Elternforum Aktuell

Teppichboden aus Mietswohnung entfernen?

Teppichboden aus Mietswohnung entfernen?

sechsfachmama

Beitrag melden

Die Auslegware war bereits vom Vormieter vorhanden. Meine Eltern haben die Wohnung mit dem Teppichboden angemietet. Weder im Mietvertrag noch im Übergabeprotokoll wird der Teppichboden überhaupt erwähnt. Auch im Übergabeprotokoll des Vormieters steht lt. Aussage des Vermieters nichts davon. Nun wird verlangt, dass der gesamte Teppichboden aus der Wohnung entfernt wird - wie es darunter aussieht, weiß keiner, was für Schaden entstehen kann, weiß auch keiner Ich habe verschiedene Meinungen dazu im Netz gelesen. Das "aktuellste" und schlüssigste ist das hier: https://www.das.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/muss-ich-beim-auszug-den-teppich-entfernen.aspx Ich verstehe daraus: wenn stillschweigend sowas in der Wohnung übernommen wird, gehört es dem Vermieter und der Mieter muss sich nicht darum kümmern. Ist das Ansichtssache oder gibt es klare Gesetze?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Aber ich würde davon ausgehen dass eine Wohnung grundsätzlich mit Tapeten an den Wänden und Teppichboden vermietet und auch wieder abgegeben wird. Da man die Wohnung so auch wieder übergeben muss Wie man sie bekommen hat ist normalerweise davon auszugehen dass ein Teppichboden in der Wohnung bleibt. Alles andere müsste im Mietvertrag geschrieben stehen. Jeckyll


wolke76

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Wurde zwischen VOrmieter und deinen Eltern abgemacht, dass der Boden drin bleiben, also letztlich übernommen werden soll? Dann könnte es sein, dass er raus muss. Wurde hingegen von niemandem über den Teppich gesprochen, gehört er zur Mietsache. Sprich: der Vermieter hat dir die Wohnung mit Teppich vermietet und somit wird die Wohnung MIT dem Boden zurückgegeben. Ist es ein privater Vermieter oder eine Gesellschaft? Letztere versuchen ganz gern solche "Tricks", um selber Kosten zu sparen. Ggf an den Mieterbund wenden! LG


taram

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Steht er nicht im Protokoll oder Mietvertrag...müsst er bei Auszug entfernt werden


Eileen

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Merkwürdig und ungewöhnlich, daß der Teppichboden im Vertrag nicht erwähnt wird, war bei mir immet der Fall mit Anweisung ihn chem reinigen zu lassen bei Auszug. Ich würde den Vermieter fragen und die dann getroffene Vereinbarung schriflich bestätigen lassen um beim Auszug keine Probleme diesbzgl zu haben


sechsfachmama

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

nirgendwo eine notiz dazu, auch beim vormieter nicht. alles stillschweigend "übernommen". wir können bestätigen, dass es so war, denn WENN meine eltern hätten was neu machen lassen, hätte mein mann als fachmann das gemacht. die wohnung wurde komplett UNRENOVIERT übergeben ... meine eltern sind leider bereits damals in eine abgewohnte bude eingezogen. vermieter ist eine kommune. inzwischen ist mein vati verstorben, mutti im pflegeheim und wohnung geräumt, es geht um die wohnungsübergabe, die ich als beauftragter vornehme und die kommune beharrt auf entfernung. ich werde mich beim mieterschutzbund erkundigen zur sicherheit - meine mutti ist dort mitglied - und mich beharrlich weigern.


Tristania1704

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Ich hatte das selbe Problem. Mehrere Dinge vom Vormieter übernommen und als ich auszog musste ich die Sachen entfernen auf meine Kosten. Dagegen anzugehen brachte nichts da die Sachen nicht im Mietvertrag standen und somit nicht zur wohnung bzw dem Vermieter gehörten. Leider bekam mein Vermieter damals recht.