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Muss ich mit dem Therapeuten meines Ex sprechen?

Muss ich mit dem Therapeuten meines Ex sprechen?

Ilwi

Ich bin seit 2 Jahren getrennt und habe 2 Kinder. Momentan besteht begleiteter Umgang und das Verfahren um das alleinige Sorgerecht läuft. Mein Ex ist psychisch krank und hat es in den letzten Jahren nicht eingesehen, eine Therapie zu machen. Durch das Gerichtsverfahren hat er jetzt eine Beratungsstelle aufgesucht um zumindest seine Aggressionen in den Griff zu bekommen. Dies ist sicher nicht freiwillig von ihm sondern auf Anraten seiner Anwältin. Jetzt hat mich die Beratungsstelle angerufen und will mit mir sprechen. Muss ich da mitarbeiten? Ich habe ehrlich gesagt keine Lust darauf! Weiß jemand, ob sich das negativ auswirken kann, wenn ich nicht zu einer Mitarbeit bereit bin?


Susanne.75

Antwort auf Beitrag von Ilwi

Du musst da nicht mitmachen. Da ihr nicht mehr zusammen seid, wüsste ich auch nicht, warum deine Mitarbeit entscheidend für seine Arbeit an sich selbst sein sollte. Von daher wüsste ich auch nicht, warum es die negativ ausgelegt werden sollte. Aber vielleicht möchte die Therapeutin mal deine Sicht der Dinge erfahren. Wenn er es nur aus taktischen Gründen macht, wird er bestimmt nicht ehrlich zu ihr sein.


Ilwi

Antwort auf Beitrag von Susanne.75

Mit Sicherheit wird er nicht offen sprechen und vieles Abstreiten! Meine Tochter muss schon eine Therapie machen, wegen seinem Verhalten und wir haben regelmäßig Gespräche wegen dem begleitenden Umgang. Das ist schon unheimlich anstrengend. Das ist dann eher eine Belastung für mich, da noch mitzuarbeiten.


Sternspinne

Antwort auf Beitrag von Ilwi

Möchten sie denn mit dir sprechen, oder ihr alle zusammen? Ich finde es eine gute Möglichkeit, deine Sicht der Dinge und die von deiner Tochter mit einzubringen. Das ist doch sehr wichtig, gerade wenn er sich dagegen wehrt. Dann hat er keine Chance Geschichten zu erzählen und es fällt insgesamt leichter, die Situation einzuschätzen. Es ist doch eigentlich in deinem Sinne. Und es ist mit Sicherheit auch nur so gedacht, dass sie dich kennenlernen um sich ein Bild von dir und der Situation zu machen. Du sollst nicht an der Therapie für deinen Ex mitarbeiten. Ich glaube auch nicht, dass es Auswirkungen hat, wenn du da nicht hingehst, halte es aber für sehr hilfreich für das ganze Geschehen! Allerdings würde ich wohl nur alleine einen Termin haben wollen, nicht unbedingt mit ihm zusammen


Pamo

Antwort auf Beitrag von Ilwi

Nein, du musst nicht.


shinead

Antwort auf Beitrag von Ilwi

Musst Du nicht. Aber: wenn Du schreibst, dass er bei der Therapie sowieso nicht offen sein wird, wäre es ggf. taktisch klüger mit der Therapeutin (zumindest am Telefon) Deine Sicht der Dinge mitzuteilen. Nur so kann sie die Antworten Deines Ex richtig einschätzen.


cube

Antwort auf Beitrag von Ilwi

Alles richtig mit dem "deine Sicht der Dinge" etc. - aber: die Therapeutin ist dem Patienten verpflichtet. Ihre Aufgabe ist es, IHM zu helfen, mit SICH und SEINEM Leben besser klar zu kommen. Ohne expliziten Wunsch deines Mannes oder Zustimmung seinerseits darf sie dich gar nicht zu einem Gespräch, das letztendlich ihren Patienten betrifft, einladen. Da würde ich ehrlich gesagt die Therapeutin nochmal genau fragen, wer das möchte und welchen Sinn das haben soll. Ganz grundsätzlich musst du aber gar nichts - es ist nicht deine Therapie und ihr seid nicht ohne Grund getrennt. Wenn dich das nur belasten würde - lass es.


Ilwi

Antwort auf Beitrag von cube

Danke für eure Antworten! Der Therapeut hat eine Schweigepflichtentbindung von ihm und meine Telefonnummer hat er auch von ihm. Ich hab mich gestern total überrumpelt gefühlt, weil ich nichts davon wusste dass der Therapeut mich kontaktiert. Ich habe auch meinen Anwalt heute gefragt und er meinte, dass da kein Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren besteht. Ich muss also nicht mitarbeiten, da auch bald der Scheidungstermin ist und ich keine Verpflichtung ihm gegenüber hab. Auf Anraten meines Anwaltes werde ich trotzdem mal nachfragen, warum meine Mithilfe benötigt wird.


spiky73

Antwort auf Beitrag von Ilwi

Vielleicht bin ich da etwas anders gestrickt, aber ich würde die Möglichkeit, MEINE Sicht der Dinge darzulegen, nicht einfach so verschenken... Vor allem, da es sich ja offenbar um eine Maßnahme im Rahmen der Verhandlung um das alleinige Sorgerecht handelt. Ich (für mich, muss ja nicht den Tatsachen entsprechen) würde hoffen/vermuten/einfach davon ausgehen, daß der Berater/Therapeut des Beratungszentrums auch eine Stellungnahme schreiben oder eine Aussage machen muss (so war es zumindest bei meiner Freundin), und dann sieht eine aktive Teilnahme deinerseits doch viel besser aus als eine halbherzige, erzwungene Beratung deines Ex. Vor allem, wenn DU doch das alleinige Sorgerecht gerne hättest... Daher verstehe ich deine Unlust auch nicht so ganz...


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Ilwi

ich denke mal , deine sicht der dinge, ist schon durch einleitung des verfahrens geklärt. bei der therapie kämen ja dann keine neuen fakten zum vorschein. wenn du also wirklich emotional getrennt bist von ihm, dann arbeite nicht mit , zu deinem eigenen seelenwohl. er ist erwachsen und du nicht für ihn verantwortlich. auswirkungen auf den prozess wird es sicherlich nicht geben


Mutti69

Antwort auf Beitrag von Ilwi

Nein, du musst da nicht mitwirken, ich persönlich würde dir sogar abraten.