Elternforum Alleinerziehend, na und?

Düsseld. Tabelle, kennt sich jemand näher damit aus?

Alleinerziehend, na und?
Düsseld. Tabelle, kennt sich jemand näher damit aus?

Siddhartha

Hallo, habe vom Jugendamt eine Abschrift bekommen, das Original ging an den Ex. Da steht drin dass die DDT grundsätzlich von zwei Unterhaltsberechtigten ausgeht, und damit die Höherstufung in die nächst höhere Gruppe angemessen ist. Vom durchschnittlich errechneten monatlichem Nettoeinkommen wäre er (nach den ganzen abzugsfähigen Sachen) in Gruppe 5. Dann steht aber noch dass eben von zwei U.berechtigten ausgegangen wird und er aufgrund seines Leistungsvermögens der Gruppe 6 zugeordnet wird. Er ist natürlich nicht bereit dazu. Ich würde es wiederum gerne verstehen. Weiß nicht ob ich morgen beim Jugendamt telefonisch durchkomme und dachte viell. weiß jemand aus Erfahrung was das bedeutet. Mir muss er keinen Unterhalt zahlen weil wir nicht verheiratet waren. Wir haben nur das eine Kind zusammen. Danke schon mal!


WonderWoman

Antwort auf Beitrag von Siddhartha

ist doch ganz einfach. die dt geht davon aus, dass man für zwei personen unterhalt zahlen muss. wenn man für nur eine zahlen muss, kann man mehr zahlen und rutscht daher in eine höhere stufe. alternativ hätte man auch eine separate dt für jeweils einen, zwei, drei vier unterhaltsberechtigte erstellen können, aber das fand man zu lästig. ob er dazu bereit ist oder nicht kann dir egal sein. das muss er mit dem ja ausfechten. uu kommt er mit einem widerspruch durch wenn er gute gründe hat (miete in seiner wohngegend aussergewöhnlich hoch, sehr lange autofahrt zur arbeitsstelle, sowas in der art). aber das musst du nicht entscheiden. hat er sonst noch weitere kinder ausser eurem gemeinsamen?


Siddhartha

Antwort auf Beitrag von WonderWoman

Er hat noch eine inzwischen erwachsene Tochter. aber da muss er nichts mehr zahlen. Eigentlich hat er schon seit Jahren ca. 2 Stufen unter dem bezahlt was er eigentlich hätte leisten müssen, aber das ist ne andere Geschichte... Von daher wäre es nun nur gerecht!


Siddhartha

Antwort auf Beitrag von WonderWoman

Er hat noch eine inzwischen erwachsene Tochter. aber da muss er nichts mehr zahlen. Eigentlich hat er schon seit Jahren ca. 2 Stufen unter dem bezahlt was er eigentlich hätte leisten müssen, aber das ist ne andere Geschichte... Von daher wäre es nun nur gerecht!