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Personen + 4 Umgangskinder Hartz 4 - Welche Wohnung ist angemessen?

Personen + 4 Umgangskinder Hartz 4 - Welche Wohnung ist angemessen?

Nita_6_2012

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Guten Abend, ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern ( 9 Monate und 3 Jahre alt ) und bekomme Hartz 4. Meine 4 älteren Kinder 5 bis 10 jahre alt leben bei meinem Expartner und ich habe regelmäßigen Umgang mit ihnen. Meine jetztige Wohnung hat nur 1 1/2 Zimmer, ist 55 qm groß und die Warmiete beträgt 444 warm die vom Jobcenter übernommen wird. Ich befinde mich noch in Elternzeit und habe einen Antrag auf Umzug einer größeren Wohnung gestellt. Vom Jobcenter habe ich aber nur einen Brief bekommen worin steht das ich erst ein Mietangebot mit den Unterlagen einreichen soll. Ich weiß aber garnicht wieviel die Miete betragen soll und von der Alleinerziehungsberatunsgstelle haben etwas vom neuen WSV gesagt und das sie da aber auch nicht zurecht kommen. Werden meine Kinder die nicht bei mir leben berücksichtigt und was für eine Wohnung ist angemessen. Wie soll ich jetzt beim Jobcenter reagieren. Würde mich freuen wenn Sie mir weiterhelfen können.


Fru

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Antwort auf Beitrag von Nita_6_2012

Ich kann mir nicht vorstellen, das die Besuchskinder Anspruch auf ein eigenes Zimmer haben... Du kannst auf dem Amt nachfragen, wie hoch die Miete sein darf, in der Regel gibts pauschalen...hier sind es 65 qm, 299 Euro Kaltmiete (ich und Kind...)


Luni2701

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Antwort auf Beitrag von Fru

am besten ist wohl du fährst hin oder rufst an und fragst danach wie hoch die miete sein darf, bzw. wieviele zimmer du für die 4 kinder zusätzlich haben darfst. Da das so unterschiedlich ist von stadt zu stadt und sogar unterschiedlich bei mehreren stadtteilen wird dir hier niemand weiterhelfen können.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Fru

es soll wohl seit letztem jahr eine neue reglung geben, in der elternteile die regelmässigen umgang mit ihren kindern haben, eine größere wohnung beziehen dürfen die dann auch vom amt bezahlt wird.wohin soll sie auch mit 4 weiteren kindern z.b. übers we bei einer 1,5 zimmer wohnung die jetzt schon mit 3 personen bewohnt wird. wie das aber genau abläuft und in welcher höhe oder was oder wie sollte man definitiv beim zuständigen amt anfragen. was nämlich wirklich in der realität bewilligt wird im einzelfall ist oft anders.


taram

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Ich denke, ein Zimmer mehr reicht? Und würde auch bewilligt werden


shinead

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Antwort auf Beitrag von taram

Kommt immer auf das Alter und das Geschlecht der Kinder an. Es kann auch mehr als ein Zimmer sein, dass für den Umgang zur Verfügung gestellt wird. Auf jeden Fall bei der Arge nachfragen. So ist der Zustand (schon mit 1 Erwachsenen und 2 Kindern nicht tragbar. Wenn die zwei Kinder, die bei der TE leben schon Mädel und Junge sind, stehen den beiden in ein paar Jahren auch jeweils ein Zimmer zu. Da sind wir dann schon bei drei Zimmern.


Ralph

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Antwort auf Beitrag von shinead

... daß bei Jungen und Mädchen jedem ein eigenes Zimmer zusteht? LG Ralph


Luni2701

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Antwort auf Beitrag von Nita_6_2012

hier interessiert es die arge gar nicht wieviele zimmer vorhanden sind, hier interessiert sie nur die kaltmiete. Bei uns 428€ für 4 personen und wenn ich da 6 zimmer für bekommen würde, wärs denen egal.


golfer

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Antwort auf Beitrag von Luni2701

400 € für 4 Personen...witzig....da kannst dann ein Appartment bekommen ....bei uns am Ort vermieten wir 55 qm für 550 Euro...und das ist für eine Person geeignet....


golfer

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Antwort auf Beitrag von Nita_6_2012

wahnsinn wie billig ihr alle wohnt....70 in mÜnchen ....wären doch schlapp mal mindestens so mindestens 800 Euro.....


Badefrosch

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Antwort auf Beitrag von Nita_6_2012

Wir hatten mal Hartz 4 in München. Hier gehen bei 3 Personen max. 75 qm. Übernommen wurden bei uns 693 Euro von den 720 Euro Warmmiete. Ich würde schauen, dass du eine 4 Zimmer Wohnung mit kleineren Zimmern (Altbau) bekommst, dann hätten langfristig deine beiden ein eigenes Zimmer. Dass ab und an deine anderen Kinder da sind, das zählt nicht.