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verwandt, nicht verwandt .... wie ist das?

verwandt, nicht verwandt .... wie ist das?

sechsfachmama

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habe heute durch zufällige nachfrage und einiges zusammenreimen herausgefunden, wo sich eine meiner nichten (falls sie meine nichte ist?) befindet. wie ist das nun eig., mit wem bin ich, mein mann, meine kinder verwandt, verschwägert, sind die dann ihre cousins usw? habe null durchblick. mann sagt, alles was nicht verheiratet ist, existiert für mich nicht als verwandtschaft. die details: bruder meines mannes hatte mal ne bez., aus der ein kind entstanden ist, bez. ist in die brüche gegangen. kind hat mind. noch eine große schwester, div. jüngere geschwister, die meisten wohl in pflegefam. oder heim ... aber nur dieses eine kind ist von meinem schwager. idt sie meine und meines mannes nichte? nur seine nichte, da von seinem bruder das kind? cousine unserer kinder? sind ihre geschwister unsere "halb/stief/was-auch-immer" nichten und neffen? ist diese mutter (nur wenige male vor 17, 18 jahren gesehen) die tante unserer kinder? (oder wäre sie nur die tante, hätte sie den bruder meines mannes geheiratet?) seit längerer zeit kennen wir ihr jüngstes kind und den papa zu diesem kind (ohne bisher gewusst zu haben um wen es sich bei der mutter/frau handelt) - auch die bez. ist im eimer, sie hat sorgerecht usw. dem vater übergeben. ist dieses kind, der papa nun in irgendeinem verwandtschaftsverhältnis zu uns? stiefonkel? stiefcousin? gar nix? ich hab inzwischen null plan


fracla

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Also das Kind X ist auf jeden Fall die Cousine von den Kindern, die du mit deinem Mann hast. Dein Mann ist der Onkel, weil sein Bruder ja der Vater ist von X. X ist daher auch seine Nichte. Da du mit deinem Mann verheiratet bist, würde ich dich auch als TAnte bezeichnen. Die Mutter von X ist die Tante eurer Kinder. Weiterer Nachwuchs der Mutter von X ist nicht mit Euch verwandt. Das Kind von der X' Mutter und sein Papa sind mit Euch nicht verwandt und somit gar nix. So sehe ich die Verwandtschaftsverhältnisse.


Leena

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Antwort auf Beitrag von fracla

...puh, juristisch bin ich da nicht ultimativ firm, was den Verwandtschaftsbegriff betrifft. (Das Mädchen ist, als Tochter des Bruders Deines Mannes, auf jeden Fall die Angehörige Deines Mannes im Sinne der Abgabenordnung, nicht aber Deine Angehörige, und auch nicht die Angehörige Eurer gemeinsamen Kinder - auch wenn es die Cousine ist und somit Verwandtschaft. :-) Ansonsten, mal so aus dem Bauch heraus: Ich sehe mich nicht als die Tante des Neffen (N) meines Ex-Partners, ich bin mit ihm ja nun wirklich nicht verwandt und nicht verschwägert (zumal ich mit meinem Ex-Partner nicht verheiratet war). Allerdings ist unser gemeinsames Kind sehr wohl die Cousine von N, schließlich ist ihr leiblicher Vater ja nun der Bruder von N's Mutter. So gesehen - N ist Verwandtschaft von meinem Kind, aber nicht meine Verwandtschaft. Ich mag N aber so oder so, und seine Mutter auch. Meine anderen Kinder sind allerdings mit N und seiner Mutter nicht verwandt...


Cossi99

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Antwort auf Beitrag von Leena

Kind des Schwagers ist eure Nichte - Cousine eurer Kinder. Frau ist nix für euch oder Kinder da nie verheiratet und somit kein Familienstatus entstehen kann (beim Kind ist es ja die Blutlinie des Schwagers die die Verwandschaft herstellt). Alle Kinder die ohne Schwager gezeugt wurden sind nix. My Opinion. Grüße Petra


shinead

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Ist sie meine und meines mannes nichte? Ja. Mit Deinem Mann ist sie blutsverwandte Nichte, zu Dir steht sie in einem rechtlichen Verwandtschaftsverhältnis durch die Heirat. Du bist also auch Tante. nur seine nichte, da von seinem bruder das kind? Auch rechtliche Verwandtschaftsverhältnisse (z.B. durch Heirat oder Adoption) sind Verwandtschaftsverhältnisse. cousine unserer kinder? Auf jeden Fall, denn es besteht eine (wenn auch weitläufige) Blutsverwandtschaft zwischen den Kindern. sind ihre geschwister unsere "halb/stief/was-auch-immer" nichten und neffen? Nein. Zu den Halb- und Stiefgeschwistern der Nichte besteht weder ein rechtliches, noch ein blutsverwandtschaftliches Verhältnis. ist diese mutter (nur wenige male vor 17, 18 jahren gesehen) die tante unserer kinder? (oder wäre sie nur die tante, hätte sie den bruder meines mannes geheiratet?) Nein. Sie ist nicht verheiratet mit dem Bruder Deines Mannes. Daher besteht kein rechtliches Verwandtschaftsverhältnis. Beispiel: Der Bruder Deines Mannes heiratet. Aus der Ehe geht ein Kind hervor. Die Nichte von Dir und Deinem Mann, die Cousine der Kinder. Die Frau des Bruders wird Deine "Schwipschwägerin" und Schwägerin Deines Mannes. Die Ehe wird geschieden. Also bleiben die blutsverwandtschaftlichen Verhältnisse zum Kind bestehen (Sie bleibt also eure Nichte und die Cousine eurer Kinder), ist aber dann nicht mehr Tante eurer Kinder und nicht mehr Deine "Schwipschwägerin" und nicht mehr Schwägerin Deines Mannes. seit längerer zeit kennen wir ihr jüngstes kind und den papa zu diesem kind (ohne bisher gewusst zu haben um wen es sich bei der mutter/frau handelt) - auch die bez. ist im eimer, sie hat sorgerecht usw. dem vater übergeben. ist dieses kind, der papa nun in irgendeinem verwandtschaftsverhältnis zu uns? stiefonkel? stiefcousin? gar nix? Gar nichts. Es besteht hier keine Bluts- oder rechtliche Verwandtschaft. Hoffe, das war verständlich.


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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

findest du im § 1589. http://dejure.org/gesetze/BGB/1589.html Demnach ist verwandt, wer voneinander oder von derselben dritten Person abstammt. Das kann dann durchaus über mehrere Generationen gehen. Heirat spielt dabei keine Rolle. Mit den Verwandten deines Mannes bist du verschwägert ( § 1590) http://dejure.org/gesetze/BGB/1590.html Das Kind ist deines mannes Nichte, deine nicht. Aber cousine eurer gemeinsamen Kinder. Die geschwister sind gar nichts. Die Mutter ist auch nichts für euch. Schwägerschaft setzt Ehe voraus. Die anderen am Schluss deines Postings sind auch nichts. Ja, ich weiß, "nichts" ist blöd ausgedrückt


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Antwort auf Beitrag von like

wäre der Bruder mit der Frau verheiratet gewesen, wäre sie mit deinem Mann verschwägert ( mit dir nicht). Schwägerschaft besteht auch nach Scheidung fort §1590 Abs. 2


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von like

ah danke Daraus entnehme ich, dass die Ehepartner der Geschwister meines Mannes nicht meine Schwager, Schwägerinnen sind bzw. umgekehrt die Ehepartner von meinen geschwistern sind nicht die Schwäger/innen meines Mannes? Dachte immer, die angeheirateten Ehepartner sind auch Schwäger/innen? Oder sagt man das nur so? (ob Schwäger grammatisch richtig ist?)


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Das sind eigentlich Schwippschwager. Aber im Alltag sagt man wohl meistens doch Schwager. Wobei meines Wissens "Schwippschwager" auch kein "offizieller" oder "gesetzlicher" Begriff ist.


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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

das was ich beschrieb ist eben Verwandtschaft und Schwägerschaft im juristischen Sinne, und zwar nach BGB (was ja meist gebraucht wird) . In anderen Gesetzen gibt es zum Teil etwas andere, meist einschränkende Regelungen (z.B. bei Befangenheit nach der GemO), das bezeichnet dann strenggenommen aber nicht mehr die besagten Begriffe, sondern andere Rechtsdefinitionen. Und im alltäglichen Sprachgebrauch sagt man halt auch Schwager ( oder eben Schwippschwager - wir hier gebrauchen das aber z.B. eher nicht) zum Ehemann der Schwester des eigenen Ehemanns etc.