Mitglied inaktiv
Kann man eine Mietminderung verlangen, wenn in unmittelbarer Nachbarschaft eine Baustelle mit deutlichem Baulärm vorhanden ist? Tagsüber schlafen ist unmöglich, die Wände und Böden in der Wohnung vibrieren... keinerlei Ruhe! Würde mir normalerweise weniger auffallen, ist derzeit aber sehr störend, da es sich bei Lärm schlecht lernen lässt und ich mich auf eine Prüfung vorbereite. Was würdet ihr tun? Schreiben an den Vermieter und Mietminderung verlangen? Wieviel? Btw. Die Baustelle geht schon sehr lange, hat mich aber bisher weniger gestört, und über den Winter war ja auch Baupause. Danke und LG S
versteh ich nicht so wirklich... verlangst du auch ne mierminderung wenns im sommer regnet?
Sehe ich aus so. Eine Baustelle im Haus ist was anderes, aber in der NAchbarschaft???
Ich hab schon von mehreren gehört, dass das möglich ist, auch, wenn der Vermieter nicht dafür kann. Ich sitze hier und kann weder klar denken noch lernen. Entweder es ist irrsinnig laut oder laut und Wände und Böden vibrieren oder es vibriert nur. Beginn morgens um 7, Ende Abends um 5! An effektives Arbeiten ist nicht zu denken! Man bedenke, es gibt auch Menschen (hier im Haus), die nachts arbeiten und tags schlafen - ganz toll bei dem Lärm. Btw. Regen finde ich toll, das entspannt so schöööön! ;-) LG S
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_baulaerm.htm LG S
ich glaube kaum das du damit durchkommen wirst
Ja, das kannst du machen. Der Vermieter muss seinerseits dann sehen, dass er die Kohle von der Lärmquelle wiederbekommt. Höhe weiß ich nicht!
Danke!
Ich werd noch irre!
Höhe kommt auf den Lärm und die Zeiten an. Aber: Was hast Du dann davon? Leiser wird es nicht, lernen kannst Du immer noch nicht. Eine Mietminderung bedient doch nur ein niederes Gefühl der Rache - und dann noch am falschen. Gruß, Elisabeth.
Du hast zwar Mietminderung abr der Lärm bleibt dennoch! Kannst Du zum lernen nicht irgendwo anders hin ausweichen? LG Jamu
Ähh, ich könnte das Geld so investieren, dass ich dann WOANDERS lernen könnte. Kann ich aber ohne Geld nicht.....
Versuch macht kluch ;-))
Ja? Wo findet man den einen leisen Raum mal eben auf die Schnelle? Mein Ex-Mann war zum Lernen immer in der Bibliothek - kostenlos und superleise. Das mit der Mietminderung hat da nämlich nicht geklappt: Es waren seine eigenen Kinder, die laut waren.
Echt? Sind die Lesekarten in den Büchereien so teuer geworden? Viele Grüße Susanne
denen hätte ich das Taschengeld gestrichen ;-)
PN
Die nächste Bibliothek ist weeeeiiiiit weg, lohnt sich nicht! Außerdem kann ich in Bibliotheken nicht lernen. Konnte ich noch nie. Ich brauch da eine Kanne Tee daneben und immer mal was zum Knabbern *gg*
Mietminderung geht vielleicht. Muß aber das Geld extra einzahlen um nachweisen zu können, dass Du die volle Miete hättest zahlen können. Also nichts mit Bonus und ausgeben.
verstehe ich nicht. :-(
Wir haben auch schon mal die Miete gemindert und mußten laut Mieterbund, das Geld was die Minderung ausmachte trotzdem nachweisen. Heißt Du zahlst normalerweise 400Euro Miete, minderst die Miete jetzt um 50Euro, mußten wir 350Euro an den Vermieter zahlen und 50Euro auf ein extra Konto, damit wir nachweisen konnten, dass wir die Miete auch in voller Höhe bezahlt hätten können. Nach einer gewissen Zeit druften wir dann erst an das Geld. Weiß aber nicht mehr wie lange das war, ist schon ewig her. Vielleicht hat sich das jetzt auch geändert. Frag doch einfach mal beim Mieterschutzbund nach. LG Birgitt
Nun stell Dir mal vor Du bist der vermieter, hast, sagen wir mal 6 Wohnungen in einem Gebäude vermietet und die 6 Mieter kommen zu Dir und wollen eine Mietvermiderung, wegen Nachbars Baustellenlärm!!!
Was würdest Du da machen? Um ehrlich zu sein, wäre ich der vermieter, würde ich ganz schon Dumm reinschauen, wenn ich einen Abzug meines Mietgehalt geben müsste, und das für einen Lärm der nicht von mir provoziert wird.
Ich denke auch es gibt so viele andere Stellen wo man sich zum lernen verstecken kann, ohne irgendeine Situation, mit bitterem Nachgeschmack, zwischen Dir und dem Vermieter zu provozieren.
Oder einfach Oropax
Lg
Sag mal das ist jetzt aber nicht dein ernst ???
Das ist legitim und nachvollziehbar. Wenn das Lernen für die Prüfung dadurch länger dauert, gibt es auch später Geld durch die Zusatzquali. Sie lernt ja nicht für die Kochschule.
kann dann den Mietausfall beim Bauherrn geltend machen. Das ist das Prozedere. Man muss nur nachlesen, wie hoch die Mietminderung ausfallen kann, ich schätze mal, so 20-30 %. VG I.
*looooooooooooooooooooooooooooooooooooool* Almut, ich hab dich lieb! :-) @alle: Im Ernst ist das so, dass mich jede Verspätung durchs Lernen Geld einbüßen lässt, dass ich (als Alleinerziehende sowieso) sehr gut brauchen kann. Außerdem habe ICH den Lärm schon mehrfach toleriert und mich im Sinne des Vermieters darauf eingerichtet, d.h. auch nicht wenige Aufwendungen hingenommen. Derzeit ist es aber nicht mehr zu tolerieren! (sehen auch andere Mieter hier so) Und da kein Ende absehbar ist und ich meine Prüfung nicht auf 2011 verschieben kann, muss ich für MICH das Beste rausholen. Mein Chef sieht das nämlich gar nicht entspannt - und ihm ist das schnurzpiepswurscht ob vielleicht die äußeren Umstände gerade schlecht fürs Lernen sind! LG S
Baulärm Umfangreiche Bauarbeiten über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten rechtfertigen eine Minderung des Nettokaltmietbetrages in Höhe von ca. 50 % rückwirkend ab Baubeginn AG Weißwasser, Urteil vom 18.04.1994 - 3 C 0701/93, WM 1994, S. 601. 50 % Baulärm AG Hamburg, WM 9/91, VII. 30 % Baulärm Übermäßiger Baulärm in einem Neubaugebiet, der dazu führt, daß eine normale Unterhaltung und das Öffnen der Fenster nicht möglich ist AG Darmstadt, Urteil vom 03.05.1982 - 39 C 1706/81, WM 1984, S. 243. 25 % Baulärm Erhebliche Bauarbeiten im und am Haus über 6 Monate hinweg. LG Hannover, Urteil vom 28.05.1986 - 1 S 46/86, WM 1986, S. 311. 22 % Baulärm LG Göttingen, Urteil vom 15.01.1986 - 5 S 60/85, NJW 1986, S. 1112 = NJW-RR 1986, S. 44 = WM 1986, S. 114 (Baulärm, Staub, Abgase usw. in unmittelbarer Nachbarschaft, 15m Entfernung). AG Köln, Urteil vom 26.10.1982 - 212 C 210/82 (Sanierungsmaßnahmen im Nebenhaus); AG Neukölln, MM 1994, S. 23 (Bauarbeiten im Haus, Leitungen für Gegensprechanlage, Erneuerung der Fenster, Stemmen von Löchern in die Decke, Lärm und Staub); AG Regensburg, Urteil vom 16.04.1991 - 4 C 275/91, WM 1992, S. 476 (auch wenn der Mieter arbeitstäglich abwesend ist). 20 % Baulärm LG München I, Urteil vom 18.12.1985 - 31 S 3276/85, Thieler/Huber, Mietminderungliste von A-Z, S. 80 (Lärmbelästigung durch Innenausbauarbeiten im Nachbaranwesen, die dazu führen, daß sich die Mieterin mit ihrem Baby auf Anraten der Kinderärztin oft wochenlang nicht in der Wohnung aufhalten konnte.); LG Siegen, Urteil vom 09.11.1989 - 3 S 87/89, WM 1990, S. 17 (... wenn sich die Wohnung nicht in einer guten Wohnlage befindet). AG Köln, WM 1996, S. 92 (Großbaustelle in der Nähe). 15 % Baulärm LG Kassel, NJW-RR 1989, S. 1292 (Errichtung einer Bahnstrecke in der Nähe der Wohnung.). AG Köln, WM 1983, S. 53 (Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück. Ansich wären 20 % Mietminderung berechtigt, da der Vermieter gegen die Störung jedoch nichts unternehmen kann, sind nur 10 % Mietminderung berechtigt.). 10 % Bauarbeiten im Dachgeschoss LG Berlin, MM 1994, S. 396. 10 % Baulärm Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück. Ansich wären 10 % Mietminderung berechtigt, da der Vermieter gegen die Störung jedoch nichts unternehmen kann, sind nur 5 % Mietminderung berechtigt. AG Bad Homburg, WM 1987, S. 84. 5 % Baulärm Baulärm, der von einem Nachbargrundstück ausgeht und länger andauert. AG Tiergarten, GE 1991, S. 579 (Dem § 906 BGB kommt keine Bedeutung zu). 3 % Baulärm Der Mietminderungsanspruch des Mieters wegen Baulärm wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Vermieter in seiner Eigenschaft als Eigentümer die Lärmbeeinträchtigung ohne Anspruch auf Ausgleichszahlung dulden muss. Dieser aus dem Nachbarrecht kommende Anspruch unterliegt nämlich eigenen Voraussetzungen, die nicht dem Mangelbegriff einer Mietwohnung entsprechen. BayObLG, RE vom 04.02.1987 - RE-Miet 2/86, GE 1987, S. 397 = MDR 1987, S. 498 = NJW 1987, S. 1950 = NJW-RR 1987, S. 971 = WM 1987, S. 112 = ZMR 1987, S. 174. . Baulärm Wegen Lärms auf dem Nachbargrundstück kann die Miete nur dann gemindert werden, wenn die Lärmbelästigung so erheblich ist, dass der Vermieter sie nach den Vorschriften des § 906 BGB verbieten lassen könnte. Das ist bei Abriss und Neubau von Nachbarhäusern jedoch nur in Ausnahmefällen möglich. Ortsüblicher Lärm bei Abriss eines Hauses bedeutet keine Minderung, auch wenn hierbei die üblichen Baumaschinen, wie Bohrmaschine, Presslufthammer usw. verwendet werden. AG Aachen, Urteil vom 03.02.1978 - 12 C 695/77, WM 1979, S. 122. 0 % Baulärm (U-Bahn) Bau einer U-Bahn in der Nähe ist in einer Großstadt ortsüblich und rechtfertigt deshalb keine Minderung. AG Aachen, WM 1979, S. 122. AG München, ZMR 1986, S. 58. Ihr seht, es schwankt sehr. Hab ich einfach reinkopiert aus einer Tabelle, hoffe, das ist lesbar. VG I.
Danke! :-) Hatte ich auch schon gefunden! Hast PN. LG S
Sachen gibts. naja, bei uns auf dem Lande eher unüblich, wobei es auch hier Lärm gibt...
wegen zirpender Grillen und quakender Frösche gibs nüscht... *hehe
ohne den rest der antworten gelesen zu haben: willst du den streß mit dem vermieter wirklich? wenn ja dann geh auf JEDEN fall über den mietverein. als unser erstes kind zur welt kam wurden die wohnung über und zwei neben uns generalsaniert, mit wände aufklopfen, neue leitungen etc. ich hatte NUR noch preßlufthammer. und das ca. 6 wochen lang. ich habe mich dauernd beschwert, zumal die arbeiten z T früh um halb sieben angefangen haben und über mittags gingen, abends bis acht war auch keine seltenheit. das einzige was mein vermieter mir angeboten hat war dass ich ins hotel ausweichen könne (tageszimmer) und sie dafür die kosten übernehmen. war lt mietverein ok, abhilfe konnte er anders nicht schaffen... aber im wochenbett mit nem frischen wuzel und allerlei sachen die man dazu braucht jeden tag ins hotel? das war auch mir zuviel aufwand, also musste ich damit leben. ich habe vorher schon 10 jahre in dem haus gewohnt, hatte nie streß mit dem vermieter, aber seit dem zeitpunkt war das verhältnis beschissen, bei jeder kleinigkeit wurden wir gegängelt (schuhe vor der tür, was vorher jahrelang niemanden störte waren plötzlich ein risiko da fluchtwege verstellt sind, mein fahrrad durfte ich nicht mehr vor der haustür am haus stehenlassen... etc.) wir haben dann die flucht ergriffen und die wohnung gekündigt als durch die dauerbaustelle, die das haus mittlerweile geworden war feuchtigkeit über das dach ins haus kam und von einem tag auf den anderen unsere wände naß waren. wirklich klatschnass. aber auch hier hat der vermieter sich schön rausgeredet, von wegen das käme vom kondenswasser, wir lüften falsch... das einzige was er machte war uns einen entlüfter (so ein riesen gerät mit horrendem stromverbrauch) hinzustellen und UNS aufzufordern, wir solen gefälligst schauen dass wir das trocken bekommen, wir haben ja schließlich eine mitwirkungspflicht mängel "klein" zu halten. das ding hab ich kein einziges mal angemacht, denn an den stromkosten wollte er sich natürlich nicht beteiligen. nur das innerhalb von einem halben jahr sechs (!!) parteien wg schimmelbefalls das haus fluchtartig verlassen, die vorher jahrelang drin gewohnt haben ist ihm nicht komisch vorgekommen. lange rede kurzer sinn: also wenn du kürzen willst, geh gleich über den mietverein.