Mitglied inaktiv
Hallöchen!
Ich blicke mal wieder nicht durch
Zu unserer Situation:
Ich bin Studentin, bekomme Bafög und mein Zwerg ist 2.
Sein Vater studiert auch, leistet also keinen Unterhalt, wir bekommen UVG.
Nun ist die Frage, ob ich für Noah Wohngeld oder Hartz IV beantragen soll.
Noahs "Einkommen" beläuft sich auf Kindergeld und UVG. Reicht das um Hartz IV zu beantragen oder macht das eh keinen Sinn?
Ich kenne mich so gar nicht aus....
Könnt ihr helfen?
LG, Hannah
Mitglied inaktiv
Antwort auf diesen Beitrag
Das solltest Du beim Wohngeldamt erfragen. Gerade bei Wohngeld hat sich viel geändert. Laß Dir das vorab mal ausrechnen. Beim Wohngeld gibt es jedoch nicht den Alleinerziehendenmehrbedarf wie beim SGB II, der macht immerhin derzeit 126,- € aus. So pauschal kann man das nicht beantworten. Mein Gefühl sagt mir, daß Du beim SGB II besser aufgehoben bist, aber sicher bin ich mir nicht. Viele Grüße Ralph/Snoopy
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