Mitglied inaktiv
Hallo zusammen Hab gestern meine Wasserabrechnung bekommen (macht unser Vermieter immer getrennt. Heizkosten/Wasser) Ich finde das die Differenz vom Hauptzähler und den 2 Nebenzähler extrem hoch ist. Also 67m3 Differerenz. Die ja auf die Mieter im Haus aufgeteilt werden dürfen. So jetzt hab ich ich das im netzt gefunden: Bei verbrauchsabhängigen Wasserabrechnungen zeigt der Hauptwasserzähler häufig einen größeren Verbrauch an, als alle Wohnungswasserzähler im Haus zusammen. Für die Nebenkostenabrechnung, das heißt die Abrechnung der Wasserkosten, gilt dann grundsätzlich das Messergebnis des Hauptwasserzählers. Die Differenz zwischen Hauptwasserzähler und Wohnungswasserzählern wird dann anteilig nach dem Verhältnis der Anzeigenwerte der Wohnungswasserzähler auf die Mieter verteilt. Dieses Verfahren darf nach der Entscheidung des Landgerichts Braunschweig aber nur bis zu einer bestimmten Toleranzgrenze angewandt werden. Ausgehend von Messtoleranzen der eichpflichtigen Wasserzähler akzeptierten die Richter eine Messdifferenz bis zu 20 Prozent. Überschreitet die vom Hauptwasserzähler gemessene Verbrauchsmenge aber die Summe der durch die Wohnungswasserzähler angezeigten Verbrauchsmengen um mehr als 20 Prozent, muss der Vermieter diese Differenz zahlen. Die Abrechnung der Wasserkosten erfolgt anhand des Ergebnisses der Wohnungswasserzähler. In derartigen Fällen spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass unerklärlich hohe Wasserverluste im System auftreten, die in den Verantwortungsbereich des Vermieters fallen. Heißt das jetzt das der Vermieter maximal 20% auf die mieter anteilig verrechnen kann oder wie? Also das ich nur 20% davon zahlen muss was die Differenz beträgt? Oder kann er mir da mehr berechnen? Ich hoff mir kann einer Helfen. Lg
unser Vermieter hat es nach Personen abgerechnet, wir hatten "Glück" sind nur 3, meine Nachbarin die sind zu sechst, haben allerdings nur eine Wasseruhr im ganzen Haus, da geht es dann durch die Anzahl der Bewohner, würde es nach m² Wohnfläche gehen hätten wir den Nachteil haben 150m² Wohnfläche alexa
Wir haben ja Wasseruhrenzähler also bei uns wird es eigentlich genau abgerechnet. Es gibt einen Hauptwasserzähler und eben 2 Nebenzähler (einmal für die EG Wohnung und einmal fürs 1. OG) Aber es kommt eben mal vor das die Nebenzähler mit dem Hauptzähler nicht übereinstimmen, was der Vermieter dann anteilig auf die Mieter aufteilen kann. Und ich wollt ja jetzt wissen ober der Beitrag den ich mit reingestellt habe jetzt sagt das ich nur 20% davon zahlen muss oder ob ich eben anteilig mehr zahlen muss!?
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe: Ihr habt einen Gesamtwasserverbrauch xxx m³ lt. Nebenzählern aber nur xy m³ Differenz bei euch 67 m³ Wenn diese 67 m³ mehr als 20 % Differenz vom Gesamtverbrauch sinn, dann ist dies Vermieterproblem. Musst also den Gesamtverbrauch durch 5 teilen und wenn dies dann weniger als 67 m³ sind, bräuchtet ihr diese nicht zu tragen.
Hab dir grad ne Pn geschickt. Lg
Lg
du musst schauen, ob die Differenz des Hauptzählers mehr als 25 % der Menge ausmacht, die alle Mieter des Hauses verbraucht haben. Sollte dies der Fall sein, darf der Vermieter nur höchstens diee 25 % Differenz auf alle Mieter umlegen. Kommt auf die Rechtssprechung in deiner Gegend an. Bei mehreren Wohneinheiten macht die einzelne Belastung wohl nicht soviel aus. Wird eventuell noch Wasser für Waschmaschinen im Keller oder Gartenbewässerung/Reinigung entnommen? Eine Heizungsanlage braucht auch Wasser. Wird das nochmal separat erfaßt?
Also die Differenz beträgt viel mehr als 25%. Ne Gartenbewässerung/Reinigung haben wir nicht. Heizungsanlage wird nicht seperart aufgelistet aber beträgt das eine Differenz von 67m3?
wie gesagt, es kommt auf den gesamten Wasserverbrauch der Mietparteien an. Wieviel Mietparteien seid ihr und wie hoch ist der Wasserverbrauch der restlichen Mieter bzw. nur euer Jahresverbrauch? Nehmen wir mal an, die kompletten Mietparteien haben einen Jahresverbrauch von 200 kubikmeter, der Hauptzähler zeigt jetzt 263 kubikmeter, 25 % der Differenz wären 50 kubikmeter. Also würde der Vermieter auf 13 Kubikmetern sitzen bleiben. Aber da der Verbrauch ja in irgend einer Form ja da ist, würde ich mich wegen Peanuts nicht vor Gericht streiten. Sind eure Nebenwasserzähler geeicht? Die Gerichte sind da recht großzügig, da der Verbrauch ja in irgendeiner Form stattgefunden hat. Gab es das Jahr davor auch Messdifferenzen? Habt ihr keinen Außenwasseranschluß?
Wir sind zwei Parteien letztes Jahr gewesen. (Unsere 1. Abrechnung da) Gesamtverbrauch der Parteien beträgt 145m3 (also von den zwei Nebenzählern) Gesamtverbrauch vom Haus liegt bei 212m3 erbigt eine Differenz von 67 m3. Der Vermieter wohnt selbst mit im Haus, ich wüde niemals vor Gericht gehen wegen sowas und vorallem kann man mit meinem Vermieter reden wenn unklarheiten auftreten. (Wir kommen auch so super gut mit ihnen aus) Also muss ich jetzt nur 25% davon zahlen oder?
"Überschreitet die vom Hauptwasserzähler gemessene Verbrauchsmenge aber die Summe der durch die Wohnungswasserzähler angezeigten Verbrauchsmengen um mehr als 20 Prozent, muss der Vermieter diese Differenz zahlen. Die Abrechnung der Wasserkosten erfolgt anhand des Ergebnisses der Wohnungswasserzähler." Da steht für mich eindeutig, dass die komplette Differenz vom Vermieter zu tragen ist und die Nebenkostenzähler gültig sind.
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