Mitglied inaktiv
Meiner Tochter ist ein Buch (im Rahmen der Schulbuchausleihe) von der Schule naß geregnet, es ist zwar jetzt getrocknet, aber sehr wellig und die ersten Seiten lassen sich nicht gut lesen. Ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung oder nicht? Falls ja, wie läuft das ab? Ich hatte noch nie nen Versicherungsfall.
Mach die Seiten mal noch etwas feucht und dann bügle sie glatt... so habe ich die gelben U-Hefte meiner Kids glatt bekommen, die mal eingeweicht waren. lG mf4
Keine Chance, die nehmen das Buch nicht zurück, ich muß ein neues kaufen :-(
Hallo ! Würdest Du so etwas echt über die Versicherung laufen lassen ? Wenn es es Buch der Schulausleihe ist sollten die Wiederbeschaffungskosten doch nicht so hoch sein. Ich denke da ist die Zeit die Du damit verbringst das ganze zu regeln viel mehr wert. Ist aber nur meine Meinung, kann ja jeder machen wie er will ;-) Vielleicht bekommst Du es ja noch hin. LG Ute
Problem ist: die wollen ein neues von mir, kostet um die 17 Euro. Bei uns ist diesen Monat (mal wieder) der Unterhalt ausgeblieben (über 600 Euro, gerade neu festgesetzt vom Gericht) und die Arge braucht immer so lange zum neu berechnen. Ich habe keine 17 Euro, im Gegenteil, ich mußte mir schon was leihen, weil soviel Geld fehlt und das Kindergeld erst zum Ferienanfang kommt, dnan ist es zu spät.
ob dies ein fall für die versicherung ist, das weiß ich auch nicht, versuchen würde ich das aber. auch wenn es vielleicht kein so großer betrag wäre, das buch zu ersetzen - wozu hat man schließlich eine versicherung?! kind 1 hatte solchen fall auch schon, aber die schule hat ohne beanstandung das buch am ende des schuljahres zurückgenommen.
dann guck doch bei ebay oder bei amazon nach einem gebrauchten buch. hab ich damals auch gemacht. meiner tochter ist die sprudelflasche ausgelaufen und das buch nicht mehr zu retten. ich hab dann geguckt, neupreis 19 euro... bei ebay hab ich 4 euro bezahlt inkl porto. der lehrer meinte, woher das buch stammt, ist egal, hauptsache es ist ok
Das kann ich verstehen... Nur, von der Versicherung wirst Du es doch auch nicht so schnell bekommen. Ich würde mit der Schule reden, ob Du es zu Anfang des Schuljahres ersetzen kannst. Ich denke mal, reden lässt doch jeder mit sich wenn man nett nachfragt. LG Ute
Hallo, kennt denn die Schule deine finanzielle Situation? Ich würde auf jeden Fall das Gespräch suchen. Vielleicht lässt sich ein Kompromiss finden, z.B. die Schule bestellt das Buch und du zahlst später oder in 2 oder 3 Raten. Und außerdem: deine Tochter hat das nicht mit Absicht gemacht, da sollte doch wohl eine Regelung möglich sein, die allen Beteiligten hilft, oder? Die Frage ist auch, ob die Versicherung das als Versicherungsfall anerkennt und ob die solche "Bagetallschäden" überhaupt übernehmen. Frag doch mal nach. VIel Glück!
Spontan würde ich sagen - wenn meine Tochter nicht gescheit auf ihre Bücher aufpassen kann und eines davon nassregnet, wäre ich so eine gestrenge Mutter, dass sie bitte sehr das Buch von ihrem Taschengeld ersetzen soll. Wenn's eigentlich ein sehr ordentliches Kind ist, das selbst über das Unglück schon völlig aufgelöst ist, oder wenn das Kind erst in der ersten Klasse wäre, wäre das wahrscheinlich wieder anders und wahrscheinlich würde ich dann mit einer 5-Euro-Beteiligung vom Nachwuchs zufrieden sein... Bei meiner 12-Jährigen wäre ich allerdings rigoros. Ansonsten - rein formal dürfte das ein Fall für die Haftpflichtversicherung sein. Dürfte aber auch auf die jeweiligen Vertragsbedingungen ankommen, ob ggf. eine Selbstbeteiligung festgeschrieben wurde o.ä. Wie schnell der Schaden dann reguliert würde, weiß ich allerdings auch nicht.
Hab ich schon, sind nur neue bei Amazon, ebenfalls für 16,50 :-( Bei Ebay gar keines :-(
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Meine 13jährige ist in einen Wolkenbruch gekommen von der Schule nach Hause, war selber quitschnaß, an einer Seite ihrer Tasche hats reingeregnet, das hat sie erst gemerkt, als sie schon im Bus saß, da wars zu spät
ISBN 978-3-491-74416-5 - Wege des Glaubens/Grundfassung von Patmos Bei Amazon ist ein gebrauchtes, da komm ich mit Porto aber aufs selbe Geld.
Gerade 4youRanzen sind absolut Regenschauer-untauglich, also undicht, haben wir festgestellt.
Unsere Kinder kommen manchmal auch nicht trockenen Fusses zur Schule bzw. heim - warum um alles in der Welt, soll Kind dann noch bestraft werden und das Buch bezahlen???
Was bedeutet die Aussage: "Bei meiner 12-Jährigen wäre ich allerdings rigoros." ?
Eine 12-jährige darf oder sollte nicht nass werden???
Und darf dann selbst bezahlen??
Vielleicht wird Dein Kind immer bis zum Schultor gebracht und wieder abgeholt - ja dann kann ich das verstehen.
Unsere haben einen Fussweg von 1 km -unüberdachte Wartestelle - Bus - wieder Wartestelle ohne Dach - umsteigen- Bus und nochmal 1/2 km laufen - da werden sie tatsächlich schon einmal nass (oder mehrmals)
Da können Sachen und Kinder schon mal nass werden - ist unseren auch schon passiert (nicht nur einmal)
Dank guten Dakine Rucksacks nicht noch mal passiert. Die Investition hat sich gelohnt. Aber leider hat nicht jeder das Geld dafür
Oh ne, hätt' ja sein können, dass wir das Gesuchte zufällig haben und nicht mehr benötigen. Aber, das Buch kenne ich nicht. Ich würde den Schaden in jedem Falle der Haftpflichtversicherung melden und damit auch nicht mehr allzu lange warten. In der Regel gibt es dafür Fristen (1 Woche u.ä.).
Bei meiner 12-Jährigen WÄRE ich rigoros und wenn sie nicht gescheit auf ihre Sachen aufpasst, kann sie den entstandenen Schaden selber tragen bzw. sich an den Kosten zumindest in einem gewissen Rahmen beteiligen.
Gut, für mich klang es erst so, als wäre das Buch irgendwo liegengeblieben und dann eingeregnet, und in so einem Fall fiele das für mich unter "grob fahrlässig" vom Kind und dann sollte es schon eine gewisse Konsequenz aus seinem Verhalten selbst tragen müssen. Wenn ich Mist mache, muss ich auch selber schauen, dass ich den wieder gerade biege, und kann nicht nach irgendwelcher "übergeordneten Hilfe" rufen... und genau das will ich, altersentsprechend, auch meinen Kinder vorleben und weitergeben.
Gut, wenn das Buch im Ranzen war und es in den Ranzen hineingeregnet hat, dann fällt das nicht unter "grob fahrlässig", zumindest, solange der Ranzen richtig zu gemacht war. Dann wäre ich nicht so streng.
Aber da ich meinen Nachwuchs kenne und weiß, sie neigt dazu, ihre Sachen sonstwo liegenzulassen, mit offenem Ranzen durch die Gegend zu ziehen und ähnliches, sehe ich das grundsätzlich nicht so entspannt. Ich habe jedenfalls nicht das Bedürfnis, da immerzu alles neu anzuschaffen, nur weil sie es mal wieder irgendwo verbummelt hat... *grummel* Seit ich da konsequenter bin, ist auch weniger abhanden gekommen. *freu*
Und - nein, meine Tochter läuft (oder radelt) auch ganz alleine zur Schule und zurück, also kein "Taxi Mama" oder so.
dann frag den Elternbeirat, wenn du klamm bist. die geben Zuschüsse für sowas.
Hab schon ein paarmal Bücher aus der Bücherei "versaut". Musste immer nur den Zeitwert bezahlen, das war, wenn das Buch schon ein paar Jährchen da war, so der halbe Neupreis. Vielleicht fragst du mal direkt danach, wie alt das Buch war und wie der "zetiwert" noch sei. Oder ruf einfach morgen mal bei deiner Versicherung an und schildere den Fall.
Haftpflichtversicherung? Würde es probieren, glaube aber nicht wirklich daran, das sie das bezahlen.... ?? ......... Wenn nicht - Elternrat fragen - vielleicht gibt es tatsächlich einen Zuschuss.
schau bitte mal in deine PNs.
Hallo, unter Booklooker.de findest du das Buch massenhaft im Angebot. Am besten dann nach Preis und Porto sortieren. Umso neuer die Ausgabe sein soll, umso teurer wird das Buch. Aber fündig wirst du dort bestimmt zu einem aktzpeblen Preis. LG Capeke
du haftest nur, wenn das Buch im häuslichen Umfeld Schaden genommen hat. Da es aber in der Schule passiert ist, das Kind nicht grob fahrlässig gehandelt hat, haftet weder das Kind noch die Eltern. Wenn ein Haftungsfall bestünde, müsste sowieso nur der Zeitwert ersetzt werden.