Mitglied inaktiv
Zum Thema: Mein Sohn (12) hat eine Zahnfehlstellung die heftig ist aber nicht so extrem dass es ein Krankenkassenfall wäre. Seine Zähne im Unterkiefer gehen steil nach innen, die im Oberkiefer steil nach Außen. Momentan hat er einen Überstand von 5mm. Der Zahnarzt kan nicht sagen: das muss gemacht werden und auch nicht man kann es sein lassen da er die Auswirkungen auf das Kiefergelent nicht weis wenn er älter ist. Im Unterkiefer sind 2 Zähne schief. Man könnte auch nochmal 1/2 Jahr warten dann neue Abdrücke und sehen ob sich was verändert hat - im Gegenzug zum letzten Jahr hat sich einiges verändert zumal jetzt erst die letzten festen Backenzähne durchgekommen sind. Ich weis einfach nicht in welche Richtung ich mich entscheiden soll - wie sind da Eure Erfahrungen??? Nun wären es Kosten von 100 Euro im Monat über ca. 3 Jahre um die Zähne zu richten - und wenn es mal eine Privatleistung ist ist es eine und fertig. Allerdings stehen wir Finanziell nicht so rosig da und ob mein Mann nächstes Jahr noch Arbeit hat steht auch noch in den Sternen. Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus. Gruß Birgit
hallo mal eine frage - hast du dir eine zweite meinung eingeholt ??? hast du bei deiner kk nachgefragt ob die aussage so zutrifft ?? ich würde bevor ich ne private leistung abschließe - die dafür zuständigen stellen fragen - desweiteren stellt sich mir die frage warum der kfo-arzt so schwankt und sich nicht festlegen will !! mfg mma
ich vertraue dem Kieferorthopäden voll und ganz. Er schwankt weil er weis dass es eine private Leistung wird - wie die Krankenkassen das sehen muss ich noch abklären danke hatte ich wirklich nicht drangedacht. Er hat keinen Kreuzbiss oder ähliches es ist wirklich nur die Verschiebung und er kann einfach nicht sagen ob es später Probleme geben wird oder nicht - er könnte mit dieser Zahnstellung so wie es jetzt ist Problemlos alt werden - aber es könnte auch sein dass er mit dieser Zahnstellung Kiefergelenksprobleme bekommt -und das ist einfach was was er nicht voraussagen kann. Er würde es machen die Zahnspange überlässt aber die Entscheidung Letztendlich uns weil es selber bezahlt werden muss. Und die Angaben die festgelegt sind von denen habe ich schon gehört sie sind Bundesweit allgemein bei den Krankenkassen festgelegt - so müsste der Oberkiefer 6,1mm überstehen und nicht nur 5 dass die Kasse zahlt und der Zahn unten müsste 2.4 mm schief stehen und nicht nur 2.2 wie er gerade ist oder so änlich das weis ich nicht mehr genau. Für die Kassen ist es nur ästhetisch und nicht medizinisch deswegen überlässt er uns die Entscheidung und die ist schwer. Gruß Birgit
tja schwierig zumal dann einige kosten auf dich zukommen - vorallem wenn etwas schief läuft oder wenn sich die behandlung verlängert die möglichkeit es dann in eine leistung der gesetzlichen kk umzuwandeln ist gleich null ich würde trotzdem vorrangig bei deiner kk anrufen und danach eine zweitmeinung einholen denn es ist ein gewaltiger unterschied die kosten selber zutragen oder vorerst 80% und nach ende der Behandlung die restl. 20% zu bekommen mfg mma eine private zusatzversicherung bringt auch nicht viel da die behandlung ja schon läuft
Nach wie vor deiner Beschreibung folgend, kann er ja gar nicht abbeißen? Dann wäre es ja weit mehr als eine ästhetische Behandlung. Und was den Kieferorthopäden deines Vertrauens anbelangt, so ist dieser Umstand noch keine Garantie dafür, dass er selbiges nicht missbraucht. Ich denke mal, er bekommt mehr Kohle bei einer Privatbehandlung als bei einer von den KK gesponserten. Jedenfalls bin ich sehr froh, dass meine Eltern mir bei meinem Überbiss (war eigentlich recht geringfügig) eine Spange verpassen ließen. Keine Ahnung, wer sie gezahlt hat, aber gekostet hat sie 5000 DM. Daran kann ich mich sogar noch erinnern (ich glaube, es war einmal das Argument, als ich als kleines Mädchen keinen Bock mehr hatte, die Spange zu tragen, weil uncool..) Ich würde das auf jeden Fall von der KK checken lassen. LG JAcky
!
Mein Sohn (6) hat einen extremen Überbiß. Es wurden vom Ober- und Unterkiefer Abdrücke gemacht. Außerdem mußte er noch auf eine Masse beißen, die zeigt, wie stark der Überbiß ist. Das wird gemacht, damit bewiesen wird, daß eine Spange nötig ist. Dann wurde das zur KK geschickt, und ich bekam den Bescheid, daß die KK erst 80% übernimmt, und bei erfolgreichem Ergebnis mir die 20% erstattet. Mich wundert, daß es bei Eurem Sohn nicht möglich sein soll, bei dieser Indikation?
ich würde es definitiv machen lassen und notfalls auch bezahlen. ich bin 35 jahre alt und grad am überlegen, ob ich mir brackets rein machen lassen soll oben und unten. dann müsste noch meinen unterkiefer nach vorne geschoben werden mittels operation, danach nochmal brackets. hätte meine mutter es damals nicht verschlampt, müsste ich das jetzt auch nicht machen lassen. ich ärger mich über ihre damalige ignoranz ungemein. habe einen überbiss und einen abstand von 1.1 cm!!!!! meine zähne sind gesund, hatte noch nie ein loch. also medizinisch nicht notwendig. aber je älter ich werde, desto mehr stört es mich. persönlich würde ich das meinem kind nie antun und alles dafür tun, um es korrigieren lassen zu können. notfalls einen zusätzlichen job annehmen. lg v.
meine tochter hat auch einen extremen überbiss und nachdem die medizinische notwendige behandlung beendet war, empfahl der kfo eine feste zahnspange, die die kk nicht mehr bezahlt hat. ich hatte kosten von ca. 3000€, aber ich konnte in raten zahlen, 33€/monat. vielleicht kannst du die 100€ strecken??? ich würde es auch auf jeden fall machen!!!! meine tochter ist jetzt 14 und hat perfekte zähnchen.
Zähne sind dermaßen wichtig, ich würde es auf jeden fall machen, wenn du irgendwie die Möglichkeit siehst, dass finanziiell zu packen...
Unser KFO hat einfach den Behandlungsplan bei der KK eingereicht, er war auch nicht sicher, ob eine Kostenübernahme stattfindet, aber er hat es wenigstens probiert und voilá - die Behandlung meiner Tochter wird bezahlt. Ich würde also auf alle Fälle erstmal bei der KK nachfragen. Oder eben den Behandlungsplan einreichen lassen. VG pali
?????????????? ne 2te meinung solltest du aber tatsächlich einholen!
Ich würde auch ein 2 Meinung einholen, oder noch ein Jahr warten.Übrigens sind die Zähne meiner Tochter durch die feste Zahnspange total kaputt.Der Kleber hat (trotz Versiegelung) den Zahnschmelz zerstört und sie wird sehr jung Kronen bekommen! Gruß Minimaxi
oh ich bin begeistert....!
noch hat sie die feste nicht drin, aber da steht uns ja noch was bevor - WARUM haben die brackets die zähne kaputt gemacht
erst mal vielen Dank für Eure Beiträge. Minimax es kommt wohl aufs Bundesland darauf an wie sich die Krankenkassen da geeinigt haben - ist wohl überall anderst. Ich werde auf jedenfall erst mal bei meiner Krankenkasse nachfragen was Sache ist und noch den Bericht vom KO einfordern damit ich ihn weitersenden kann. Danke nochmal an alle. Birgit
/cit/ Die GKV zahlen eine kieferorthopädische Grundversorgung für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr (Behandlungsbeginn) und für Erwachsene nur, wenn eine sog. schwere Kieferanomalie vorliegt, bei der eine kieferchirurgische Mitbehandlung erforderlich ist. Nicht übernommen werden die Behandlungen sogenannter leichter Kieferanomalien (kieferorthopädische Indikationsgruppen = KIG 1 oder 2), sowie Zusatzleistungen wie z.B. Lingualtechnik usw. Bereits im ersten kieferorthopädischen Beratungsgespräch erhalten Sie individuell detaillierte Informationen über die Gestaltungsmöglichkeiten bzgl. der Kosten Ihrer kieferorthopädischen Behandlung. Kieferorthopäden weisen ausdrücklich darauf hin, daß Patienten der KIG 1 oder 2 häufig wegen der Störungen im Zahn-Mund-Kieferbereich ernst zu nehmende gesundheitliche Risiken i.S. eines ganzheitlichen kieferorthopädischen Behandlungskonzeptes haben. /cit/ aus: http://www.kfo-online.de/FAQ/Antworten/kosten_gkv.html#kosten Die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen findest Du im Anhang. Liebe Grüße Ebba

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