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sozialhilfe und alg2 unterschied

sozialhilfe und alg2 unterschied

Tixi

Was ist an denen der unterschied? Lg


Julie

Antwort auf Beitrag von Tixi

Es gibt keinen. ALG ll IST Sozialhilfe - konkret: Leistung nach dem SGB all, im Volksmund auch "Hartz 4" genannt.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Julie

einfach komplett falsche aussage julie...informier dich bitte vorher bevor du hier solche tips gibst


Julie

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Ich habe keine Tipps gegeben, sondern eine Aussage getroffen. Und ob es dir passt oder nicht: ALG 2 oder Hartz 4 sind lediglich andere Namen für Leistungen nach dem SGB ll - und das sind nun mal Sozialhilfeleistungen. Im Gegensatz dazu beruht das Arbeitslosengeld l auf vorherigen Beiträgen des Anspruchsberechtigten.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Julie

von mir aus auch deine aussage..sie ist schlicht falsch...ALG2 und sozialhilfe sind 2 verschieden paar schuhe. wie gesagt bitte beles dich vorher...mf4 hat es bereits auch schon beantwortet


Julie

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Mf4 hat den unterschied zwischen SGB II und SGB XII in Hinblick auf die Anforderungen an den Antragsteller beschrieben - nicht mehr und nicht weniger.


amadeus_hates_music

Antwort auf Beitrag von Julie

Das ist faktisch unvollständig (und somit falsch *g*) Auch ein Sozialhilfeempfänger kann vorher ALG l bezogen haben. Wenn er aber dem Arbeitsmarkt aus diversen Gründen, anerkanntermaßen, nicht mehr (noch nicht, nie wieder) zur Verfügung steht, nennt sich ALG II dann Sozialhilfe. Sauerei dabei ist, daß er dann diesen "Grundsicherungszustand" für immer/lange zu ertragen hat! (Pflege von behinderten Kindern..!) LG ahm


Pamo

Antwort auf Beitrag von amadeus_hates_music

ahm, wieso ist das eine "Sauerei"? Ich finde es fabelhaft, dass es eine solche Grundsicherung gibt, für diejenigen die eben kein Vermögen von Zuhause haben und es sich eigentlich nicht leisten könnten, behinderte Kinder zu pflegen. In Deutschland geht das aber und das ist nicht selbstverständlich.


amadeus_hates_music

Antwort auf Beitrag von Pamo

Missverständnis! ;-) Nicht die Grundsicherung ist die Sauerei.Sauerei ist, daß kein finanzieller Unterschied gemacht wird zwischen denjenigen denen nur vorübergehend zugemutet werden soll von diesem geringen Betrag zu leben, da arbeitssuchend und denjenigen, die gezwungener Maßen auf Dauer von diesem Betrag leben müßen. Will sagen, ich finde es vorübergehend zumutbar von diesem geringen Betrag leben zu müßen, aber unzumutbar wenn es auf Dauer sein soll. LG ahm


Ralph

Antwort auf Beitrag von Tixi

Hmmm, hier wird einiges durcheinander gebracht und verzwirbelt. Bis zum 31.12.2004 wurde Hilfe zum Lebensuntrerhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) gezahlt, im Volksmund Sozialhilfe, Sozi, Stütze... das BSHG ist mit dem 31.12.2004 ausgelaufen. Seit dem 01.01.2005 ist das Sozialgesetzbuch II (SGB II) in Kraft. Die bisherige "Sozialhilfe" heißt seitdem offiziell so nett wie auch verfälschend "Arbeitslosengeld II", im Volksmund "Hartz IV". Es verschleiert, daß lediglich die alte "Sozialhilfe" umgelabelt wurde, und es suggeriert, daß man als Bürger nunmehr beim Arbeitsamt sei und "DAS" Arbeitslosengeld ( I ) bekommt, was beides nicht zutreffend ist. ALG I und ALG II haben nichts miteinander zu tun, sie klingen nur (fast) gleich. Das Erstere ist eine Versicherungsleistung (Arbeitslosenversicherung), auf die Anspruch hat, wer vorher entsprechende Anwartschaften durch sozialversicherungspflichtige Arbeit erworben hat, das Zweite ist ein reiner steuerfinanzierter Sozialtransfer. Auch ich weise hin und wieder gegenüber allzu forsch auftretenden Antragstellern darauf hin, daß das, was sie beantragen, letztlich die alte Sozialhilfe sei. Intern wird auch von der Grundsicherung für vermittelbare Bürger gesprochen = ALG II = "Hartz IV". In Sonderfällen wird der Regelsatz aus dem SGB II auch als "Sozialgeld" gezahlt... das zu erklären sprengt den Rahmen, ich möchte es nur am Rande erwähnt haben. Verwirrenderweise gibt es nun auch noch die Grundsicherungs- und SOZIALämter. Die aber bearbeiten nichts anderes als die Grundsicherung für nichtvermittlungsfähige Bürger. Die Gründe für die Nichtvermittelbarkeit können verschiedene Ursachen haben, Alter (über 65 Jahre = Altersrentenalter), Bezug von Erwerbsunfähigkeitsrente, Zuerkennung einer Pflegestufe usw. Es handelt sich aber auch hier um eine Spielart der Grundsicherung. Möglicherweise Von den Praktikern, die nach/mit dem alten BSHG gearbeitet haben, wird dieser Begriff gelegentlich durchaus noch verwendet. Ich halte es auch für möglich, daß es diese Formulierung noch in Durchführungsvorschriften gibt, die angesichts ihrer hohen Qualität seinerzeit 1:1 ins SGB XII übernommen wurden und man nur deren "Überschrift" veränderte. Den Begriff "Sozialhilfe" gibt es deshalb heute hochoffiziell so nicht mehr. Julie hat somit nicht unrecht, wenn sie ALG II mit Sozialhilfe gleichsetzt. Viele Grüße Ralph


Sternenschnuppe

Antwort auf Beitrag von Ralph

Wenn ich fragen darf. ALG2 Grundsicherung Über 65 In was unterscheidet sich das denn ?


Julie

Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

ich war aber mal früher BSHG-Sachbearbeiterin - bis Ende 2006 und dann auch nicht mit dem Schwerpunkt "Hilfe zum Lebensunterhalt" - aber man schnappt so einiges auf. (An dieser Stelle ein herzliches "Dankeschön" an Hellsinki-Love für den tollen Tipp mit dem "belese dich erst, bevor du den Mund aufmachst" - selten so gelacht.) Der Unterschied liegt in der Zielgruppe. Leistungen nach dem SGB II (=ALG 2, = Hartz 4) erhalten (wenn ich es denn noch richtig gespeichert habe) erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab dem 15. bis zum 65. Lebensjahr. Jüngere Kinder erhalten "Sozialgeld". Erwerbsunfähige und Über 65-jährige erhalten Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe). Die Grundsicherung soll / sollte das Existenzminimum sichern und die "verschämte Altersarmut" bekämpfen -. deswegen war es zumindest mal so, dass bei Grundsicherungsleistungen im Regelfall keine Unterhaltsverpflichtungen (z. B. der Kinder) geprüft werden. Ziemlich komplex und immer wieder verwirrend, das Ganze.


Sternenschnuppe

Antwort auf Beitrag von Julie

Danke für die Erklärung. Also andere Zielgruppe. Ü 65 ohne Bewerbungszwang etc. Aber ist da auch in der Leistung ein Unterschied ? Meine Cousine, seit Jahrzehnten keine Lust zu arbeiten, bekam früher Sozialhilfe und nun H4. Von daher auch für mich identisch irgendwie.


Julie

Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Zu meiner Zeit gab es keine grundlegenden Unterschiede in der Leistung - aber da bin ich nicht mehr auf dem aktuellen Stand, das kann ich nicht mit Sicherheit sagen.


Ralph

Antwort auf Beitrag von Ralph

... habe eben noch einmal mit meinem erfahrenen Kollegen, mit dem ich seit fast 20 Jahren Büro an Büro zusammenarbeite, gesprochen. Zunächst war er ebenfalls der Meinung, daß es den Begriff "Sozialhilfe" nicht mehr gibt. Vorsichtshalber haben wir aber noch einmal einen Blick ins SGB XII riskiert, mit dem wir so gut wie nie zu tun haben, und siehe da, dort ist statt von Grundsicherung z.T. auch von "Sozialhilfe" die Rede. Allerdings, das führe ich zu unserer Entlastung an, haben die Formulierungen, die wir dort in den paar Augenblicken überflogen, eine bezeichnende Ähnlichkeit mit denen des alten BSHG. Soetwas hatte ich in meinem Beitrag gestern ja bereits angedeutet. Und hier bei uns im SGB II-Bereich sprechen weir ausnahmslos von "Grundsicherung", wenn wir über die Leistungen beim Grunbdsicherungs- und Sozialamt reden. Das zeigt aber nur die Unübersichtlichkeit der Begriffe. Viele Grüße Ralph