Teri
Darf der Vater den Unterhalt seines minderjährigen Kindes kürzen, wenn dieses einen Schülerjob auf 450 EUR Basis macht? Ich habe noch keine klare Antwort auf diese Frage gefunden, das scheint vom Fall zu Fall individuell geregelt zu werden. Wie sind eure Erfahrungen? Und 2. Frage: Wirkt sich der Schülerjob auf die Steuern aus? Muss für das Kind eine Steuererklärung abgegeben werden oder müssen seine Einkünfte in der Steuererklärung der Mutter eingetragen werden?
Mitglied inaktiv
Antwort auf Beitrag von Teri
Der vater kann bei minderjährigen kindern den unterhalt nicht kürzen, wenn das Kind einkommen aus einem schüler- oder ferienjob hat.eerst bei einer ausbildungsvergütung wäre der betrag nach abzug der werbungskosten und des ausbildungsbedingten mehrbedarfs hälftig anzurechnen...so mein wissenstand der dinge. vielleicht ist es möglich, dem kindsvater den job nicht unter die nase zu reiben
Holzkohle
Antwort auf Beitrag von Teri
zumindest zum zweiten Punkt kann ich was sagen, zum ersten nicht. Mein Sohn macht ja schon seit Jahren immer mal Komparsenjobs beim Film und bekommt hier jedes Mal eine Gehaltsbescheinigung, so wie ich auch. Ich mache dann in den betreffenden Jahren (bzw. dann im Folgejahr) für ihn eine eigene Steuererklärung, also diese vereinfachte - und er bekommt auch jedes Mal was zurück :) Es sind ja SEINE Einkünfte, nicht Deine.
ohno
Antwort auf Beitrag von Holzkohle
Darf ich mal fragen, wie alt Dein Sohn ist? Und das "Gehalt" liegt dann über 450,00 EUR? Ich frage nur deshalb, weil ich mich mit Steuern nicht so gut auskenne. Mein Sohn hat auch nebenher unregelmäßige Einkünfte, aber eine Steuererklärung hab ich für ihn noch nicht gemacht... VG ohno
Holzkohle
Antwort auf Beitrag von ohno
Jetzt ist er 16. Mit...ich glaube 13 hatte er mal 12 Drehtage, die mit 90 - 110 Euro/Tag vergütet worden sind. Ich hab aber auch schon für weniger Tage eingereicht, es gab immer was zurück. Als Formular nehme ich dann immer das für die vereinfachte Steuererklärung, das ist dann praktisch nur ne Doppelseite, wenn nicht sogar nur eine.
Teri
Antwort auf Beitrag von ohno
Dann hat dein Sohn mehr als 450 EUR verdient und da sind wohl Steuern abgezogen worden, einen Teil wovon er nach Abgabe der Steuererklärung zurück bekommen hat. Bei 450 EUR-Minijobs gibt es aber keinen Steuerabzug denke ich? Und folglich auch nichts zurück zu erstatten? Ich kenne diese vereinfachte Steuererklärung nicht. Ob man die elektronisch im ELSTER-Portal abgeben kann?
Holzkohle
Antwort auf Beitrag von Teri
ich schreib Dir mal ne PN
ohno
Antwort auf Beitrag von Teri
Mein Sohn bekommt bzw ich für ihn UHV. Ich muss angeben, wenn er Einkünfte aus einer Vollzeittätigkeit erhält, zb Ausbildung oder Job. Ferienjobs oder gelegentliche Aushilfstätigkeiten bleiben ausdrücklich unberücksichtigt. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es bei normaler Unterhaltszahlungen dann anders wäre, aber: Ich weiß es auch nicht. VG ohno
taram
Antwort auf Beitrag von Teri
Ich habe mal google bemüht...es scheint echt auf den Richter anzukommen, ob es angerechnet wird oder nicht
Teri
Antwort auf Beitrag von taram
Genau, ich bin dabei auch nicht wirklich schlau geworden. Deshalb habe ich hier nach Erfahrungen gefragt.
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