Lusil
Hallo, meine Tochter ist leider aktuell sehr krank und kann daher nicht von Oma und Opa betreut werden. Der Kinderarzt hat mir eine Bescheinigung ausgestellt, dass sie durch die Mutter betreuungsbedürftig ist. Jedoch ist meine Tochter 12 und daher hat er es nur auf einem privaten Rezept ausgestellt und meinte, dies kann man dennoch beim Arbeitgeber einreichen. Da habe ich jetzt nachgefragt und man sagte mir, ich müsste dann halt Urlaub nehmen. Ist dies richtig? Bisher benötigte ich weder bei meinem älteren Sohn noch bei der Tochter eine Befreiung, da es sonst immer mit Oma und Opa ging, bzw. sie gut dennoch alleine zu Hause bleiben konnten. Das geht nun leider nicht. Kennt sich da jemand aus? Viele Grüße Lusil
Über 12 Jahren muss Dein Arbeitgeber Dich nicht mehr freistellen, daher ist es korrekt, wenn er verlangt, dass Du Urlaub nimmst.
Ja, Du musst Urlaub nehmen, aber soweit ich weiß, bekommst Du für Angehörige, die im gleichen Haushalt leben(Mann, älteres Kind...), pro Jahr einen Tag frei. Ich musste auch, als mein Sohn noch unter 12 Jahre alt war, dauernd Urlaub nehmen, ich bekam immer nur 4 Tage/Jahr Kinderkrankenschein. Das ist nervig, vor allem, wenn man alleinerziehend ist, die ersten Lebensjahre sind sie ja ständig krank, ich glaube, in einem Jahr allein 3x Scharlach und damit KiGa-Verbot.
Ja, Du musst Urlaub nehmen, aber soweit ich weiß, bekommst Du für Angehörige, die im gleichen Haushalt leben(Mann, älteres Kind...), pro Jahr einen Tag frei. Ich musste auch, als mein Sohn noch unter 12 Jahre alt war, dauernd Urlaub nehmen, ich bekam immer nur 4 Tage/Jahr Kinderkrankenschein. Das ist nervig, vor allem, wenn man alleinerziehend ist, die ersten Lebensjahre sind sie ja ständig krank, ich glaube, in einem Jahr allein 3x Scharlach und damit KiGa-Verbot.
Du hast weiterhin einen Anspruch, zur Pflege des Kindes bis zu 10 Tage freigestellt zu werden - allerdings bekommst Du die Zeit nicht bezahlt, weil die KK den Lohn nicht mehr ersetzt. Schau mal da: "In besonders schweren Fällen haben Sie nach dem Pflegezeitgesetz einen Anspruch auf Freistellung zur Pflege von nahen Angehörigen. Dazu zählen natürlich Ihre Kinder, aber auch Ehegatten, Lebenspartner, Eltern und Großeltern. Anders als beim Krankengeld handelt es sich hierbei jedoch um einen Anspruch auf unentgeltliche Freistellung." Das steht da: http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/krankheit/voraussetzungen-fuer-die-entgeltliche-freistellung-zur-pflege-von-kranken-kindern/ Aber so wurde es mir auch mal von unserer PA erklärt. Deswegen würde ich Urlaub oder Überstunden nehmen.
Danke, das beruhigt mich jetzt. Also, dass Eltern grundsätzlich den Anspruch auf Freistellung in so einem Fall haben und der Arbeitgeber nicht ggf. den Urlaub verwehren kann. Der finanzielle Verlust ist ja dann noch mal ein anderes Problem...
Du musst unterscheiden zwischen dem Anspruch auf Freistellung (den hast du) und dem Anspruch auf Ausgleich durch die GKV. Den hast du nicht mehr. Das ist wie bei privat versicherten Kindern: da hat man auch einen Anspruch drauf daheim zu bleiben zur Pflege, bekommt aber nichts dafür als Ausgleich.
Vielen Dank Euch allen. Obwohl meine Kinder schon so groß sind, war ich noch nie in der Situation, darum auch etwas unsicher bgl. dem Schein vom Kinderarzt. Ich werde von daher Urlaub nehmen und das mit dem direkten Vorgesetzten abklären. Danke Gruß Lusil
Wieso das denn? Du musst keinen Urlaub nehmen, echt nicht. Kläre mir deinem Chef dass du wegen Pflege des kranken Kindes freigestellt werden willst.
Du darfst natürlich auch Urlaub nehmen.
Ja klar darf sie Urlaub nehmen. Ich wundere mich ja nur weil sie im ersten Posting schreibt sie will keinen Urlaub nehmen sondern sie will wissen ob sie eine Freistellung bekommen kann.
Hallo, nein, es ist nicht so, dass ich keinen Urlaub nehmen will. Ich schrieb ja dass man mir sagte "ich müsste dann halt Urlaub nehmen. Ist dies richtig?" Ich fragte lediglich ob das stimmt, da ich bisher nie diesen Fall hatte und mir der Arzt so einen Schein ausstellte, ich wußte ja nun nicht, was es mit dem Schein auf sich hat. Urlaub nehmen ist in dem Fall kein Problem. Dennoch danke für Deine Antwort. Gruß Lusil
das würde ich das nächste Mal machen.Ich habe das ebenfalls machen müssen, da meine Kinder privat und ich gesetzlich versichert sind.Inzwischen bleiben sie auch mal alleine,wenn es ihnen nicht allzu schlecht geht (9 und 10 J.)