KKM
Ich habe an einer Großveranstaltung teilgenommen. Auf dieserVeranstaltung wurden viele Fotos gemacht. Von gestellten Gruppenfotos habe ich mich ferngehalten. Von dieser Großveranstaltung ist ein Fotobuch erstellt worden. Das Fotobuch hat bislang nur ein sehr kleiner Personenkreis zu Gesicht bekommen. Von einer Person weiß ich, dass es von mir ein sehr unvorteilhaftes Einzelbild in dem Fotobuch gibt. Ich mag Fotos von mir generell nicht und es gibt auch keine Bilder von mir im Internet. Darauf achte ich sehr. Nun soll dieses Fotobuch einem Verein geschenkt werden, der ebenfalls mit vielen Mitgliedern auf der Großveranstaltung war. Greift mein Recht am eigenen Bild oder ist das wegen der Großveranstaltung verwirkt? Ich bin echt geschockt. Seit 30 Minuten weiß ich, dass das Buch verschenkt werden soll.
Die Großveranstaltung war ein Vereinsfest, in dem Verein bin ich Mitglied. Das Fotobuch soll an einen befreundeten Verein verschenkt werden.
Bei nicht privaten, also öffentlichen, Veranstaltungen dürfen Fotos gemacht und auch veröffentlicht werden, ohne das jede Person explizit gefragt wird. ZB von der Presse, um einen Bericht damit zu füllen. IdR sind das dann aber Fotos, die keine Einzelpersonen zeigen. Konzertfotos, Kirmes, Karneval, Sport etc Hier aber wurden Fotos gemacht, um daraus ein Buch zu fertigen u dieses auch noch weiter zu geben. Nein, da hättest du vorher gefragt werden müssen.
Wikipedia zitiert ein Urteil vom 28. Mai 2013.
Demnach darf man das....
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland)
Ich kenne es anders. Bei Vereinen wird immer bei der Anmeldung abgefragt wegen Bildern. War das bei Dir nicht? Würde auf jeden Fall mein Veto verkünden. Freundlich, vielleicht ändern sie es noch. Gruppenbilder ok, aber ein Einzelbild geht mir auch zu weit.
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Nein, es gab keine Absprache oder Zustimmung. Weder mdl. noch schriftl. Und mein Einzelbild soll äußerst unvorteilhaft sein. Ich habe es aber noch nie gesehen. Davon abgesehen mag ich Fotos von mir gar nicht.
Wurde im Vorfeld mitgeteilt, dass Fotos gemacht werden? Bist du alleine auf dem Foto? Dann kannst du das unterbinden. Dann hätte dich der Fotograph fragen müssen, ob du zustimmst. Ich war letztes Jahr bei einem Open Air und da wurde ich von einem Zeitungsreporter gefragt, ob er mich knipsen darf und ob ich einverstanden bin, wenn das Foto dann in einer Onlinegalerie veröffentlicht wird. Also denke ich mal, hätte er dich auch fragen müssen. Wärst du nur "Beiwerk" in einer Gruppe aus mehreren Personen, dann wär das was anderes. Das habe ich auch dazu gefunden: < < < Wenn die Aufnahmen für den Abgebildeten – aus welchen Gründen auch immer – nachteilig sind. Verzichten Sie daher am besten generell darauf, Teilnehmer mit alkoholischen Getränken und in zu „lockerer“ Stimmung zu fotografieren.>>>
Ja, ich bin alleine auf dem Foto...
Das Foto hat offensichtlich ein Vorstandsmitglied mit dem Handy gemacht, ohne dass ich es bemerkt habe. Gefragt wurde ich nicht. Beinder Veranstaltung wurden viele Fotos gemacht. Aber: dass ich die zweifelhafte Ehre bekomme, solo und unvorteilhaft in Großaufnahme auf einem Foto zu sein und so völlig unkontrolliert von mir unbekannten Menschen angesehen zu werden, macht mich richtig sauer. Ich will das verhindern! Gerade habe ich die Erstellerin des Fotobuchs angeschrieben und um Einsicht gebeten.
Wenn du das nicht willst, musst du aktiv werden! Selbst wenn das Foto erlaubt war, kann ein Gespräch mit dem Verein/ Fotografen helfen. Ein Versuch ist es allemal wert. Ich kenne es aber auch so, dass man die Fotos auf solchen Veranstaltungen nicht verhindern kann. Kluge Köpfe stellen deshalb extra Warnschilder am Eingang auf und schützen sich so vor Klagen.
Eine Veröffentlichung von Bildern ist laut DSGVO nur mit schriftlicher Zustimmung möglich! Sofern du bei der Anmeldung nicht eine Zustimmung explizit gegeben hast - und explizit heißt, eine separate Unterschrift für Fotoaufnahmen und Veröffentlichung - darf kein Bild von dir veröffentlicht werden! Viele Grüße
Ich denke schon, dass dafür Deine Zustimmung nötig wäre.
In der Regel fragt man die Vereinsmitglieder doch vor Veröffentlichung finde das sehr dreist und frech!
Verstehe Dich voll und würde auch Stress machen.
Ich mache Öffentlichkeitsarbeit für einen THW Ortsverband und habe es bei Schulungen so gelernt: ich darf bei Veranstaltungen Bilder von Besuchern machen, wenn ich sie als „Menge“ fotografiere. Also z.B. die Leute, die an den Biertischgarnituren sitzen und essen und trinken, also quasi ein Gruppenbild. Wenn man da den Heinz mit einer Flasche Schnaps in der Hand im Hintergrund erkennen kann, ist es trotzdem ok und ich darf das Foto veröffentlichen. Was ich aber nicht darf, ist nur den Heinz mit der Flasche Schnaps in der Hand zu fotografieren und das Bild zu veröffentlichen, ohne das ich eine schriftliche Erlaubnis von ihm habe. Ich darf Einzelbilder von Helfern und Helferinnen veröffentlichen, wenn sie die Einsatzuniform anhaben. In dem Moment fotografiere ich nicht Erna sondern eine THW Helferin. Falls es jetzt nicht zB. Ein Sportverein ist und das Foto zeigt dich bspw. mit verkniffenem Gesicht beim Weitsprung zeigt, ist es meiner Meinung nach rechtlich nicht in Ordnung, von dir ohne Erlaubnis ein Foto zu veröffentlichen. Nimm Kontakt mit dem Vereinsvorstand und widerspreche der Veröffentlichung, am besten schriftlich. Auch wenn du dann vielleicht den Ruf als Zicke weg hast, aber man muss sich ja nicht alles gefallen lassen. Viel Glück!
Das Foto ist wohl auf einer Grillfeier entstanden und ich trage Privatkleidung. Lediglich ein Namensschild in Vereinsfarben an meinem Shirt ist "offiziell". Ich bin wild entschlossen, die Weitergabe zu verhindern, notfalls per Anwalt. Zwei Vorstandsmitglieder handeln öfter rechtswidrig und entscheiden regelmäßig eigenmächtig für den Verein. Es ist deren "Baby" und da meinen sie, jederzeit entscheiden zu können, wie sie wollen.
Ich habe jetzt erst einmal freundlich um Einsicht in das Fotobuch gebeten. Dann werde ich entscheiden....
war das eine private oder öffentliche Veranstaltung? Bei privat darf man, glaub ich, erst recht nix ohne Erlaubnis veröffentlichen. Und bei öffentlich kommt es drauf an, ob du als Privatperson fotografiert wurdest (siehe Bsp Heinz) oder als Vereinsmitglied beim grillen von Würstchen, die an die Besucher verkauft werden. Da könnte eine Veröffentlichung evtl. erlaubt sein (siehe Bsp. Erna). Aber das ist jetzt alles so mein Grundwissen, tiefere Ahnung hab ich nicht. Aber lege umgehend schriftlichen Widerspruch ein und verlange Bildeinsicht. Und verlange, dass das Bild gelöscht wird (Kamera, Handy, PC). Und drohe ruhig mit dem Anwalt. Ich hoffe du berichtest mal, wie die Sache ausging. Gibt es eigentlich mehr als das eine Fotobuch? Auf Social Media Plattformen wurde es hoffentlich nicht veröffentlicht, falls der Verein so was hat?
Es war keine öffentliche Veranstaltung, eher eine "geschlossene Gesellschaft". Unser Verein hatte den anderen Verein eingeladen.
Als der andere Verein abgereist war, bat unser Verein darum, Fotos zur Erstellung eines Fotobuchs einzureichen. Dabei ist auch wohl dieses sehr unvorteilhafte Foto von mir. Warum ausgerechnet diese Aufnahme in das Fotobuch aufgenommen wurde, keine Ahnung.... Gestern gegen 22 Uhr kam die Information, dass eine Ausfertigung des Fotobuchs verschenkt werden soll. Um 02.30 Uhr habe ich freundlich um Einsicht gebeten und geschrieben, dass ich ggf. darum bitten werde, Fotos von mir vor der weiteren Drucklegung zu löschen. Beschlossen wurde dieses Geschenk am Mittwoch, aber davon wusste ich nichts. Ich will dem Verein ja keine Kosten verursachen. Aber ich will auf keinen Fall so abgebildet in einem Fotobuch sein!
Wurde das Buch denn schon gedruckt? Falls nicht, ist es ja noch nicht zu spät. Vielleicht ist das Bild aber auch gar nicht schlimm, guck es dir erstmal in aller Ruhe an. Woher weisst du, das es unvorteilhaft ist? Das solltest du schon selbst entscheiden, denn das liegt ja nun im des Betrachters. Ich drücke dir die Daumen, das das Buch noch nicht gedruckt ist und dein Bild gelöscht wird, wenn du das nach Einsicht immer noch möchtest.
Es ist mindestens 1 Ausgabe schon gedruckt. Die lag wohl schon einmal bei einem Treffen aus, das wusste ich aber nicht. Dass es sehr unvorteilhaft ist, weiß ich von einer Freundin. Wenn das Geschenkbuch bereits gedruckt ist, müssen sie es halt noch einmal drucken - ohne mein Foto. Um Einsicht in das Fotobuch habe ich gebeten.
Was bedeutet denn unvorteilhaft? Bist Du halbnackt und betrunken auf dem Photo?
Soweit ich weiß, in absolut unvorteilhafter Körperhaltung mit unschönem Gesichtsausdruck. Ich werde es sehen....
In fast jeder Antwort von Dir erwähnst Du das das Bild nicht vorteilhaft ist. Das kommt bei mir so rüber als wäre Dir das egal wenn die Frisur gut sitzt und Du demjenigen der das Foto macht nett zulächelst. Ich gebe zu das meine Ausführung etwas überspitzt ist. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe geht es um ein Fotobuch das dem anderen Verein als Erinnerung an das Fest überreicht werden soll ? Wenn dem so ist und nicht gerade ein Kommentar nach dem Motto "Frau KKM hat es mal wieder mit dem feiern übertrieben" wäre mir das Theater nicht wert. Sollten mehr Ausgaben geplant sein kannst Du die Dame bitten ein anderes Foto an dieser Stelle zu nehmen.
Ich mag Fotos von mir generell nicht. Wenn ich mitbekomme, dass Fotos gestellt werden, gehe ich IMMER aus dem Bild. Auf dem Foto sehe ich wohl wirklich unmöglich aus. Eh übergewichtig, mit ca. noch 20 kg mehr.... Wäre das Foto ok, würde ich zähneknirschend nichts unternehmen und künftig um Unterlassung bitten. Der andere Verein hat ohne meine Zustimmung Fotos von mir, auch Einzelfotos, auf Facebook gepostet. Da war ich schon fassungslos, habe aber um des lieben Friedens willen nichts unternommen. Die Fotos waren aber mäßig ok.
auf dem jemand unvorteilhaft aussieht wollten die Dich ärgern ?
.... gab es nur das eine Foto und man wollte kein Mitglied ausschließen im Fotobuch?!? So ein klassische Fall von "nicht mitgedacht" Die AP schrieb ja, das sie alles getan hat, um nicht auf ein Foto zu kommen.
Das wollte ich auch gerade fragen. Will Dich jemand mit dem Photo diskreditieren? Gerade weil es mit dem Handy 'heimlich" aufgenommen wurde. In den Fall würde ich auch auf Einsicht und Löschung bestehen.
DAS frage ich mich auch ! Ein Foto, das so unmöglich ausschaut, findet doch kaum den Weg in ein Fotobuch ?
Ich sehe auf Fotos auch oft bzw überwiegend unvorteilhaft aus. Wirklich schlimm bis unfreiwillig komisch. Inzwischen ist es mir egal. Die Menschen, die mich kennen u/o mir wichtig sind wissen ja, dass ich „in echt“ nicht so verrutsch aussehe. Die, die mich eh nicht kennen, sind mir eh egal. :-) tatsächlich lache ich inzwischen über die Fotos bzw sage halt gleich „wenn du möchtest, dass alle anderen gut aussehen- nimm mich mit drauf“ oder sowas halt. Humor hilft, wenn man einfach total unfotogen ist, im real life aber natürlich super aussieht ;-)
Das habe ich mich auch gefragt. Sowohl meine Freundin als auch ich schätzen die Fotobucherstellerin so ein, dass sie einfach nicht nachgedacht hat....
Wir organisieren öffentliche und nicht öffentliche Veranstaltungen, gleich am Eingang wird auf das Geknipse hingewiesen und wem dies nicht gefällt, der darf wieder gehen. Steht etwas in der Vereinssatzung? Im Mitgliedsantrag ein Passus?
Nein. Keinerlei Info darüber....
Ich sehe das jetzt nicht so dramatisch. Den so ein Fotoalbum wird durchgeschaut und das war's. Und nicht jeder schaut doch jedes Foto so genau an. Außerdem kennen sie dich doch auch in live. In meiner Hochzeitszeitung ist auch ein Foto von mir drin - oje. Ich selber hätte dieses nie, nie öffentlich gemacht. Das denk ich mir auch noch nach 15Jahren. Aber ein Fass aufzumachen -ne. Da ist mein Leben zu kurz und die anderen haben es in dem Augenblick in einem anderen Blickwinkel gesehen.
Ich kenne das von Konferenzen dass bei der Anmeldung gefragt wird, ob man selbst fotografiert werden darf. Das wird dann am Körper (Namensschild, farbiger Zettel) kenntlich gemacht. Eine einzelne Großaufnahme von nur Dir alleine, darf ohne Erlaubnis nicht veröffentlicht werden.
Einige sagten es schon DSGVO Ich würde sofort von einem Anwalt eine einstweilige Verfügung aufsetzen lassen - sofort! Dann müssen sie das Bild ändern und Dich rausnehmen. Das Fotobuch wird ja ohnehin immer nur einzeln gedruckt. Aber sie müssen das jetzt machen bevor sie mehr Exemplare drucken lassen.
Wir suchen gerade einen Termin, damit ich erstmalig Einsicht nehmen kann.
Bei einem großen Stadtfest, öffentlich natürlich, hatte unser Verein wohl einen Stand und das Fotobuch lag dort aus.
Es wurde somit der Gesamtbevölkerung zugänglich gemacht und nicht nur den Vereinsmitgliedern...
Und das, ohne dass ich mein Bild auch nur gesehen habe....
Wenn das Foto so schlimm ist, wie ich fürchte, sehe ich folgende Optionen:
1. Das Bild wird überklebt
2. Das Fotoalbum wird neu gestaltet
3. Bei Weigerung: Anwalt
Der Vorstand schaltet und waltet in vielen Punkten absolut eigenwillig, ohne Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben.
Jetzt betrifft es mich.....
Einerseits verstehe ich dich. Andrerseits handelst du inkonsequent. Du hast geschrieben, dass du um des lieben Friedens Willen nichts gegen das Foto bei Facebook unternimmst aber machst bei einer (!) Druckversion eine Welle. Keine Ahnung, wie dick das Buch ist, aber glaubst du, dass das mehr Leute sehen als sie Facebook und dann auch das Handy zücken, es abfotografieren und in der Welt rumschicken? Das Facebook Bild bleibt aber, wo es sein soll i. Kleinem geschütztem Rahmen? Entweder du verbietest beides oder der Anwalt der Gegenseite wird dich fragen, warum das eine schlimm und das andere (online) okay ist. Wie gesagt, ich fänd es auch doof, aber ich würde es dann in beiden Medien verbieten und nicht nur im potenziell ungefährlicherem. Die Datenschützer haben nicht aufgrund gedruckter Bücher strengere Gesetze erarbeitet sondern für Medien wie Facebook.
"Entweder du verbietest beides oder der Anwalt der Gegenseite wird dich fragen, warum das eine schlimm und das andere (online) okay ist." Kaum. Es macht nämlich keinen juristischen Unterschied, warum man bei Hinz nicht dagegen vorgeht, bei Kunz aber schon.
Der eigene Verein ist nicht in den anderen Medien vertreten. Da würde ich auf jeden Fall darauf drängen, meine Fotos zu löschen. Der andere Verein hat Fotos bei Facebook veröffentlicht. Dieser Verein ist allerdings nicht aus Deutschland. Ja, ich weiß, die DSGVO ist EU-Recht und auch dort anwendbar, Ich werde das bei Gelegenheit auf jeden Fall auch bei diesem Verein ansprechen!
Na wenn du Bilder so hasst, wäre dir egal, ob’s der eigene oder ein anderer Verein ist. Just saying …
Du hast Recht! Aber: den befreundeten Verein will ich nicht so massiv angehen. Denen werde ich sagen, dass ich das nicht möchte. Wenn das Foto von mir in dem Fotobuch nicht so beschämend wäre, wie ich es befürchte, würde ich auch nur ein paar Worte anbringen und es dabei belassen. Ich werde es sehen und dann entscheiden.
das Problem ist ja, wenn die das Foto nicht freiwillig entfernen und Du juristisch dagegen vorgehst, dann findet das Foto ja erst recht Aufmerksamkeit. Und gegen den eigenen Verein zu klagen, ist ja auch nicht so richtig angenehm- Ihr seid ja eine lokale Gemeinschaft, doch ländlich-dörflich. Kluges fällt mir leider nicht ein. Schau Dir das Foto an. Vielleicht bist Du ja so übel getroffen, dass Du abstreiten KÖNNTEST, es überhaupt zu sein. Die werden ja wohl nicht auch noch Deinen NAmen dazugeschrieben haben. Oder ein klassisches blödes Foto, gefällt nicht, regt aber auch nicht auf. Wir hatten im Büro bei Veranstaltungen am Einlass und in den GArderoben immer Hinweise, dass für die social media fotografiert werde und wer das nicht wolle, solle sich in Acht nehmen oder gehen. Und wir haben darauf geachtet, niemand unvorteilhaft zu erwischen- also niemanden, der sich den Teller am Buffet vollgehäuft hatte oder ohne Tischmanieren gegessen hat, keine Herren, Sitzpinkler, die ihr Anzugsakko beim Hosehochziehen in der Hose hatten usw usw usw.....
Ja, das ist schon blöd. Aber, ich glaube, der Ärger wäre es mir wert. Blöd nur, dass ich natürlich weiterhin in dem Verein bleiben möchte....
das Problem ist ja, wenn die das Foto nicht freiwillig entfernen und Du juristisch dagegen vorgehst, dann findet das Foto ja erst recht Aufmerksamkeit. Und gegen den eigenen Verein zu klagen, ist ja auch nicht so richtig angenehm- Ihr seid ja eine lokale Gemeinschaft, doch ländlich-dörflich. Kluges fällt mir leider nicht ein. Schau Dir das Foto an. Vielleicht bist Du ja so übel getroffen, dass Du abstreiten KÖNNTEST, es überhaupt zu sein. Die werden ja wohl nicht auch noch Deinen NAmen dazugeschrieben haben. Oder ein klassisches blödes Foto, gefällt nicht, regt aber auch nicht auf. Wir hatten im Büro bei Veranstaltungen am Einlass und in den GArderoben immer Hinweise, dass für die social media fotografiert werde und wer das nicht wolle, solle sich in Acht nehmen oder gehen. Und wir haben darauf geachtet, niemand unvorteilhaft zu erwischen- also niemanden, der sich den Teller am Buffet vollgehäuft hatte oder ohne Tischmanieren gegessen hat, keine Herren, Sitzpinkler, die ihr Anzugsakko beim Hosehochziehen in der Hose hatten usw usw usw.....
Hast du das Foto denn mittlerweile mal gesehen?
Morgen bekomme ich Einsicht. Ich werde berichten, wie es weitergeht. Ich will es nicht eskalieren lassen, aber dennoch mein Recht auf eine vernünftige Weise durchsetzen.