schau mal hier: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/kann-ich-waehrend-der-elternzeit-teilzeit-arbeiten--124794 https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Teilzeit-flexible-Arbeitszeit/Teilzeit/Fragen-und-Antworten/faq-teilzeit.html
Noch ein Aspekt, was würde dein AG machen, wenn du nun wieder so arbeiten möchtest, wie vor der EZ? Damit musste er ja erst einmal planen.
Du wirst dir ja überlegt haben, ab wann und wie viele Stunden du arbeiten möchtest. Ich würde den Arbeitgeber bitten, das genau so in die Bescheinigung zu schreiben, auch wenn es noch nicht vertraglich fixiert ist. Der wird ja ein Interesse daran haben, dass du zurückkehrst. Bei mir hat HR das damals ohne mit der Wimper zu zucken gemacht, obwohl klar war, dass ich ggf. später/mit weniger Stunden zurückkomme, wenn wir bei der Vergabe leer ausgehen. Die kennen ja die Thematik. Wenn du nichts einreichst, verschaffst du dir nur einen unnötigen Nachteil. Und ja, du hast einen Rechtsanspruch, aber es ist halt um ein vielfaches einfacher, wenn du direkt im Vergabefahren berücksichtigt wirst.
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