Mitglied inaktiv
Frage steht ja schon oben. Ich gehe davon aus, dass ich einen negativen Schufa-Eintrag habe, möchte aber bis Ende März die Wohnung und auch die Stadt wechseln. Ich bin kein Schwerverbrecher usw, bitte nicht falsch verstehen - aber ich glaube, dass ich durch den Schufa-Eintrag wirklich schlechte Karten haben werde. Meine Eltern schauen jetzt schon seit Tagen Wohnungen für mich an, morgen wieder eine, die ich bevorzuge da sie genau direkt gegenüber der zukünftigen Schule meines Sohnes liegt. Was würde eigentlich steuerrechtlich passieren, wenn meine Eltern (haben bereits eine Mietwohnung) diese Wohnung anmieten, ICH sie aber nutze und auch die Miete zahle und zwar direkt an die Eigentümer bzw. Vermieter oder von mir aus auch an meine Eltern und die zahlen an die Vermieter? Achso - ich bin volljährig :o))) Danke und LG Sue
keine ahnung aber ziehst du jetzt doch nach berlin? lg
ich weiss ja nicht, wie sich das bei euch in deutschland verhält, aber bei uns in der schweiz kann man diesen eintrag löschen lassen, vorausgesetzt die schuld ist bezahlt. lg nochmal
ja - Ende März
Deine Eltern können doch die WNG mieten und an dich quasie offiziell untervermieten?!
was soll da steuerrechtlich passieren? deine eltern sind hauptmieter und ansprechpartner für den vermieter, der muß das wissen, daß du mit deinem sohn da drin wohnst, damit einverstanden sein und fertig ist der lack. wie die miete bezahlt wird, ist reine verhandlungssache. viele studentenwohnungen werden von den eltern angemietet. bei einer selbstauskunft wird aber nach beiden gefragt ( also hauptmieter und untermieter ). deine eltern haben ja keine zusätzlichen einnahmen, die das finanzamt interessieren könnten.
Steuerrechtlich passiert bei einer VERMIETUNG gar nichts - das wird erst spannend, wenn Deine Eltern eine Wohnung KAUFEN und dann an Dich (unter dem Mietspiegel) vermieten. Der VM muß wissen, daß Deine Eltern nicht in der Wohnung wohnen sondern sie quasi an Dich untervermieten. Alternativ wäre es möglich, daß Deine Eltern für Dich bürgen - das haben meine Eltern bei meiner ersten Mietwohnung gemacht, weil ich damals noch nur die Ausbildungsvergütung hatte. Gruß, Elisabeth.
für weniger als 20 euronen bekommst du sogar eine bonitätsauskunft, die du dem potentiellen vermieter zeigen und erklären könntest. wenn du nicht einmal genau weißt, was da aufgeführt ist, solltest du das als erstes klären. des weiteren würde ich nicht die eltern die wohnung mieten lassen, sondern diese bürgen lassen. das machen vermieter in der regel auch ohne mucken mit. ob du einem vermieter deine eltern als mieter erklären musst oder ehrlich die karten auf den tisch legst... die zweite variante zieht mit sicherheit jeder vermieter vor.
Manche Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer, und wenn die Wohnung auf Deine Eltern läuft, könnten sie steuerpflichtig werden. Ich weiß aber nicht, wie das in Berlin ist. Hol Dir die kostenlose Schufa-Auskunft, dann weißt Du, ob Du überhaupt ein Problem hast. LG, carla72
dazu müßten die eltern aber auch einen zweitwohnsitz anmelden, sprich sich dort anmelden. da sie das aber sicher nicht tun werden, weil sie ja nicht dort wohnen, sondern die tochter, kann das finanzamt auch keine ansprüche stellen.
Was die Frage nach einer eventuellen Zweitwohnungsteuer betrifft, so ist in Berlin dafür das Finanzamt Mitte/Tiergarten zentral zuständig, die können sicher konkrete Einzelfragen beantworten. Meiner Meinung nach ist allerdings die Rechtslage nach dem "Berliner Zweitwohnungsteuergesetz" recht eindeutig - die Zweitwohnungsteuerpflicht entsteht, wenn im Land Berlin länger als ein Jahr eine Zweitwohnung gehalten wird. Nach § 2 des Gesetzes knüpft der Begriff "Zweitwohnung halten" an eine Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes an, und eine Nebenwohnung in diesem Sinne hätten Sues Eltern dort ja nicht, wenn sie als Hauptmieter eine Wohnung anmieteten, die Sue samt Sohn als Hauptwohnung dient. Ansonsten - einkommensteuerlich KANN es kompliziert werden, wenn die Eltern die Wohnung mieten und sie dann an Sue weiter vermieten, da auch die Einkünfte aus einer Untervermietung grundsätzlich steuerpflichtig sein können. Aber wenn die Eltern die Wohnung anmieten und Sue genau die Beträge, die ihre Eltern an die Vermieter zahlen, an die Eltern zahlen, bzw. sie zahlt direkt an die Vermieter und die Eltern zahlen gar nichts (bzw. die Eltern zahlen ggf. mehr an den Vermieter, als die Tochter an sie zahlt), dann handeln die Eltern nicht in Einkunftserzielungsabsicht und dann passiert einkommensteuerlich nichts, die Eltern hätten daraus keine Einkünfte, weder positive noch negative. Wenn die Eltern dagegen die Wohnung günstig anmieten und sie teurer weitervermieten, dann müsste eben doch die Frage nach der Gewinnerzielungsabsicht geprüft werden... aber ich schätze, das steht hier nicht zur Diskussion, oder..?
Die letzten 10 Beiträge
- Kopfhörer Reiseetui
- Formulierung Text - Aktion
- Sitzhase ?
- Pflichtteil
- Blutdruck plötzlich erhöht, 4 Tage nach einer Impfung
- Papst Franziskus ist tot
- Meta bei whatsapp
- KI-Tools von Ebay dürfen alle pers. Nutzerdaten einschl. Bankverb. benutzen. Widerspruch möglich!
- An die Reaktion überarbeitet mal eure Auflistung über den Koalitionsvertrag
- Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung