Anuschka1978
Hallo! Ich habe die Frage schon Frau Bader gestellt, leider gehört sie doch eher in RUB. Deshalb hoffe ich auf Antworten hier von Leuten die Ahnung haben. Ich möchte meinen jetzigen Arbeitsvertrag (Festangestellte Tagesmutter) beenden. Meine Kündigungsfrist ist 6 Wochen zum Quartalsende. Das wäre dann der 30.6. mein Problem ist jedoch, dass mein neuer Vertrag erst ab dem 1.8. beginnt. Ich habe somit ein finanzielles Problem, da mir ein Monatseinkommen fehlt. Mein Plan ist eigentlich mit dem Arbeitgeber zu sprechen und anzubieten bis zum 31.7 meine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Wie müsste ich das in der Kündigung formulieren. Da zum selben Zeitpunkt auch zwei (drei) weitere Kolleginnen kündigen werden, kann ich mir vorstellen, dass er darauf eingehen würde. Falls nicht, gibt es dann eine Härtefall Regel, dass das Arbeitsamt mir den Monat finanziert, da ich keine andere Möglichkeit habe? Vielen Dank! Lg
Soweit ich weiß, kannst du mit dieser Frist frühestmöglich zum 30.6. kündigen. Das bedeutet aber nicht, das du nicht auch zum 31.7. kündigen kannst. Man kann auch zur Monatsmitte kündigen so gesehen.
wie dir schon eine andere foristin geantwortet hat, macht das Arbeitsamt meiner persönlichen Erfahrung nach wegen einem Monat keine zicken, wenn du den neuen vertrag vorlegst. so war das bei mir zumindest mal, ich hatte auch einen Monat lücke und habe anstandslos und ohne Vermittlungsversuche mein alg1 bekommen.
Unterschreibe. Kenne es aus der Praxis nicht anders.
Danke, werde dann mal mit dem Arbeitsamt telefonieren. Kannst du mir auch sagen, wie ich es formulieren muss, wenn ich GERNE bis zum 31.7 arbeiten möchte? Allein schon aus Verantwortung/Fairness den Eltern und irgendwie auch meinem AG gegenüber.
Du schreibst in die Kündigung nicht zum 30.6. sondern zum 31.7.
6 Wochen zum Quartalsende ist 31.3./30.6./31.8. oder 31.12. Nicht 31.7.
Sehr ich wie Tonic. Die Parteien könnten aber durchaus einen Aufhebungsvertrag zum 31.07. schließen.
So, wie es Kravallie beschrieben hat, kenne ich es auch von einer ehemaligen Kollegin von mir. Eine andere Möglichkeit wäre eventuell, mit dem AG zu reden, ob man zu deinem Vertrag eine nachträgliche Vereinbarung im Hinblick (und damit Änderung) auf die Kündigungsfrist aufstellen könnte.
Ja klar, einigen können Sie sich auf alles. Sie kann nur nicht zum 31. Juli kündigen
Bitte doch um einen Aufhebungsvertrag zum 31.7. Kündigen zum Quartalsende heißt tatsächlich zum Quartalsende. Trini
Ich finde manche Antworten echt erstaunlich. Quartalsende ist Quartalsende. Und bei eigener Kündigung oder Aufhebungsvertrag gibt es standardmäßig erstmal 3 Monate Sperre beim Arbeitslosengeld.
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