suchepotentenmannfürsleben
Hallo Ihr Lieben! in unserem Treppenhaus habe ich Schimmel festgestellt, bereite gerade ein Schreiben an den Vermieter vor. Meine Frage: kann (sollte?) ich eine Frist setzen, bis wann das Problem gelöst und abgestellt sein sollte? Oder abwarten? --- Wie lange? Danke euch! LG S
Hallo ich weiß nicht, ob das üblich ist. Meine Vorgehensweise wäre wahrscheinlich, dass ich den Vermieter informiere, um Rückmeldung bitte und nach nangemessener Zeit mal nachhören würde und wenn sich DANN noch nix tut, dann würde ich schriftlich eine Frist setzen, zu der das Problem bzw der Schimmel dann doch bitte behoben sein sollte LG, alex
Hi, gute Frage. Du hast die Wohnung gemietet und u.U. gehören noch Kellerräume dazu. Du darfst durch das Treppenhaus, weil Du ja nicht zur Wohnung fliegen kannst und musst dieses auch nach Plan sauber halten, da Du es ja auch durch Begehen verschmutzst. Ob Du allerdings eine rechtliche Handhabe auf Schimmelbeseitigung / Schönheitsreparaturen / etc. im Treppenhaus hast, wäre interessant zu wissen. Solltest Du dazu entsprechende Paragraphen oder Gerichtsurteile finden, dann setz sie bitte hier `rein. LG Fiammetta
Hi, googelnderweise habe ich festgestellt, dass man durchaus ein Recht auf Mietminderung von max. 5% bei Schimmel im Treppenhaus hätte, wenn man den Nachweis führen könnte, dass genau und ausschließlich dieser zu gesundheitlichen Schäden geführt hat. Der Vermieter hat daraufhin das Recht, eine Heizung dort zu betreiben und diese Heizkosten wiederum auf die Mieter umzulegen. Grundsätzlich ist es also hilfreich, edel und gut, den Vermieter davon zu unterrichten. Wenn ihm aber sein Eigentum wurschd ist, dann kannst Du Deinen RA einschalten und Krieg spielen. Wer allerdings wirklich gewinnt, ist fraglich, denn selbst wenn er zur Beseitung verdonnert würde, müßte er erst noch in Aktion treten. LG Fiammetta
Hallo eine Frist würde ich IMMER setzen. Unser Anwalt vom Mieterschutzbund sagt immer, wir sollen eine Frist setzen. LG Sina