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Was muss ein KV an seinem Kind zahlen ausser den normalen Unterhalt,den zahlt er?????(Spange auch????) L.G.
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zahnspangen wie auch schulveranstaltungen sind außergewöhnliche ausgaben/belastungen, da kannst du sowohl vom vater deiner kinder einen betrag fordern (am besten beim zuständigen Pflegschaftsgericht nachfragen, die rechnen dir gleich die korrekte höhe aus) lg
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Es muß eine NICHT PLANBARE außergewöhnliche Belastung sein, außergewöhnliche Belastung alleine zählt nicht. Zur Zahnspange: Die ist erstens planbar, und zweitens zahlt die die Krankenkasse, wenn sie medizinisch notwendig ist. Wenn die KK nicht zahlt, dann ist sie medizinisch nicht notwendig, und für "nice to have" muß keiner zahlen. Gruß, Elisabeth.
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